Die Schweizer Demokraten (SD) befürworten das Referendum gegen die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm. Dabei soll zukünftig auch die sexuelle Orientierung in das bestehende Gesetz integriert werden, was einer vollumfänglichen Zweckentfremdung gleichkommt. Eine Nationalität oder Ethnie lässt sich bekanntlich in keinster Weise mit einer homosexuellen Lebensweise vergleichen. Vielmehr handelt es sich um das Abbild des typischen rot-grünen Parteiprogramms. Dieses beinhaltet analog den gesellschaftlichen Umbrüchen der späten 60er-Jahre eine ausgeprägte Aufwertung jeweiliger auserwählter Minderheiten. Sicherlich ist in einer modernen Gesellschaft der Diskriminierungsschutz gegenüber Schwulen und Lesben selbstverständlich wie auch notwendig. Bei der Rassismus-Strafnorm muss man jedoch allgemein von einer Fehlkonstruktion sprechen. Wird jemand beispielsweise mittels Kraftausdrücken persönlich angegriffen, so liegt eine Ehrverletzung vor. Diese wiegt nicht schwerer, wenn sich die Beleidigung auf die Nationalität oder die sexuelle Orientierung bezieht. In diesem Fall garantiert aber das Antirassismusgesetz eine strafrechtliche Verfolgung „von Amtes wegen“ (Offizialdelikt). Fehlt dieser explizite Bezug, gilt lediglich das Zivilrecht. Der Geschädigte wäre daher gezwungen, sein Recht einzufordern.
Behörden betreiben Politik
Das Beispiel liefert den klaren Beweis, dass diese Strafnorm ein „Gesinnungsrecht“ darstellt. Tatsächlich können die zuständigen Behörden politische Aussagen genauso als diskriminierend einstufen, was bereits etliche Male geschehen ist. Die ursprüngliche Umsetzung des Antirassismusgesetzes hatte ebenfalls die Schaffung der sogenannten Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) zur Folge. In deren Zeitschrift werden Parteien wie die Schweizer Demokraten (SD) sowie auch herkömmliche Bürger regelmässig des Rassismus bezichtigt. Die Art und Weise unterscheidet sich nicht im Geringsten von der Propaganda der rot-grünen oder linksliberalen Vertreter. Betreibt allerdings der „neutrale“ Staat mit Steuergeldern Politik, dann hat die Demokratie wahrlich ausgedient, zumal die Rassismus-Strafnorm die freie Meinungsäusserung verunmöglicht. Deshalb verurteilen die SD diese Erweiterung aufs Schärfste. Sowohl Menschen mit Migrationshintergrund als auch Homosexuelle können sich im Rahmen der anderen bestehenden Gesetze erfolgreich zur Wehr setzen.
Adrian Pulver, SD-Zentralsekretär, Bern
File correlati
- Kommentar(85 KB)