Volksabstimmung über UNO-Migrationspakt ist zwingend
Bern, 16. November 2018, Margrit Neukomm, Zentralvizepräsidentin, Bern„Der globale UNO-Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ soll am 10. und 11. Dezember in Marrakesch unterzeichnet werden. Das internationale Abkommen, welches 34 Seiten umfasst, will „allen Migranten ermöglichen, unsere Gesellschaft durch ihre menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Fähigkeiten zu bereichern“. Die Rechte der Zuwanderer sollen gestärkt werden. Jeder Migrant dürfte in das Land seiner Wahl einreisen, und zwar ohne echten Asylgrund, sondern lediglich infolge von Armut, Arbeitslosigkeit und klimatischen Veränderungen. Migration will man zu einem Menschenrecht erklären! Die Wirtschaftsmigranten sollen den echten Flüchtlingen gleichgestellt werden. Millionen von Auswanderer aus armen Ländern könnten sich auf diese Weise ungebremst in Europa niederlassen und von unseren Sozialwerken profitieren! Gegenwärtig beabsichtigen 260 Millionen Wirtschaftsflüchtlinge, europäischen Boden zu betreten. Diese Zahl wird sich noch vergrössern, sobald der Vertrag abgeschlossen ist! Da die Geburtenrate in ganz Europa zurückgeht und die einheimische Bevölkerung langsam abnimmt, möchte die UNO die Einwohnerzahlen aufstocken sowie die Völker durchmischen.
Chaos und totale Fremdbestimmung
Das eigentliche Ziel ist, mittels Massenzuwanderung ein neues Europa zu schaffen und die Nationalstaaten zu zerstören. Dabei handelt es sich um eine weitere Massnahme zur vollumfänglichen Globalisierung unserer Welt. Staaten, welche illegale Einwanderer ausweisen oder Grenzübertritte unter Strafe stellen, würden gemäss den neuen UNO-Richtlinien gegen die Menschenrechte verstossen. Man stelle sich einmal die Zustände in der Schweiz vor, wenn täglich Tausende von Migranten einreisen und auf ihre Rechte pochen! Was für ein Chaos würde in unserem kleinen Land entstehen! Die Schweiz ist bereits heute mit 8‘482‘200 Einwohnern zu dicht besiedelt (Stand Ende 2017). Die Migranten müssten den Schweizern gleichgestellt werden und hätten unbegrenzten Zugang zu unseren Sozialwerken. Vereinfachter Familiennachzug und erleichterte Einbürgerungen sollen helfen, sie möglichst rasch zu integrieren. Allen Migrantenkindern, die in der Schweiz geboren sind, müsste man automatisch das Schweizer Bürgerrecht erteilen. Die hohe Zahl von neuen Sozialhilfebezügern würde unweigerlich zu Steuererhöhungen führen. Zusätzlich wäre unsere gesamte Infrastruktur vollends überlastet.
Parlamentskommissionen mehrheitlich dagegen
Der Schweizer UNO-Botschafter Jürg Lauber hat gemeinsam mit dem Mexikaner Juan José Gomez Camacho den Migrationsvertrag formuliert. Für die arme Bevölkerung Mexikos bringt er natürlich grosse Vorteile. Der ehemalige Bundesrat Didier Burkhalter hat den Pakt unterstützt und sein Nachfolger Ignazio Cassis ist verpflichtet, diese folgenschwere Vereinbarung zu vertreten. Er liess immerhin verlauten, dass eine spätere Unterzeichnung „keine Katastrophe wäre“. Warum bittet der Bundesrat nicht um einen Aufschub, damit das Volk Zeit hat, darüber abzustimmen? Tatsächlich will er nämlich diesen gefährlichen Pakt unterzeichnen, auch gegen den Volkswillen. Die staatspolitische Kommission des Nationalrates hatte zuerst empfohlen, das Schriftstück nicht zu unterzeichnen. Einige Tage später sprach sich jedoch die aussenpolitische Kommission des Nationalrates mit 14 zu 10 Stimmen und 1 Enthaltung für den Pakt aus. Ihre Begründung lautete wie folgt: „Die Mehrheit sei der Meinung, dass Migration als globales Problem nur auf multilateraler Ebene gelöst werden könne.“ Nun folgte aber erneut ein ablehnendes Votum, diesmal von der staatspolitischen Kommission des Ständerats.
Weltweiter Widerstand wächst
Die Befürworter verharmlosen den Migrationspakt, er sei nur eine Vereinbarung, die keinen bindenden Charakter hat! Warum sollen alle UNO-Mitgliedsstaaten nach Marokko fliegen, um ein Abkommen zu unterschreiben, das nicht verpflichtend ist? Was geschieht, wenn einzelne Völker dieses nicht einhalten? Die UNO wird mittels einer speziellen Behörde die Einhaltung der Ziele der Unterzeichnerstaaten kontrollieren. Wir sollten aus diesem gefährlichen Pakt aussteigen, der uns nur folgenschwere Nachteile bringen wird! Wir wollen uns nicht von der UNO unsere Zuwanderung diktieren lassen. Bis jetzt haben sich die USA, Australien, Ungarn, Österreich, Kroatien und Tschechien geweigert, diesen Migrationspakt zu unterschreiben. Auch in Deutschland, Polen, Dänemark und der Slowakei wächst der Widerstand in der Bevölkerung. Hoffentlich werden noch weitere Länder gegen dieses unsinnige Dokument protestieren! Für uns darf dieser Migrationspakt niemals angenommen werden, weil er unvereinbar mit unserer Selbstbestimmung ist. Wir sind nicht bereit, unsere nationale Souveränität aufzugeben! Nebst der SVP verlangt nun auch die FDP, dass mit der Unterzeichnung noch abgewartet wird, bis das Stimmvolk darüber entschieden hat! Wohl eher absichtlich hat es der Bundesrat versäumt, das Parlament rechtzeitig darüber zu informieren und nun wird die Zeit äusserst knapp!
Einschränkung der Pressefreiheit
Wir fordern eine Volksabstimmung, zumal wir der Meinung sind, dass eine Entscheidung von solcher Tragweite nicht einfach dem Bundesrat überlassen werden kann! Unsere Medien sollen nur noch „human und konstruktiv“ über Migration berichten dürfen. Wer sich nicht daran halte, dem würden die Fördergelder gestrichen! Somit ist auch die Presse- und Meinungsfreiheit in Gefahr! Das ist ebenfalls ein Menschenrecht! Wir werden immer mehr entmündigt, unsere Volksrechte schränkt man ein! Zur Verhinderung des UNO-Pakts hat die Interessengemeinschaft „Patrioten Schweiz“ eine Petition gestartet, um den Bundesrat von der Unterzeichnung abzuhalten. Hoffen wir, dass dieser verhängnisvolle Pakt noch gestoppt werden kann!
Bevölkerungsexplosion durch Migration
Bern, 07. März 2017, Peter Schnyder, EgnachDie Geburtenraten in der Schweiz und in Europa sind aktuell so niedrig wie noch nie zuvor. Dennoch wächst die Bevölkerung permanent. Verantwortlich für diese Entwicklung ist die Migration, was gefährliche Folgen mit sich bringt. Während eine Frau in der Schweiz vor fünfzig Jahren ungefähr 2,6 Kinder zur Welt brachte, sind es heute noch 1,5. Damit liegen wir knapp unter dem europäischen Durchschnitt von 1,6. Es gilt die allgemeine Regel, dass, um den Fortbestand einer Volksgemeinschaft sichern zu können, eine Geburtenrate von mindestens 2,1 Kindern pro Frau gegeben sein muss. Alles was darunter liegt, hat einen Rückgang der Bevölkerung zur Folge. Das bedeutet, dass die Gesellschaft nach und nach überaltert und mit der Zeit droht, ganz von der Bildfläche zu verschwinden. Aber trotz der zu niedrigen Fertilitätsrate nimmt die Zahl der Einwohner in Europa stetig zu. In der Schweiz ist sogar eine extreme Ausprägung dieses Phänomens zu beobachten. Die Konsequenzen dieses demographischen Wandels sind fatal.
Migration als Hauptgrund
Tatsache ist, dass die Fruchtbarkeitsraten der einheimischen Europäer stark abgenommen haben. Eine Statistik aus dem Jahre 2014 zeigt die verheerende Entwicklung während der vergangenen Jahrzehnte auf. Als Hauptursache für das Bevölkerungswachstum wurde unlängst in einem Bericht der Europäischen Kommission die Einwanderung ausgemacht. Vor allem der enorme Ansturm von Illegalen aus dem arabischen und afrikanischen Raum, der in den letzten Jahren stark zugenommen hat, trägt dazu bei. In der Schweiz machen sie jedoch mit 30‘000 Personen im Jahr 2016 den kleineren Teil aus. Weitaus mehr Menschen kommen aus EU- und EFTA-Staaten. Beim Analysieren der Daten sticht sofort ins Auge, dass in europäischen Ländern ein proportionales Verhältnis zwischen höheren Geburtenraten und höherem afrikanischen und muslimischen Anteil an der Gesamtbevölkerung besteht. In Frankreich und Schweden liegt die Fertilität wegen der Afrikaner und Muslime noch bei etwa 2 Kindern. Ganz anders sieht es in überwiegend von Europäern bewohnten Nationen aus. Selbst die traditionell reproduktionsstarken osteuropäischen und balkanischen Staaten sind auf ein äusserst kritisches Niveau gesunken. Beispielsweise bekommt eine Polin durchschnittlich nur noch 1.3 Kinder und eine Serbin 1.4. Aus diesen Zahlen lässt sich schliessen, dass bereits eine geringe prozentuale Immigrantenquote aus dem afrikanischen und arabischen Raum die Demographie stark verändert.
Masseneinbürgerungen zur Abhilfe
Wenn in einem kleinen Gedankenexperiment sämtliche Menschen, die in die Schweiz migrieren, zusätzlich in der Geburtenstatistik erfasst würden, kämen erschreckende Zahlen dabei heraus. Ausgehend von einer Nettozuwanderung von jährlich 100‘000 Personen (EU-/EFTA-Bürger und Asylanten) bei einer Gesamtbevölkerung von 8‘000‘000 ergäbe sich eine Fertilitätsrate von unfassbaren 12.5 Kindern pro Frau, was sogar das Wachstum kinderreicher afrikanischer Länder um mindestens das Doppelte übersteigt. Seit geraumer Zeit ist daher die Einbürgerung ein beliebtes Mittel, um die Ausländerstatistiken zu beschönigen. So ist dem Bericht des Bundesamtes für Statistik zu entnehmen, dass im Jahr 2016 über 41‘000 Personen den roten Pass erhielten. Das fadenscheinige Argument, die Zugewanderten würden unsere Renten bezahlen, ist dabei hinfällig. Das Problem wird damit auf der Zeitachse nur nach hinten verschoben, da die momentan arbeitstätigen Ausländer schliesslich auch irgendwann ihre Renten beziehen wollen, für die sie gearbeitet haben. Und ob zehntausende schwer- oder nichtintegrierbare Asylanten das Geld, das sie aus den hiesigen Sozialsystemen erhalten, jemals wieder zurückzahlen werden, sei dahingestellt.
Sofortige Massnahmen erforderlich
Es ist reine Mathematik, dass bei abnehmender Schweizer Bevölkerung und steigendem Ausländeranteil sich die beiden Linien an einem Punkt kreuzen und anschliessend in die entgegengesetzte Richtung auseinandergehen. Aufgrund dieser schockierenden Fakten ist es unabdingbar, dass hierzulande eine familienfreundlichere Politik geführt wird. Massnahmen zur Verbesserung der Umstände müssten von der Regierung umgehend getroffen werden, damit es auch für Schweizer attraktiver wird, eine Familie zu gründen. Das Ziel muss es sein, die Geburtenrate erneut über die Zwei-Kinder-Marke zu heben, damit die Schweizer Population nicht noch weiter sinkt. Mit dem Erreichen dieses Ziels wäre auch die Diskussion über die Rettung der AHV obsolet, da es in zwanzig bis dreissig Jahren wieder genügend eigenen Nachwuchs gäbe, der in den Arbeitsmarkt einsteigt und den Sozialstaat am Leben erhält. Wenn das nicht gelingt und die aktuelle demographische Entwicklung nicht ausgebremst werden kann, dann ist auf der einen Seite das Überleben des Wohlfahrtsstaates Schweiz gefährdet, und auf der anderen Seite werden die Schweizer in weniger als zwanzig Jahren die Bevölkerungsminderheit im eigenen Land darstellen.
Warum sind sie nicht längst Schweizer?
Bern, 30. November 2016, lic. iur. Christoph Spiess, e. Gemeinderat, Co-Zentralpräsident, ZürichBundesrat und Parlament wollen die erleichterte Einbürgerung für Ausländer der dritten Generation einführen. Dabei fragt man sich, wieso sich diese nicht schon längst auf dem ordentlichen Weg haben einbürgern lassen. Sie alle müssten doch, würde man meinen, problemlos die Bedingungen erfüllen, um den roten Pass zu erlangen. Für ihr Verhalten gibt es vernünftigerweise nur eine Erklärung: Diese Menschen identifizieren sich, obwohl sie hier aufgewachsen und zur Schule gegangen sind, nicht wirklich mit unserem Land. Darum ist ihnen auch nicht so daran gelegen, Schweizer zu werden. Wenn das aber so ist, bleiben sie besser Ausländer.
Parallelgesellschaften fremder Kultur verfestigen?
Je grösser die Zahl der Einwanderer aus einem bestimmten Herkunftsland und je fremder uns dessen Kultur ist, desto mehr tendieren die Immigranten dazu, über Generationen hinweg in der angestammten Kultur zu verharren. Sie „integrieren“ sich zwar so weit, dass sie nicht ständig anecken. Im Herzen bleiben sie aber mit der Heimat ihrer Vorfahren verbunden. Sie bilden eigentliche Parallelgesellschaften, sozusagen „Metastasen“ fremder Kulturen. Mit der Schweiz haben sie nichts am Hut. Von den Vorteilen des Lebens in unserem Land können sie ja auch ohne Bürgerrecht (und Wehrpflicht) voll mitprofitieren! Gewisse ausländische Politiker wie etwa der türkische Präsident Recep Erdogan fördern diese Entwicklung gezielt. Erdogan predigt den ausgewanderten Türken immer wieder, dass sie sich ja nicht assimilieren, sondern an ihrem Türkentum festhalten sollen. Dies stärkt seine Macht und trägt sie nach Westeuropa hinein. Solche „Fünfte Kolonnen“ kann man nicht stoppen, indem man sie einbürgert und damit auch noch mit politischen Rechten ausrüstet. Damit werden ganz im Gegenteil die fremdartigen Parallelgesellschaften noch verfestigt und langsam aber sicher zu einem politischen Machtfaktor, der gezielt gegen uns Schweizer arbeitet.
Die Gemeinden haben nichts mehr zu sagen!
Bei erleichterten Einbürgerungen haben die Wohnsitzgemeinden der „Neuschweizer“ nichts mehr zu sagen. Dabei wären sie doch die einzigen, die aus der Nähe sehen und beurteilen können, ob die einbürgerungswilligen Ausländer sich an die hiesigen Sitten und Gebräuche angepasst haben und deshalb ohne Bedenken auch unsere Mitbürger werden können. Die erleichterte Einbürgerung sollte deshalb nicht ausgeweitet, sondern im Gegenteil ganz abgeschafft werden. Nur so entsteht auch Rechtsgleichheit zwischen allen, die unser Bürgerrecht erwerben wollen, und kann einigermassen sichergestellt werden, dass wir nicht Leute einbürgern, die nur Schweizer werden wollen, um erst recht und noch wirkungsvoller ausländische Interessen verfechten zu können, bis hin zu radikalen Ideologien wie dem salafistischen Islam. Sagen wir also am 12. Februar 2017 entschlossen Nein zur erleichterten Einbürgerung der dritten Ausländergeneration!
Wie einst bei der 68er-Bewegung
Bern, 15. September 2016, Adrian Pulver, SD-Zentralsekretär, BernVor kurzem publizierten die Medien, dass offenbar Privatpersonen heimlich Asylbewerber über die Grenze schmuggeln. Als die Polizei dann sogar eine Tessiner Kantonalpolitikerin bei ihrer Tätigkeit erwischte, wurde das Thema zur Schlagzeile. Zu Recht muss nun die angesprochene SP-Grossrätin Lisa Bosia Mirra mit einer Strafanzeige rechnen. Überhaupt beginnen jetzt plötzlich die rot-grünen Parteien, die verantwortlichen Behörden zu kritisieren. Noch vor Jahresfrist überboten sich gewisse Exponenten mit Lobeshymnen. Die Betreuung der Flüchtlinge und die Bearbeitung der Gesuche erfolge kompetent und auch effizient, sodass an ein Chaos nicht zu denken ist. Sprach man von exorbitanten Zahlen, folgten sogleich verhöhnende Kommentare. Tatsächlich haben die Gesuchszahlen etwas abgenommen, wobei weiterhin von einer ausserordentlichen Situation gesprochen werden muss. Das Grenzwachkorps greift zurzeit zahlreiche illegal eingereiste Migranten auf und bringt diese zurück an die Grenze. Lisa Bosia Mirra hat somit indirekt die Arbeit der staatlichen Institutionen zunichte gemacht. Für diesen Sabotageakt gratuliert ihr die junge Parteikollegin Tamara Funiciello, die neu gewählte Präsidentin der Jungsozialisten. Sie hatte sichtlich Freude an der Aktion und rief dazu auf, es ihrer Mitgenossin gleich zu tun.
Destruktiv und anarchistisch
Solche Taten und erst recht entsprechende aktive Aufforderungen sind von anarchistischem Gedankengut geprägt. Dabei liegt das Ziel im Zerschlagen sämtlicher vorhandener Infrastrukturen. Diese Art von Radikalismus ist keineswegs ein neues Phänomen. Vielmehr spiegelt sich darin die destruktive Ideologie der 68er-Bewegung. In den 60er-Jahren demonstrierten und randalierten Studenten auf den Strassen Europas und wollten aus dem Staat „Gurkensalat“ machen. Es trifft durchaus zu, dass diese Epoche für die moderne Gegenwart auch von grosser Wichtigkeit war. Gleichzeitig entstanden allerdings Visionen, die alle vorhandenen Werte und Traditionen beseitigen wollten. Die Nationalität mit ihrer staatlichen Ordnung, einheimische Kultur und Brauchtum oder die traditionelle Familie stellte für diese revolutionären Jugendlichen ein schlimmes Übel dar. Man sah darin den Kern aller angeblichen Diskriminierungen. Danach wurden die jungen Studenten älter und machten steile berufliche Karrieren, sodass sie unter anderem später in Universitäten und Fachhochschulen als Dozenten anzutreffen waren. Andere bekleideten wichtige Positionen in der Politik, der Wirtschaft, den Medien und der Kultur. Die späteren Studenten kamen in der Universität mit diesen Leuten in Kontakt. Das Gedankengut der Revoluzzer wurde gefestigt und immer weiter bis in die Gegenwart überliefert, was nun bei Politikern wie Tamara Funiciello zu erkennen ist. Betrachtet man die heutige „68er-Bewegung“, so unterscheiden sich nur die etwas moderneren Parolen. Heute spricht man beispielsweise von „no borders, no nations“ (englisch für „keine Grenzen, keine Nationen“) oder Genderismus. Diese destruktive „Gurkensalat-Ideologie“ bleibt aber dieselbe.
- Wie einst bei der 68er-Bewegung (86 KB)
Kriminelle Ausländer unerwünscht
Bern, 15. Februar 2016, Adrian Pulver, SD-Zentralsekretär, BernIn der Schweiz wird die Mehrheit der schweren Straftaten von Ausländern begangen. Bei den Einbrüchen beträgt die Quote 73%, bei Vergewaltigungen 61% und bei Tötungsdelikten 58%. Zudem haben 73% der Gefängnisinsassen keinen Schweizer Pass. Im Jahr 2014 konnten 57‘304 Verurteilungen von Ausländern verzeichnet werden. Dem steht die Zahl von 42‘289 straffälligen Schweizern gegenüber. Jeder Straftäter kostet den Steuerzahler enorme Summen, was sich bei den ausländischen Häftlingen auf einen Betrag von jährlich über 730 Millionen Franken beläuft. Allgemein stossen die Haftanstalten an ihre Kapazitätsgrenzen. Auch sind die Vollzugsbehörden überlastet. Am 28. Februar 2016 befindet das Schweizervolk über die sogenannte Volksinitiative „Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)“. Das Begehren verlangt, dass ausländische Staatsbürger, die schwere Verbrechen begangen haben, des Landes verwiesen werden. Zurzeit blicken wir in eine eher ungewisse Zukunft mit allfälligen gesellschaftlichen Umbrüchen. Die Anzahl der Asylgesuche und insbesondere auch der anerkannten Flüchtlinge, welche mitunter ein Teil der ständigen Wohnbevölkerung sind, hat sich seit einem Jahr vervielfacht. Somit wächst im Volk automatisch das Bedürfnis nach mehr Sicherheit vor Gewalt und Kriminalität. Eine Verschärfung der Gesetzgebung ist deshalb ein notwendiger Akt. Am 28. November 2010 wurde die Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)“ vom Stimmvolk mit 53% Ja-Stimmen, bei einer Stimmbeteiligung von 52,6%, angenommen. Den vom Parlament ausgearbeiteten direkten Gegenvorschlag lehnten die Stimmbürger allerdings mit 54,2% ab.
Härtefallklausel ist Stein des Anstosses
Die Ausschaffungsinitiative wurde zwar am 20. März 2015 umgesetzt, jedoch nur in abgeschwächter Form. Der Bundesrat und das Parlament haben eine sogenannte Härtefallklausel, die sie damals schon mit ihrem Gegenvorschlag erfolglos durchsetzen wollten, eingefügt. Mit der Härtefallklausel erhalten die Richter einen zu grossen Ermessensspielraum für eine Ausweisung, sodass fast jedes Urteil zum Härtefall erklärt wird und man von einer Ausschaffung absieht. Falls ein Landesverweis für einen entsprechenden Straftäter tatsächlich problematisch ist, so kann ihn das Gericht auch ohne diese Klausel vor einer Ausweisung verschonen. Diese Möglichkeit garantiert nicht zuletzt die Bundesverfassung. Die genannten Gründe für eine unzumutbare Rückführung in das jeweilige Heimatland sind etwa, dass die betreffende Person die Landessprache nicht mehr beherrscht, keine Verwandten mehr dort leben oder allgemeine Zukunftsperspektiven fehlen. Hierbei muss man sich die Frage stellen, ob mit einer solchen Klausel nicht eher der Täter statt das Opfer geschützt wird. Von den Richtern werden die fadenscheinigsten Begründungen geltend gemacht. Als Antrag für eine erneute Korrektur hatte die SVP sodann eine Durchsetzungsinitiative zur ursprünglichen Ausschaffungsinitiative eingereicht. Mit diesem „Zweitbegehren“ fordern die Initianten explizit, dass lediglich Migranten, die in ihrer Heimat von Folter, Sklaverei oder Tod bedroht sind, nicht des Landes verwiesen werden können respektive ein Beschluss vorübergehend aufgeschoben würde. Ein Grossteil der Straftäter sind Kriminaltouristen und Asylbewerber. Allgemein weisen gewisse Nationalitäten eine überdurchschnittlich hohe Rate an schweren Delikten auf. Rund 60% der verhafteten Täter verfügen über keine Aufenthaltsbewilligung. Diese könnten alle problemlos ausgewiesen werden, doch auch dies geschieht äusserst selten. Während den letzten Jahren wurden durchschnittlich gerade einmal 500 straffällige Ausländer ausgeschafft.
Secondos und Wiederholungstäter
Besonders die in der Schweiz geborenen Ausländer sollen gemäss den Gegnern der Initiative eine Sonderbehandlung erhalten. Das Instrument der Härtefallklausel soll die drohende Ausschaffung verhindern. Rot-grüne und bürgerlich-liberale Vertreter vergessen, dass es sich hierbei immer noch um kriminelle Personen, welche eine ernsthafte Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, handelt. Ausserdem hätten diese Secondos längst die Möglichkeit gehabt, sich einbürgern zu lassen. Ein entsprechender Landesverweis ist lediglich die Folge einer seit Geburt gescheiterten Integration. Bei Mord, Raub und Vergewaltigung wird der Täter ausgeschafft, auch wenn er nicht vorbestraft ist. Auch Wiederholungstäter, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit bedrohen (etwa einfache Körperverletzung, Raufhandel und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte), sollen das Land verlassen müssen. Die Durchsetzungsinitiative will, dass die Ausschaffung krimineller Ausländer detailliert in unsere Verfassung aufgenommen wird. Es handelt sich um einen ganzen Katalog von strafbaren Handlungen. Darin steht unter anderem geschrieben, dass ein Wiederholungstäter, dessen letzte Verurteilung noch nicht 10 Jahre zurückliegt, ausgewiesen wird. Damit verbunden ist ein Einreiseverbot für 10 bis 20 Jahre, je nach Schwere des Verbrechens. Viele kriminelle Ausländer sind unbelehrbar und fahren mit ihren rechtswidrigen Tätigkeiten nach Verbüssung ihrer Strafen fort. Sie bilden somit ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung und beschäftigen auch unsere Behörden in hohem Mass. Des Weiteren belasten sie nach ihrer Freilassung meistens während längerer Zeit die Sozialhilfe oder die Invalidenversicherung (IV).
Rechtsstaatlichkeit gewährleistet
Die Gegner der Initiative betonen immer wieder, dass unser Rechtsstaat ausgehebelt würde. Auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga sieht diesen in Gefahr. Ein demokratischer Rechtsstaat wie die Schweiz kann jedoch durchaus Verfassungsbestimmungen wie die Ausweisung von kriminellen Ausländern beschliessen und durchführen. Da werden skurrile Beispiele von unverhältnismässigen Ausschaffungen im Zusammenhang mit Bagatelldelikten erwähnt, um die Durchsetzungsinitiative zu diskreditieren. Ein weiteres Argument der Kritiker ist der Vorwurf einer Verletzung der Menschenrechte. Diese Aussage hört man seitens der rot-grünen Ideologen mit anhaltender Regelmässigkeit. Das zwingende Völkerrecht bildet jedoch einen Teil unserer Verfassung und wird auch befolgt. Bundesrätin Sommaruga befürchtet, dass bei automatischen Ausschaffungen das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU verletzt werden könnte. Damit werde sich das angespannte Verhältnis zur EU noch weiter zuspitzen. Aufgrund der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative müsste dieses Abkommen aber ohnehin ersatzlos gekündigt werden. Auch tadelte sie, dass diese Verschärfung unmenschlich sei, weil sie ein Grossteil der Bevölkerung zu Menschen zweiter Klasse degradiere. Doch nur Ausländer, die gegen unsere Gesetze verstossen, sind von diesen neuen Bestimmungen betroffen. Jede Person, die sich gesetzeskonform verhält, hat nichts zu befürchten. Die gegnerische Seite, bestehend aus Wirtschaftsvertretern, beinahe sämtlichen etablierten Parteien, Juristen, Künstlern und Schriftstellern, spart nicht mit den schlimmsten Horrorszenarien. Sie alle haben während den letzten Wochen viel Geld in ihre Propaganda investiert, um die Initiative zu sabotieren. Es sind dieselben Kreise, welche auch die Rasa-Initiative lanciert und finanziert haben.
Volkswillen wieder herstellen
Bei der momentan gültigen Gesetzgebung würden 4‘000 straffällige Ausländer ausgewiesen, bei Annahme der Durchsetzungsinitiative müssten mindestens 10‘000 Straftäter unser Land verlassen. Dieser Entscheid hätte eine abschreckende Wirkung auf mögliche kriminelle Ausländer, die in die Schweiz einreisen möchten. Auch für andere Staaten Europas mit grenzüberschreitender Kriminalität wäre unser Beispiel ermutigend. Momentan wird in allen Medien heftig über diese Initiative gestritten. Es wird wohl mit einem knappen Ausgang zu rechnen sein, zumal die Initiativgegner ein Mehrfaches an finanziellen Mitteln aufwenden. In unserer Demokratie obliegt das letzte Wort immer noch dem Volk. Dieses soll nun doch noch Anrecht auf die rechtmässige Umsetzung der ursprünglichen Ausschaffungsinitiative haben. Stellen wir den Volkswillen wieder her und stimmen Ja zur Durchsetzungsinitiative (Eidgenössische Volksabstimmung vom 28. Februar 2016).
- Kriminelle Ausländer unerwünscht (126 KB)
Ihr Kinderlein kommet, oh kommet doch all!
Frenkendorf, 28. Dezember 2015, Rudolf Keller, e. Nationalrat, FrenkendorfEigentlich bin ich in eher weihnächtlicher Stimmung. Doch wurde diese gute Stimmung heute mit der Meldung gedämpft, dass es die Gemeinde Adliswil ihren Angestellten verbietet, künftig ein Kopftuch oder ein Kreuz zu tragen. Gewisse Leute könnten vor den Kopf gestossen sein und die Religionsfreiheit verbiete es, dass…. Ja wo sind wir denn?! – Unsere Antwort lautet: Wir sind in einem durch Jahrhunderte eher christlich geprägten Land. Weil immer mehr Ausländer und Asylanten ins Land strömen, sollen wir künftig auf das Tragen des Kreuzes verzichten? Das „Kreuzketteli“ war vielleicht ein Geschenk der Gotte oder unserer Mutter. Man muss nicht streng gläubiger Christ sein, um zu merken, dass gewisse „einheimische“ Regierende dran sind, unsere Wurzeln mit ihrer Ausländer- und Asylpolitik und mit solch unbegreiflichen und inakzeptablen Entscheiden zu zerstören. Es ist eine unglaubliche Frechheit, was der Adliswiler Gemeinderat da beschlossen hat! Ich halte darum fest:
Wir sind hier in der Schweiz! Das ist unser Land und das ist unsere Kultur! Die „Gäste“ haben sich uns anzupassen und nicht wir uns ihnen!
Allerdings dürfen wir uns nicht wundern. In Deutschland gibt es eine Kanzlerin, die sinngemäss gesagt hat „Ihr Kinderlein kommet, oh kommet doch all!“. Was war die Folge? Masseneinwanderung nach Europa. Momentan nimmt wohl der Zustrom wegen des Winters wieder etwas ab, aber im Frühling geht es dann in dieser Weise weiter, wenn nicht harte Gegenmassnahmen ergriffen werden. Und auch die Islamisierung schreitet munter voran. Mit den modernen Kommunikationsmitteln läuft diese Asylantenmaschinerie wie geschmiert. Die Handys spielen dabei eine zentrale Rolle. Deshalb unsere Forderung: Nehmt ihnen als erstes die Handys weg! Eigentlich gibt es darauf nur eine Antwort. Straft diese Regierungen bei den Wahlen ab. Und da sind die patriotischen Kräfte nun endlich stark auf dem Vormarsch. In der Schweiz, in Österreich, in Polen, in Ungarn, in Frankreich usw. haben sie die Wahlen sehr deutlich gewonnen.
Laut den neusten Umfragen ist in England nun sogar eine Mehrheit dazu bereit, aus der EU auszutreten unter anderem auch als Folge der EU-Einwanderungspolitik.
Unsere Regierenden verstehen nur die Sprache und Macht der Wahlzettel. Wenn sie nämlich abgewählt werden, dann haben sie keine politische Möglichkeit mehr, so zu handeln, wie sie das momentan tun. Das mit den Stimmzetteln: Da haben sie leider nach wie vor die Möglichkeit, Volksentscheide nicht umzusetzen.
Sommaruga: Noch mehr Asylunterkünfte
Ohne Ende hören wir die Forderung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, dass wir für die Ankommenden noch mehr Asylunterkünfte brauchen. Neu sollen sogar Private Asylanten aufnehmen dürfen. Es machen bald alle, was sie wollen. Man kann täglich zusehen, wie unsere Kultur zugrunde geritten wird. Deshalb muss es unser aller Bestreben sein, diese schlimme Entwicklung wieder rückgängig zu machen. Ich verwende hier bewusst das Wort „rückgängig“!
Es ist aber immerhin erfreulich, dass jetzt einige europäische Regierungen begonnen haben, sich abzugrenzen und damit ihre Nationalstaatlichkeit wieder stärker in den Vordergrund zu rücken.
Sie haben gemerkt, dass sie sonst keine Chance mehr haben und untergehen. Abgrenzung mit Stacheldraht weil es anders gar nicht mehr möglich ist! Vielleicht 10% dieser ankommenden Flüchtlinge sind echt an Leib und Leben bedrohte Menschen, denen man in der Nähe ihres Herkunftslandes helfen sollte im weitesten Sinne in ihrem Kulturkreis. Aber sicher nicht bei uns in Europa. Die restlichen 90% sind Wirtschaftsflüchtlinge, die schlicht und einfach in unser europäisches und damit auch in unser schweizerisches Paradies kommen wollen, um an unserem Wohlstandskuchen teilzuhaben. Diese Leute können und dürfen wir nicht aufnehmen. Sie müssen abgeschoben werden. Immer mehr Steuergelder müssen wir für diese Asyl- und Ausländerpolitik aufwenden. Eine klare Mehrheit des Volkes hat aber genug von dieser Entwicklung.
Bemerkenswert: Sogar die österreichische Regierung hat beschlossen, einen Zaun zu bauen! – Wohl auf Druck der FPÖ-Wahlerfolge.
Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Ausländern nehmen auf unserem Boden zu. Auch davor haben unsere SD schon vor Jahrzehnten gewarnt. Unlängst gerieten in Basel Äthiopier und Eritreer aneinander. Die Polizei musste eingreifen. Äthiopier, die in ihrem Land nicht an Leib und Leben verfolgt sind, kommen getarnt als Eritreer zu uns und zwar mit falschen Pässen, die sie billig kaufen können. Solche Beispiele gibt es serienweise. Das ist die Realität im Jahr 2015!
Gratisanwälte für Asylanten
Die Eidgenössischen Räte haben vor diesem Hintergrund ein völlig untaugliches und unwirksames neues Asylgesetz beschlossen. Dagegen läuft nun das Referendum. Wie wenn es noch eines Beweises bedürfte, das Asylwesen wird zu einem immer grösseren System, ja einer eigentlichen Industrie. Anwälte, Übersetzer, Sozialarbeiter, Betreuer, Psychiater, Sicherheitsleute, Behördenvertreter usw. – sie alle haben eine riesige Maschinerie aufgebaut und profitieren finanziell vom Asylwesen. Und genau so ist diese neuste Revision des Asylgesetzes herausgekommen. Die wichtigsten Kritikpunkte sind Folgende:
- Alle Asylsuchenden erhalten einen Gratisanwalt. Das nehmen wir nicht hin.
- Wir können vom Bund zum Zwecke des Baus von Asylzentren enteignet werden unglaublich!
- Im Vollzug von Rückführungen wird keine härtere Gangart eingeschlagen. Darunter leidet unsere Bevölkerung.
- Gratissprachkurse, medizinische Behandlungen und Sozialhilfegelder, alles bezahlt vom Steuerzahler, wurden mit dem neuen Gesetz nicht eingeschränkt.
Man akzeptiert auch, wenn Asylanten wie unlängst im schönen schweizerischen Val Müstair erklären, dass sie nicht hier wohnen wollen, da sie zu weit weg von einem Zentrum seien und ihnen die Unterkunft nicht passe. Auf diese Weise werden Forderungen gestellt, eine Frechheit folgt auf die andere. Anstatt dass diese Leute froh sind, hier in unserer Schweiz in Sicherheit zu sein. Solche Situationen ereignen sich auch mit der aktuellen Asylgesetzesrevision weiterhin. Deshalb lehnen wir diese Revision ab und unterschreiben das Referendum. Schon vor vielen Jahren habe ich geschrieben und gesagt, was heute noch mehr Gültigkeit hat:
Wir wissen, dass die Übervölkerung unseres Landes einzig und allein wegen der falschen Einwanderungs- und Asylpolitik stetig zunimmt es ist eine tickende Zeitbombe. Und von Jahr zu Jahr bestätigt sich diese Aussage mehr.
Die Zukunft sieht düster aus
Man muss gar kein Schwarzmaler sein, um festzustellen, dass wir stetig in schlimmere Zeiten schlittern. Wenn wir den Regierenden noch ein bis zwei Jahrzehnte Zeit geben, werden wir unser Land nicht mehr wiedererkennen. Es ist dann die totale Multikultur mit ihren schlimmen sozialen und gesellschaftlichen Folgen. Man kann diese Zustände oder besser formuliert Missstände in den Vorstädten von Frankreich, Belgien, Holland, England sowie teilweise Deutschland bereits in deutlichen Ansätzen erkennen. Da bilden sich Ghettos, in die wir Einheimischen uns kaum mehr getrauen, hineinzugehen. Es entstehen „Parallelstaaten“. Dort sind die Gesetzmässigkeiten nicht mehr die unsrigen Demokratie kann man hierbei vergessen. Es regiert nur das Recht des Stärkeren. Allgemein werden die Zeiten schwieriger. Wir werden uns für die kommenden Generationen und unser Land stärker wehren müssen, wenn wir nicht untergehen wollen! Wenn wir dabei zu tolerant sind, werden wir als Volk und Nation nicht überleben. Darum rufen wir alle auf, sich zu wehren:
Bei der kommenden Abstimmung stimmen wir Ja zur Durchsetzungsinitiative (kriminelle Ausländer sollen ausgewiesen werden, wie es unser Volk schon einmal beschlossen hat der Bund will das einfach nicht umsetzen ein Skandal)! Unterstützen wir auch das Referendum gegen das neue Asylgesetz!
Erpressung und Drohungen der EU
Bern, 19. September 2015, Margrit Neukomm, Mitglied Parteileitung der SD SchweizDie EU-Kommission verlangt, dass sich auch die Schweiz beim permanenten Verteilerschlüssel für die Flüchtlinge beteiligt. Island, Norwegen, Lichtenstein und die Schweiz, allesamt EFTA-Mitglieder, dennoch Partner des Schengen/Dublin-Abkommens, sollen die neusten Bestimmungen, die für alle EU-Staaten obligatorisch sind, widerspruchslos übernehmen. Sollten sich diese Länder weigern, würden ihnen die Schengen/Dublin-Verträge gekündigt. Die genauen Flüchtlingsquoten sind noch nicht bekannt, doch müsste die Schweiz mit einer Übernahmequote von 4% rechnen, was zwar nur der Anzahl von 4‘500 Flüchtlingen für dieses Jahr entsprechen würde. Für die nächsten Jahre sind jedoch noch grössere Flüchtlingsströme zu erwarten, sodass wir, gemäss dem fixen Prozentsatz gezwungen wären, eine ungewiss hohe Zahl an weiteren Flüchtlingen zu übernehmen. Wir lassen uns weder einschüchtern noch erpressen! Soll die EU uns doch den Schengen/Dublin-Vertrag kündigen! So können wir selbst bestimmen, wie viele Asylbewerber wir einreisen lassen. Auch könnte uns die EU dann nicht mehr verbieten, unsere Landesgrenze zu kontrollieren. Bundesrätin Simonetta Sommaruga ist natürlich gerne bereit, der EU-Forderung nachzukommen. Einige EU-Staaten wie Ungarn, Polen, Tschechien und die Slowakei lehnen diese neue Regelung ab. Ihnen wird nun mit Strafgeldern gedroht.
Personenfreizügigkeit ist heilig für EU
Der Europarat äusserte sich, dass falls die Schweiz die Masseneinwanderungsinitiative umsetze, ergäben sich negative Konsequenzen für die Beziehung EU-Schweiz. Die Personenfreizügigkeit sei ein fundamentales Element und „heiliges Prinzip“ der EU, über das nicht verhandelt werden kann. Die Schweiz könne nicht die Personenfreizügigkeit einschränken und gleichzeitig vom Güter- und Dienstleistungsverkehr profitieren. Die EU bleibt also stur und will unseren Volkswillen nicht akzeptieren! Begreift sie immer noch nicht, dass uns unsere Demokratie und Selbstbestimmung heilig ist und nicht irgendwelche EU-Prinzipien? Wenn die EU sich weiterhin so unnachgiebig zeigt, sollten wir die bilateralen Verträge kündigen. Wir lassen uns nicht durch Knebel-Verträge unserer demokratischen Rechte berauben!
- Erpressung und Drohungen der EU (136 KB)
Schwedens Asylpolitik wird zum Albtraum
Bern, 22. Mai 2015, Margrit Neukomm, Mitglied Parteileitung der SD SchweizSchweden hat die liberalste Asylpolitik Europas und ist neben der Schweiz und Norwegen das beliebteste Einwanderungsland für Flüchtlinge aus sämtlichen Krisengebieten des Nahen Ostens und Nordafrika. Das Land hat 9,7 Millionen Einwohner und einen Ausländeranteil von rund 20%, und ist seit 1995 Mitglied der EU. Als drittreichstes Land Europas mit einem grosszügig ausgebauten Sozialsystem hat es eine langjährige humanistische Tradition, Flüchtlinge aus aller Welt aufzunehmen. Während der letzten Jahre wurden besonders viele Syrer und Iraker aufgenommen, 2012 waren es 103‘000! Auch im vergangenen Jahr haben wieder 81‘300 Menschen aus Syrien, Eritrea und dem Irak einen Asylantrag eingereicht und sie alle erhalten eine unbegrenzte Aufenthaltsbewilligung. Für dieses Jahr werden 105‘000 Flüchtlinge erwartet.
Gewalt und Vandalismus in den Städten
Langsam werden die Unterkünfte knapp, die Einwanderungsbehörden sind überfordert und die Migranten frustriert. Wenn das Asylgesuch positiv beantwortet wird, folgt eine 2-jährige Integrationsphase mit Intensiv-Sprachkursen, Weiterbildung und Praktiken. Für die Teilnahme an diesen Programmen werden die Asylanten bezahlt. Danach sollen die Migranten eine Arbeitsstelle finden, doch dies gelingt nur jedem Vierten, der Rest lebt von der Sozialhilfe. Die Arbeitslosenquote in Schweden beträgt 8,1%, die Jugendarbeitslosenquote dagegen 25%. Es fehlen genügend Stellen für ausländische Jugendliche, die sich eine bessere Zukunft im reichen Schweden vorgestellt haben. In den Vorstädten Stockholms beträgt der Migrantenanteil bereits 68%! Im Mai 2013 verschärften sich die Probleme im Grossraum Stockholm mit randalierenden jungen Migranten.
Es wurden Polizeistationen, Schulen, Kindergärten, Autos und Müllcontainer mit Brandsätzen attackiert, Polizisten und Feuerwehrleute mit Steinen beworfen und verletzt.
Europa war schockiert über die Bilder brennender Autos und heftiger Strassenkämpfe im Musterland Schweden. Zuvor geschah dies nur in Frankreich und Grossbritannien. Dass Schweden die höchste Vergewaltigungsrate der EU-Länder hat und sogar die zweithöchste der Welt, wird von der schwedischen Presse verschwiegen.
Jährlich werden in den Sommermonaten bis 6‘000 Schwedinnen, meistens blonde, Opfer von Vergewaltigungen.
Die Täter sind zu 85% Migranten mit islamistischem Hintergrund, es können jedoch nur 3% für ihre Tat verurteilt werden.
Wachsende Kritik gegenüber Asylpolitik
Immer mehr Schweden nehmen eine kritische Haltung gegenüber dieser liberalen Einwanderungspolitik und ihren Folgen ein. Eine Umfrage ergab, dass für jeden fünften Schweden die Einwanderung das wichtigste politische Thema ist. Viele scheuen sich jedoch zuzugeben, dass sie gegen diese Masseneinwanderung sind, aus Angst als Rassist bezeichnet zu werden. Ingrid Carlqvist, Journalistin und Vorsitzende der „Free Press Society“, stellte ein Video mit dem Titel „Ich will mein Land zurück“ ins Internet. Darin schildert sie die Wahrheit über den Multikulti-Albtraum in Schweden sehr eindrücklich und berichtet über Diskriminierungen, welchen sie aufgrund ihrer Offenheit ausgesetzt ist.
Schwedendemokraten im Aufwind
Die „Sverigedemokraterna“, die „Schwedendemokraten“, gegründet im Jahre 1988, eine rechts-populistische Partei, erhalten immer mehr Zulauf. Seit 2010 ist sie im schwedischen Reichstag bei einem Wähleranteil von 5,7% mit 20 Abgeordneten vertreten.
Im September 2014 erhielten die Schwedendemokraten sogar rund 13% der Wählerstimmen und dürfen nun mit 49 Vertretern im Reichstag Einsitz nehmen. Sie sind somit die drittgrösste Partei Schwedens.
Die Sozialdemokraten hatten einen Wähleranteil von 43,6% und die bürgerliche Allianz einen von 39,5%. Diese Parteien vertreten ein liberales Konzept und wollen die Einwanderung nicht begrenzen, sondern die Integration noch verbessern. Sie weigern sich, mit den Schwedendemokraten zusammenzuarbeiten, was zu einer Regierungskrise geführt hat, die jedoch nach Weihnachten behoben wurde. Die rot-grüne Regierung hat mit der bürgerlichen Opposition eine gegenseitige Vereinbarung getroffen, um den Einfluss der Schwedendemokraten zu schmälern.
Einwanderungsbegrenzung um 90%
Die Schwedendemokraten bezeichnen die bisherige Einwanderungspolitik als gescheitert. Diese hätte nur soziale und ökonomische Probleme hervorgerufen. Sie fordern eine strikte Beschränkung der Einwanderung.
Ihrer Meinung nach ist das ideale Ende eines Asylverfahrens die Rückkehr in das jeweilige Heimatland. Ihr Ziel ist es, die Zahl der Zuwanderung allgemein um 90% zu senken.
Sie sehen ihre traditionelle schwedische Identität und Kultur durch Islamisierung und Globalisierung bedroht und sind auch sehr EU-kritisch. Sie befürworten die Zusammenarbeit zwischen einzelnen Staaten, vorzugsweise mit nordischen Ländern wie Dänemark und Norwegen. Des Weiteren kritisieren Sie die hohen Kosten für das Asylwesen und möchten lieber die Sozialausgaben für die eigenen Leute erhöhen. Zugleich fordert die Partei eine Steuersenkung für alle. Obwohl sich die Schwedendemokraten von jeglichem Rassismus distanzieren, werden sie von den schwedischen Medien teilweise immer noch boykottiert.
Zwei Vertreter im EU-Parlament
In Südschweden leben die meisten ihrer Anhänger und sie gewinnen immer mehr Wählerstimmen, besonders auf kommunaler Ebene. Insgesamt konnten sie in 145 Gemeinden 286 Mandate erringen. Momentan erfreuen sich die Schwedendemokraten wachsender Beliebtheit bei der Bevölkerung. Heute würden sogar bereits 17% aller Schweden für sie stimmen. 7% ihrer Anhänger sind übrigens eingewanderte Osteuropäer.
Bei den Europawahlen 2014 erreichte die Partei einen Wähleranteil von 9,7%, was bedeutete, dass die Schwedendemokraten mit 2 Abgeordneten ins Europaparlament in Brüssel einziehen durften.
Erwartungsgemäss wird sich die Sitzzahl nach den nächsten Wahlen im Jahr 2018 noch erhöhen. Jimmie Akesson, der 35-jährige Parteivorsitzende, übernahm vor 10 Jahren die Parteiführung. Es gelang ihm, das Image der Partei erfolgreich zu verbessern. Er sagt: „Man kann eine Partei, die von 13% der Wähler gewählt worden ist, und das sind rund 800‘000 Stimmberechtigte, nicht einfach ignorieren.“ Er setzt auf Bürger, die von den anderen Parteien enttäuscht sind. Die Schwedendemokraten verstehen sich aber nicht als rechtsextrem. Darum wurden 20 Mitglieder der eigenen Jugendorganisation (SDU), denen Kontakte zu rechtsextremen Kreisen und Neonazigruppen nachgewiesen werden konnten, aus der Partei ausgeschlossen.
Umsiedlungspläne der UNO
Das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlingswesen möchte vorerst einmal 100‘000 syrische Flüchtlinge permanent in sichere Länder umsiedeln. Es hat alle Industriestaaten angefragt, wie viele Flüchtlinge sie übernehmen würden. Da Schweden bisher am meisten Syrer aufgenommen hat, sagte die Regierung nur für 2‘700 Personen zu. Die Schweiz dagegen will prozentual zur Bevölkerungszahl die höchste Anzahl aller Länder aufnehmen, nämlich 1,02 Promille, das sind vorläufig 8‘200 Personen, doch ist zu erwarten, dass unser Bundesrat diese Zahl noch erhöhen wird. Bis jetzt haben nur 28 Staaten zugesagt, insgesamt 85‘000 Syrer aufzunehmen, bleibt also eine Differenz von 15‘000.
Seit März 2011 hat die Schweiz bereits 8‘100 syrische Flüchtlinge aufgenommen, die kaum je wieder in ihre Heimat zurückgewiesen werden können.
Der Bund zahlt jährlich 3 Milliarden für Entwicklungshilfe, könnte davon nicht ein Teil für die Syrien-Hilfe an Ort verwendet werden?
Aufnahme von „Schutzbedürftigen“
Der Bundesrat hat den 30-Millionen-Kredit für humanitäre Hilfe für Syrien auf 50 Millionen aufgestockt, was vernünftiger und kostengünstiger ist, als die Vertriebenen in so grosser Zahl bei uns zu integrieren. Unser Land ist einfach zu klein, um noch mehr Asylanten für immer aufzunehmen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die UNO-Beamten von den Millionen syrischer Flüchtlinge vorerst 3‘200 „besonders Schutzbedürftige“ für die Schweiz auswählen.
Das bedeutet, dass uns traumatisierte Folteropfer, Behinderte, Betagte, Kinder und alleinerziehende Mütter, Homo- und Transsexuelle zugeteilt werden. Diese können grösstenteils nur schwer integriert und in unseren Arbeitsprozess eingegliedert werden.
Wahrscheinlich werden sie lebenslänglich auf Betreuung und Sozialhilfe angewiesen sein. Zurzeit ist noch kein Ende für diesen schrecklichen Bürgerkrieg in Syrien abzusehen und es sind mehr als 11 Millionen Vertriebene, die eine neue Heimat suchen. Viele andere, grössere Staaten mit mehr Platz weigern sich, Flüchtlinge aufzunehmen oder finanzielle Hilfe anzubieten, um das gewaltige Flüchtlingselend zu lindern.
Die kleine, dicht besiedelte Schweiz ist kein Einwanderungsland und sollte aus der überbordenden Asylpolitik Schwedens und ihren Folgen eine Lehre ziehen und nicht zu viele Flüchtlinge in unser Land hereinlassen.
Auf dass wir nicht auch so einen Albtraum erleben müssen wie die Schweden!
Umsetzung der Ausschaffungsinitiative: Nationalrat bestätigt Verwässerung
Bern, 13. März 2015, Schweizer Demokraten (SD), Adrian Pulver SD-GeschäftsführerNach dem Ständerat hat nun auch die grosse Parlamentskammer entschieden, für bestimmte Ausschaffungsfälle eine situative Härtefallregelung einzuführen. Diese Ausnahmeklausel könnte beliebig angewendet werden und eine Vielzahl zwingender Rückweisungen gezielt verhindern. Der jetzige Beschluss entspricht faktisch dem damaligen vom Schweizer Stimmvolk abgelehnten direkten Gegenvorschlag, sodass nur noch die entsprechende Durchsetzungsinitiative eine Wiederherstellung des Volkswillens zur Folge hätte.
Sommaruga, Schutzherrin der Verbrecher und verantwortlich für die Jugendarbeitslosigkeit?
Wädenswil, 13. Januar 2014, Prof. Dr. Albert A. Stahel, GemeinderatDas Schweizer Volk hat in den letzten Jahren zwei Initiativen zugestimmt, die beide eine ähnliche Stossrichtung aufwiesen, nämlich die Bekämpfung der Kriminalität und damit der Verbrecher. Ziel und Zweck der Verwahrungsinitiative war und ist es, Sexualverbrecher, die nicht therapierbar sind, lebenslänglich zu verwahren. Mit der Ausschaffungsinitiative sollten ausländische Kriminelle, die in der Schweiz eine Straftat begangen haben, ausgeschafft werden. Zu den Delikten, die darunter fallen sollen, gehört auch die Raserei auf unseren Strassen. Über die Gesetzgebung müsste das mit den Initiativen anvisierte Strafmass Realität werden. Bei beiden Initiativen ist diese Gesetzgebung nur unvollständig verwirklicht worden. Die Verantwortung für diesen Missstand trägt die zuständige Departementsvorsteherin, Bundesrätin Sommaruga. Systematisch hat sie bis anhin, unterstützt durch ihre Verwaltung, die wirkliche Umsetzung der beiden Initiativen hintertrieben und sich damit um den Willen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger foutiert – zum Vorteil der Verbrecher.
Der letzte Streich dieser Bundesrätin ist eine Botschaft über die Meldepflicht aller sich im Besitz von unbescholtenen Schweizerbürgern befindenden Waffen. Dazu gehören Waffen, wie das Langgewehr 1911, das viele von ihren Vorfahren vererbt erhalten haben. Der nächste Schritt dürfte die Einführung von Waffenerwerbsscheinen für diese alten Waffen sein. Sobald diese Waffen mit Waffenerwerbsscheinen gemeldet sind, können die Nachkommen diese alten Waffen nicht mehr einfach übernehmen. Teilweise gehören dazu Waffen, die über Generationen vererbt worden sind. Mit der Meldepflicht will die Bundesrätin alle unbescholtenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger entwaffnen und damit ein lang gehegtes Ziel ihrer Genossen und der Bürokraten in Brüssel verwirklichen. Dass sich gleichzeitig aber die bewaffneten Verbrecher aus dem Kaukasus, deren kriminelle Handlungen in der Schweiz zunehmen, einer Meldepflicht ihrer Bewaffnung entziehen, ist offensichtlich. Dank der Bundesrätin werden diese Gangster mit den entwaffneten Schweizern ein leichtes Spiel haben. Mit ihrem Vorhaben wird Sommaruga zur wahren Schutzherrin dieser Verbrecher.
Die Dame versucht mit allen Mitteln noch in einem anderen Bereich den Schweizerinnen und Schweizern zu schaden. Unbesehen der wirtschaftlichen Lage in der Schweiz fördert sie die grenzenlose Immigration von EU-Bürgern in die Schweiz. Die Rechnung für diese rücksichtslose Politik bezahlt nun die Schweizer Jugend. Viele junge Menschen mit einer abgeschlossenen Berufslehre finden keine Stelle mehr. Sie werden durch sogenannte „gut ausgebildete“ EU-Bürger aus dem Arbeitsmarkt verdrängt. Dass die Dame, unterstützt durch Genossen und Wirtschaftsvertreter, diese Lage schön redet, versteht sich von selbst. Der Clou an der ganzen Geschichte sind aber die Berufs- und Studienausweise vieler „gut Ausgebildeter“. Wie der Skandal am Zürcher Unispital mit vermutlich 33 angeblichen Doktoren aufgezeigt hat, geben viele „gut Ausgebildete“ falsche Titel an, was einem Betrug gleichkommt, der aber durch das Departement von Sommaruga nicht geahndet wird. Durch eine Überprüfung der Abschlüsse aller Immigranten könnte das Ausmass der Titelbetrügereien erfasst werden. Vermutlich ist der am Unispital aufgedeckte Skandal nur die Spitze eines Eisberges. Denkbar ist, dass es nicht nur angebliche Doktoren und Professoren gibt, sondern auch einige Herrschaften, die ihre Titel dank Plagiaten erworben haben. Unsere Hochschulen wären gut beraten, wenn sie die in anderen Staaten erworbenen Abschlüsse einer Prüfung unterzögen. Naivität bei der Anstellung von Immigranten mit nicht überprüften Ausweisen gleicht einer Dummheit.
Wahrlich, Frau Sommaruga ist nicht nur Schutzherrin vieler in der Schweiz wirkender Verbrecher aus dem Kaukasus, sondern ist mit ihrer Schönrederei und der Übertünchung der Auswirkungen der grenzenlosen Immigration für die steigende Jugendarbeitslosigkeit mitverantwortlich.
Seitenanfang Sommarugas Völkerrecht – existiert so nicht!
e.Nationalrat Rudolf Keller, SD-ZentralpräsidentSehr gut erinnere ich mich an die Diskussionen in der nationalrätlichen rechtspolitischen Bundesverfassungs-Kommission zum Thema Volksrechte und Völkerrecht. Es klingt mir vor allem die Aussage des damaligen Bundesrats Arnold Koller in den Ohren. Er hielt sinngemäss fest, dass gemäss der neuen Bundesverfassung eine Volksinitiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe aus zwingenden völkerrechtlichen Gründen für ungültig erklärt werden müsste. Völlig unabhängig davon, ob man für oder gegen die Todesstrafe ist, heisst dies gemäss bundesrätlicher Interpretation, dass in der Schweiz die Todesstrafe nie mehr eingeführt werden kann. Wir hatten zum Thema Völkerrecht auch Anhörungen von einigen Rechtsprofessoren. Dort wurde uns von diesen Experten aber klar erläutert, dass es für das zwingende internationale Völkerrecht keine fix formulierten Grundsätze oder Forderungskataloge gäbe. Da redet man über einen schwammigen Begriff!
Noch gut erinnere ich mich auch an die Ungültigerklärung unserer SD-Volksinitiative „für eine vernünftige Asylpolitik“. Unsere Initiative wurde nach inhaltslosem und langwierigem Palaver und Diskussionen wegen eines angeblichen Verstosses gegen zwingendes Völkerrecht schlicht für ungültig erklärt und im Bundesparlament beerdigt. Damals wurde uns vorgeworfen, wir verstössen gegen das Non-Refoulement-Prinzip. Es wurde behauptet, dass wir mit unserer Volksinitiative Menschen aus dem Land weisen und sie zurück in Folter und Tod schicken würden. Das war schon damals natürlich blanker Unsinn. Man hätte unsere Initiative völkerrechtskonform auslegen und auch umsetzen können. Aber man wollte das bewusst nicht. Mit absolut willkürlichen Argumenten bodigte man so unsere Volksinitiative, die damals vor dem Volk durchaus Chancen gehabt hätte. Die Regierenden wollten das Risiko einer Annahme der Initiative schlicht nicht eingehen und hatten so die Angelegenheit liquidieren können – äusserst fragwürdig und undemokratisch.
Nun hat das „böse böse“ Stimmvolk glücklicherweise unlängst die Ausschaffungsinitiative angenommen. Aber der Bundesrat weigert sich völlig undemokratisch, die Ausschaffungsinitiative – wie übrigens auch die Verwahrungsinitiative, die Zweitwohnungsinitiative und die Abzockerinitiative - gemäss Volkswille Punkt für Punkt umzusetzen. Weshalb ist das bei der Ausschaffungsinitiative so? – Der Bundesrat redet einmal mehr von der „Verletzung von zwingendem Völkerrecht“. Aber die Definitionen, was dieses internationale Völkerrecht überhaupt ist, sind rein willkürlich und können völlig frei und inhaltlich weit interpretiert werden. Deshalb haben die Initianten nun eine Durchsetzungsinitiative lanciert und eingereicht. Die Initiative hat zum Ziel, den ursprünglich ergangenen Volksentscheid zur Ausschaffungsinitiative auch wirklich umzusetzen.
Frau Sommaruga, clever wie sie und ihre widerspenstigen Beamten nun mal sind, findet aber auch bei der Durchsetzungsinitiative einen Ausweg. Ihr Vorschlag: Teilungültigkeitserklärung, weil ein Satz des Initiativtextes zwingendem Völkerrecht entgegen stehe. Und dieser Satz müsse nun gestrichen werden. Dies ist ein absolutes Novum, das gabs noch nie in unserer Geschichte!
In Würdigung all dieser Ausführungen, bleibt folgendes festzuhalten: Es existiert nirgends auf der Welt eine Liste auf der die einzelnen Punkte des sogenannten Völkerrechts aufgeschrieben sind. Da ist sehr viel Interpretationsspielraum vorhanden. Frau Sommarugas Völkerecht gibt es also so wie sie das nun darzustellen versucht gar nicht. Sie und der Bundesrat betreiben mit diesem sogenannten Völkerrecht Willkür und undemokratische Beeinflussung unserer demokratischen Grundwerte.
Wehren wir uns gegen Bundesbehörden, welche mit diesem Begriff Völkerrecht Parteipolitik machen und Raubbau an unseren Volksrechten betreiben. Wie dieses Tauziehen im Parlament nun ausgeht, wird man sehen. Auf jeden Fall wird aber vom Bundesrat immer wieder behauptet, dass das nicht näher definierte Völkerrecht höher stünde als unser demokratisch abgesegnetes Landesrecht. Und da dürfte auf den Bundesrat schon das nächste Problem zukommen. Denn die Initianten der Durchsetzungsinitiative streben eine weitere Volksinitiative an - mit dem Titel Landesrecht steht über dem Völkerrecht. Super, so sollte es in einer Demokratie sein! Und eine solche Initiative würden wir Schweizer Demokraten bestimmt unterstützen. Aber vermutlich antwortet ihnen dannzumal der Bundesrat, dass man so etwas gar nicht fordern dürfe, weil dies völkerrechtswidrig und folgedessen die Initiative ungültig zu erklären sei… Fortsetzung folgt…
Archiv
Beitrag publiziert im Jahr 2013
Asylflut stoppen – Ja zum Asylgesetz
Adrian Pulver, SD-Zentralsekretär, BernSpannungen lagen in der Luft und Konflikte entbrannten, als damals in den 90er-Jahren die Schweiz von einer riesigen Immigrationswelle heimgesucht wurde. Der Krieg im Balkan führte Tausende von Asylbewerbern über die hiesigen Landesgrenzen, wobei man eine stattliche Anzahl dieser Gesuche bewilligt hatte. Die gesellschaftlichen Probleme sind teilweise bis heute spürbar. Die Nullerjahre brachten sodann eine andere Form der Zuwanderung, die jedoch quantitativ betrachtet um ein Mehrfaches ergiebiger war. Die Personenfreizügigkeit ist sicherlich das Hauptventil des stetigen Bevölkerungswachstums und dennoch stellte die Schweiz auch immerzu ein Standort für Scheinflüchtlinge aller Art dar. Diese Erkenntnis erhärtete sich spätestens während dem Arabischen Frühling im Jahr 2011 von neuem. Die Bedenken sollten nicht unbegründet bleiben. Danach schnellten die Gesuchszahlen in die Höhe und die verantwortlichen Exponenten aus der Politik und der Verwaltung wurden von dieser Tatsache sichtlich überrascht.
Anstatt entsprechende Infrastrukturen bereitzustellen, sprach man von humanitärer Tradition.
Nachdem nun letztes Jahr gegen 29'000 Anträge eingingen, beschloss das Parlament dann doch noch diese dringlichen Massnahmen als Teilrevision des Asylgesetzes. Da rot-grüne Kreise das Referendum ergriffen haben, befindet jetzt das Schweizer Stimmvolk über diese Reform.
Bundeszentren – ein erster Schritt
Eine grundsätzliche Neuerung besteht darin, dass fünf sogenannte Bundeszentren (zentrale Vollzugsstandorte) geschaffen werden sollen. Diese verfügen über maximale Kapazitäten von je 6'000 Plätzen. Bei dieser Praxis dient das niederländische Modell als Vorbild. Eine zentrale Behandlung muss neben effizienteren Abläufen auch verstärkte Sicherheitsmassnahmen gewährleisten können. Hingegen verbleibt eine wesentliche Gesetzeslücke, die aufgrund der momentanen Mehrheitsverhältnisse in den Räten nicht geschlossen werden kann.
In den vergangenen Jahren hat der Bund mehrere Gemeinden geradezu zur Aufnahme von Flüchtlingen genötigt.
Lange vor der aktuellen Invasion sollte die Waadtländer Gemeinde Vugelles-La Mothe mit ca. 120 Einwohnern etwa eine identische Anzahl an Asylbewerbern aufnehmen. Vor zwei Jahren verpflichtete man Wassen im Kanton Uri auf dieselbe Weise. 450 Einwohner standen 90 Asylsuchenden gegenüber, was ungefähr 20% ausmacht. Das bekannteste Beispiel stellt aber der in den Medien intensiv behandelte Fall von Bettwil (Kanton Aargau) dar. Wiederum stand die Anzahl der erwarteten Kandidaten (140 Personen) in einem krassen Verhältnis zur gesamten Einwohnerzahl. Sämtliche Gemeinden wehrten sich geschlossen, sowohl die kommunalen Behörden als auch die Bevölkerung, gegen diese Vorhaben. Es kam zu massiven Auseinandersetzungen mit Bund und Kantonen, sodass letztlich von den Projekten abgesehen wurde. Die heutige Handhabung bildet somit für manchen Bürger eine reine Schikane, zumal sich das Sicherheitsempfinden in seinem engsten Lebensraum verschlechtern könnte. 40% aller Gesuche will der Bund somit weiterhin an die Kantone verteilen. Es ist von höchster Priorität, dass weitere gesetzliche Beschlüsse davon endgültig absehen. Die Bundeszentren stellen jedoch einen Schritt in die richtige Richtung dar.
exzessive Zunahme – kaum echte Flüchtlinge
Ein weiterer Teil der Revision betrifft die hohe Quantität an sogenannten Botschaftsgesuchen. Diese verwaltungstechnische Variante für die Gesuchseinreichung wurde in Europa bisher nur noch von der Schweiz aufrechterhalten und führt zu einer unnötigen Attraktivitätssteigerung. Da die Anerkennungsquote von 2006 – 2012 mit 4,5% sehr tief liegt, lassen sich die Ängste bezüglich Abweisung von ernsthaft bedrohten Menschen rasch aus der Welt schaffen. Der damit verbundene administrative Aufwand steht daher auch in keinem Verhältnis zum Nutzen.
In Ländern mit Kriegswirren hat es oft keine Schweizer Botschaft, sodass trotzdem eine Teilflucht ins Nachbarland von Nöten wäre. Zudem bestünde dann möglicherweise in diesen Staaten gar keine Verfolgungsgefahr mehr.
Seit 2011 hält das ostafrikanische Eritrea den Spitzenplatz bei der Asylmigration. Libyen machte lange Zeit gute Geschäfte mit der Seeroute nach Italien, worauf 2011 eine exorbitante Zunahme an Begehren von 86,5% zum Vorjahr verzeichnet wurde. Ungefähr drei Viertel (ca. 2’500 Personen) von den 3'300 im Jahr 2011 aus diesem Land eingewanderten Asylbewerbern haben die Behörden aufgenommen. Danach führte der viel zu moderat geregelte Familiennachzug dazu, dass 2012 eine erneute Erhöhung der Antragszahlen um 31% eintrat. Die eidgenössischen Räte verpassten die Chance für eine entsprechende Einschränkung, zumal sogar vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) davon profitieren. Ein weiterer quantitativ ergiebiger Staat ist Nigeria (im Jahr 2012 eine Zunahme von 45% gegenüber dem Vorjahr), wobei hier der nächste Missstand zum Tragen kommt. Wie bei Eritrea und fast allen übrigen afrikanischen Ländern kommen diese Leute mit Schleppern über das Mittelmeer vorerst in einen Drittstaat und dann in die Schweiz. Wenn die Rückführung in das vorherige Land mithilfe des Dubliner Abkommens immer problemlos vonstattenginge, so könnten die Gesuchszahlen verschwindend klein gehalten werden. Die Schweiz stellt allgemein vergleichsweise grosszügige Leistungen zur Verfügung.
Daher gilt es, Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuche zu untersagen, was jedoch in der Vorlage nicht enthalten ist.
In Südeuropa verrichteten viele dieser Nigerianer Schwarzarbeit. Beim Ausbruch der Wirtschaftskrise war wiederum die Schweiz ein sicherer Hafen. Das wohl grösste Problem befindet sich bei den nordafrikanischen Immigranten, allem voran Tunesiern. Trotz der Abnahme spielen die Nachwehen des Arabischen Frühlings mit 2'239 Gesuchen (2012) nach wie vor eine gewichtige Rolle.
Dabei handelt es sich um Bürger eines wirtschaftlich bis anhin stabilen Schwellenstaates, der vielen Personen nicht die erhofften Wohlstandsperspektiven bescherte.
Mit der angestrebten Effizienzsteigerung müssten vor allem diese Wirtschaftsflüchtlinge rasch ausgewiesen werden können. Ein weiteres Instrument der Revision betrifft Änderungen in Sachen Definition des Flüchtlingsbegriffs. Desertion und Wehrdienstverweigerung sollen nicht mehr als alleiniger Asylgrund gelten. Damit findet eine Reduktion bei lediglich wenig bedrohten Kriegsflüchtlingen statt.
Kriminalität im Überfluss
Der Umgang mit renitenten Asylbewerbern unterliegt ebenfalls einer neuen Regelung. Die um 39% angestiegene Kriminalität im Asylbereich gehört nicht zuletzt aufgrund der langen Verfahren zu den Hauptsorgen der Schweizer Bürger. Teilweise folgten in kurzer Zeitspanne mehrere Schlagzeilen aufeinander. Deshalb will man problematische Asylsuchende in speziell dafür eingerichteten Zentren unterbringen. Solche Einrichtungen erzeugen ihre Wirkung jedoch nur, wenn die Formalitäten bezüglich Rückführung gegeben sind. Dabei benötigt es immer die einwandfreie Kooperation des entsprechenden Heimatstaates.
Am meisten Delikte, welche primär das Strafgesetzbuch betreffen, wurden 2012 von Tunesiern (1‘267 Beschuldigte), Marokkaner und Algerier, auch hohe Anzahl an Asylgesuchen, begangen.
Dabei gewichten vor allem Diebstähle und Einbrüche. Des Weiteren spielen Nigeria und Tunesien bei den Drogendelikten (550 respektive 400 Beschuldigte) eine grosse Bedeutung. Hierbei sollte schliesslich die letzte Massnahme dieses Gesamtpakets ihre Wirkung erfüllen. Wenn eine Beschäftigung vorgegeben wird, so schwindet die Gefahr, in die Kriminalität abzugleiten. Der Bund leistet für solche Arbeitsprogramme finanzielle Unterstützung und die Standortgemeinden erhalten auf diese Weise eine Gegenleistung.
Die Senkung der Gesuchszahlen respektive die Verhinderung der Einwanderung und des darauf folgenden Aufenthalts bleiben jedoch die Hauptziele.
Ziel ist noch nicht erreicht
Die guten Absichten dieser kurzfristigen Teilrevision des Asylgesetzes bringen die vielschichtigen Probleme nicht automatisch zum verschwinden. Obwohl die allgemeine Anerkennungsquote vergleichsweise tief ist und die Gesuche in manchen Fällen, so zum Beispiel bei Anträgen aus Balkanstaaten (Aufhebung der Visapflicht), bereits effizienter behandelt werden, stieg die Anzahl von neuen Begehren letztes Jahr nochmals um 27% an. Dazu kommt eine exorbitante Zunahme der Kriminalitätsrate. Illegale Einreisen sind mittels Grenzkontrollen effektiver zu bekämpfen. Dafür wäre ein Austritt aus dem Schengenraum nötig. Bei 70 – 80% der Gesuchsteller handelt es sich zweifelsohne um Wirtschaftsflüchtlinge.
Die Schweiz liegt im europäischen Vergleich punkto Asylbegehren auf einem Spitzenrang.
Eine durchaus nicht allzu kleine Menge bilden die ungefähr 7'148 Personen, die unsere Behörden im Rahmen einer vorläufigen Aufnahme, aufgrund einer fremdenpolizeilichen Regelung oder eines Härtefalls aufgenommen haben.
Solche Personen bekommen ein unbeschränktes Recht auf Familiennachzug, was letztendlich zu einem endgültigen Verbleib führen kann.
Ja zum Wohle der Bürger
Trotz fehlender zusätzlicher Verschärfungen ist die Annahme der Vorlage von grösster Wichtigkeit, sodass sämtliche Asylprozesse beschleunigt werden und jegliche Aufenthaltsdauer höchstens fünf bis sechs Monate beträgt. Des Weiteren muss die Anzahl an Gesuchen wieder abnehmen. Sobald sich die Verantwortlichen der entsprechenden Staaten weigern, ihre Flüchtlinge zurückzunehmen, sind bestehende Entwicklungsgelder zu kürzen oder zu streichen. Setzen wir also nach der erfolgreichen Annahme der letzten Revision im September 2006 erneut ein kräftiges Zeichen und sagen am 09. Juni 2013 Ja zu den dringlichen Änderungen des Asylgesetzes*
*Resultat der Abstimmung: Die Änderungen des Asylgesetzes wurden von allen Kantonen sowie 78,4 Prozent der Stimmenden angenommen.
- Asylflut stoppen – Ja zum Asylgesetz (141 KB)
Beitrag publiziert im Jahr 2011
Baris - Täter oder Opfer?
Dieses Video zeigt die "Geschichte" des in sein Heimatland Türkei ausgeschafften Gewalttäters "Baris". Ist er etwa ein Unschuldslamm, dem unrecht angetan wurde? Diese informative und realitätsbezogene Lebensgeschichte präsentierte das Schweizer Fernsehen am 30.03.11 in der Sendung "Reporter". Chapeau!
Hier geht es ins SF Videoportal direkt zur Sendung Reporter, Titel: Der Ausgeschaffte
Beitrag publiziert im Jahr 2010
Kriminelle Ausländer ausweisen!
Von René Kunz, Grossrat, SD-Kantonalpräsident Aargau, ReinachIn kaum einem anderen Land Europas leben so viele Ausländer wie inder Schweiz. Der überwiegende Teil davon respektiert unsere Gesetze.Viel zu viele Ausländer missachten jedoch unsere Gastfreundschaft. Siebegehen schwere Straftaten, bedrohen unser Eigentum sowie unsere Gesundheit und unser Leben. Fakt ist: Rund die Hälfte aller Straftäter sind Ausländer. Kriminelle Banden,welche von den offenen Grenzen profitieren, gehen in der Schweiz auf Einbruchstour. Viele Kriminelle nutzen den Asylweg um in der Schweiz ihren Machenschaften nachzugehen. Daher überrascht es nicht, dass sich der Ausländeranteil bei den Verurteilungen in den letzten 25 Jahren um 65% erhöht hat. Dabei zeigt sich, dass bei schweren Straftaten die Ausländeranteile in Prozentzahlen dargestellt - besonders hoch sind:
- Tötungsdelikte: 59%
- Schwere Körperverletzung: 54%
- Einbruchsdiebstahl: 57%
- Vergewaltigung: 62%
- Menschenhandel: 91%
- Freiheitsberaubung/Entführung: 56%
Betrachtet man den Ausländeranteil in den Gefängnissen, verdeutlicht sich diese Problematik noch stärker: 2009 waren 70,2% aller Inhaftierten ausländischer Herkunft. Unsere Luxusgefängnisse haben schon langekeine abschreckende Wirkung mehr. Auch Sozialmissbrauch muss entschieden bekämpft werden. Der Ausländeranteil der Sozialleistungsempfänger in der Schweiz ist überdurchschnittlich hoch.So beziehen die Ausländer, welche einen Bevölkerungsanteil von 21,7% ausmachen, 44,2% der Sozialhilfe und mehr als 34,5% der IV-Renten.
Konsequent ausschaffen!
Viele Schweizerinnen und Schweizer fühlen sich nicht mehr sicher im eigenenLand. Aus diesen Gründen hat die SVP die Volksinitiative für die Ausschaffungkrimineller Ausländer – die Ausschaffungsinitiative – lanciert, die nun am 28.November zur Abstimmung kommt. Sie verbessert die heutige Rechtslage undschafft Klarheit und mehr Sicherheit:
Ausländer, die sich nicht an unsere Gesetze halten, die kriminell werden oder missbräuchlich Sozialleistungen beziehen, werden konsequent ausgeschafft und mit einer Einreisesperre von mindestens fünf Jahren belegt.
Der Grundsatz, dass kriminelle Ausländer aus der Schweiz auszuschaffen sind, wird neu auf Verfassungsstufe festgehalten. Damit bekommt der Ausweisungsgrundsatz eine stärkere Legitimation und ist für alle Kantone gleichermassen verbindlich. Die bisherige «kann»-Regelung (Art. 62, 63, 68AuG) für Ausschaffungen wird neu zu zwingendem Recht: Ein kriminellerAusländer ist ohne Wenn und Aber auszuschaffen. Die Behörden haben diesbezüglich keinen schwammigen Ermessensspielraum mehr, und die langwierige Ausweisungspraxis wird somit straffer gehandhabt. Die Ausweisung ist nicht mehr nur eine fremdenpolizeiliche Massnahme, sondern steht in direktem Zusammenhang mit der Begehung einer Straftat. Damiterhält die Ausweisung wieder einen ähnlichen Stellenwert wie der frühere strafrechtliche Landesverweis, welcher der Bestrafung des Täters diente.
Selbst das Bundesamt für Migration geht davon aus, dass die Ausschaffungsinitiative Wirkung zeigen wird. Im Jahr 2008 konnten mit den heutigen gesetzlichen Grundlagen rund 350-400 straffällige Ausländer ausgeschafft werden (Ausländer mit Niederlassungsbewilligung). Das Bundesamt geht davon aus, dass mit der Ausschaffungsinitiative fast vier Mal mehr, nämlich 1484 kriminelle Ausländer hätten ausgeschafft werden können. Die Ausschaffungsinitiative formuliert klare Tatbestände, bei deren Erfüllung das Aufenthaltsrecht und sämtliche Rechtsansprüche auf weiteren Aufenthalt erlöschen. Die Frage der Ausweisung fällt somit nicht mehr in das Ermessen der Behörden.
Initiative schafft Klarheit
Folgende Delikte werden von der Volksinitiative erfasst und führen zur Ausweisung aus der Schweiz:
- Tötungsdelikte wie vorsätzliche Tötung, Mord oder Totschlag
- Vergewaltigung oder andere schwere Sexualdelikte, sexuelle Nötigung und Schändung
- Andere Gewaltdelikte wie Raub, schwere Körperverletzung, Gefährdung des Lebens sowie Freiheitsberaubung, Entführung und Geiselnahme
- Menschenhandel
- Drogenhandel
- Einbruchsdelikte
- Missbräuchliches Beziehen von Sozialversicherungsleistungen und/oder der Sozialhilfe
Da durch die Ausschaffungsinitiative die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit angestrebt wird, entspricht dieser Verfassungsgrundsatz auch internationalem Recht. Der Grundsatz der Nichtrückschiebung (Non-Refoulement) besagt, dass niemand in ein Landausgeschafft werden darf, in dem er verfolgt wird oder in welchem ihm Folter oder eine andere Art unmenschlicher Behandlung droht (vgl. Art. 25 BV).Allerdings gilt auch dies nicht absolut, wie Art. 33 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge zeigt: Ist der Flüchtling eine Gefahr für den Aufenthaltsstaat, so kann dieser nicht gezwungen werden, dem betreffenden Straftäter weiterhin Aufenthalt zu gewähren.
Erschreckende Kriminalitätszahlen
Es ist leider eine Tatsache, dass in unseren schweizerischen Gefängnissen und Haftanstalten über 70 Prozent (im Kanton Aargau über 76 Prozent) der Insassen Ausländer sind. Wenn jetzt nicht eine härtere Gangart – sprich Ausschaffung von kriminellen Ausländern - vorangetrieben wird, werden wir in Kürze im Sicherheitsbereich unlösbare Probleme bekommen. Kriminelle Ausländer, welche unser Rechts- und Gesellschaftssystem mit Füssen treten, haben bei uns nichts (mehr) verloren und sind auszuweisen. Unsere Gerichtsbehörden müssen endlich aufwachen und aufhören, bei der Verurteilung von Tätern deren sozialen oder gar Migrations-Hintergrund usw. strafmildernd zu berücksichtigen. Ein grosser Teil der Bevölkerung ist beunruhigt, denn Einbrüche, Diebstähle, Rasertote, Mord, Totschlag, Vergewaltigungen und andere kriminelle Handlungen haben ein erschreckend hohes Ausmass angenommen. Diese Fakten sind real! Die Gewaltbereitschaft wird sich auch in Zukunft nicht unwesentlich ändern, wenn man einfach darüber hinweggeschaut, oder meint - «Mich geht das ja überhaupt nichts an!». Gewalt ist kein Kavaliersdelikt! Die zunehmende Gewaltbereitschaft ist nicht nur im Kanton Aargau - sondern schweizweit -spürbar und darf weder geleugnet noch beschönigt werden. Wie in einem Rausch von Gewalt - schlagen, treten oder misshandeln Gewalttäterskrupellos meist völlig wehrlose Mitmenschen. Die brutale, aggressive und hemmungslose Triebhaftigkeit dieser Delinquenten findet gar ihren Ausdruck, indem sie Menschen, welche ihnen zufällig auf der Strasse begegnen, erbarmungslos zusammenschlagen und misshandeln.
Damit wir in Zukunft wieder ein bisschen sicherer leben können, empfehle ich den Stimmberechtigten am 28.11.2010 ein Ja zur Ausschaffungsinitiative in die Urne zu legen! Aber Achtung – stimmen Sie hingegen Nein beim Gegenentwurf, da dies eine unnütze Mogelpackung ist!
- Kriminelle Ausländer ausweisen! (62 KB)
Es wird eng!
Von Ueli Brasser, Gemeinderat, SD-Zentralpräsident, ZürichEs wird eng in der Schweiz. Unser kleines Land zählt heute mit 7,8 Millionen Menschen eine halbe Million mehr Einwohner als noch vor zehn Jahren. Die Zunahme ist prozentual stärker als überall sonst in Europa. 500 Menschen leben durchschnittlich pro bebaubarem Quadratkilometer – die Schweiz ist eines der am dichtest bevölkerten Länder der Welt!
Kurz vor dem diesjährigen 1. August hat die SVP eine Broschüre mit dem Titel «Welche Ausländerpolitik wollen Sie?» an alle rund 3,9Millionen Haushalte in der ganzen Schweiz versandt. Darin wird über die Wanderungsbilanz 1997 bis 2008 informiert, über die massive Zuwanderung seit Einführung der EU-Personenfreizügigkeit, über die Masseneinbürgerungen in den letzten Jahren, über die erschreckende Steigerung der Ausländerkriminalität, über die Multikulti-Probleme an den Schulen und dass in der Schweiz nicht bloss 21,7 Prozent Ausländer, sondern, zählt man die Illegalen und Asylbewerber dazu, 27,2 Prozent Ausländer leben. Für die Publikation dieser und anderer Zahlen, Fakten und Missstände im Ausländerbereich, bin ich der SVP durchaus dankbar. Die legitimste Frage stellt die SVP – wohl auch um den wachstumsgläubigen, neoliberalen Parteiflügel nicht zu verärgern –jedoch nicht: Wie viele Menschen erträgt die Schweiz? Die SVP hat jahrzehntelang die Ideologie des schrankenlosen Wirtschaftswachstums vertreten. Ausser uns Schweizer Demokraten hat niemand die Wachstumsgläubigkeit in den vergangenen Jahren ernsthafthinterfragt! Mehr Einwohner = mehr Arbeitskräfte = mehr Wohlstand =sichere AHV! So lautete die Gleichung, die nicht nur Bürgerliche, sondern auch Linke, wie ein Naturgesetz akzeptierten und mit welcher sämtliche Anti-Überfremdungsinitiativen mit Erfolg bekämpft wurden. Was die ungebremste Massenzuwanderung, verursacht durch den unbändigen Wachstumsglauben der letzten Jahrzehnte hierzulande angerichtet hat, zeigen folgende Problemkreise eindrücklich auf:
1. Strasse und Bahn
Dass die Schweiz immer dichter bevölkert ist, spürt man überall – auch im Verkehr. Beispiel Strassenverkehr: 1975 waren in der Schweiz 2,12Millionen Motorfahrzeuge registriert. 1990 waren es 3,37 Millionen und2007 bereits 5,2 Millionen. Die Zahl ausländischer Autofahrer, die den Führerausweis ihres Heimatlandes gegen einen Schweizer Ausweistauschten, stieg seit 1999 je nach Kanton, zwischen 50 und 350 Prozent. Beispiel Bahnverkehr: SBB-CEO Andreas Meyer rechnet damit, dass das Passagieraufkommen zwischen Bern und Zürich bis 2030 «um bis zu 90 Prozent» zunehmen wird. Der SBB-Fahrplan stösst bereits jetzt an Kapazitätsgrenzen – beinahe sämtliche Züge sind schon heute übervoll.
2. Wohnungsnot
Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat am Stichtag, dem 1. Juni 2008, rund 37'000 leere Wohnungen gezählt – 8 Prozent weniger als im Jahrzuvor. Das heisst, nur 0.97 Prozent aller Wohnungen standen leer. Damit sank die Leerwohnungsziffer seit 2005 erstmals wieder unter 1Prozent. Dieser Trend hält bis heute unvermindert an. Die regionale Betrachtung zeigt, dass 2008 alle Grossregionen rückläufige Leerwohnungsziffern ausweisen, wobei die Grossregion Zürich den stärksten Rückgang vermeldete – von 0,80 auf 0,61 Prozent. In den Agglomerationen der fünf grössten Städte sank laut dem BFS die Leerwohnungsziffer innert zehn Jahren von 1,06 auf 0,59 Prozent.
3. Freizeit
Es wird eng, auch auf dem Wasser. An den Ufern des Zürichsees stehen rund 9'100 Bootsanlegeplätze zur Verfügung. Inzwischen gibt es aber allein im Kanton Zürich 11'500 registrierte Boote. Schwierig die Situation auch an Land: Stefan Zweifel, Dozent am Institut Umwelt und Natürliche Ressourcen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, warnt bereits ganz konkret vor der Übernutzung von Landschaften im Grossraum Zürich durch Freizeitsportler und Ausflügler. Überlaufen werden aber auch Freizeitanlagen: Als vor mehr als einem Jahr in Bern das Einkaufszentrum «Westside» eröffnet wurde, strömten 70'000 Besucher hin – das Vierfache dessen, was die Betreiber erwartet hatten.
4. Zersiedelung
Obwalden sorgte für Schlagzeilen, weil dort ausserhalb der Bauzonen Bauland für Reiche reserviert werden sollte. Erst die Obwaldner Stimmbürger machten diesem Ansinnen an der Urne einen Strich durch die Rechnung! Täglich wird in der Schweiz die Fläche von 5,5 Fussballfeldern verbaut. Seit 1999 sind gemäss Bundesamt für Statistik so 11'000Hektaren fruchtbares Land «verbetoniert» worden. Mit einer Revision des Raumplanungsgesetzes versucht der Bund, wenn auch nur halbherzig, hier Gegensteuer zu geben. Zudem sind Initiativen hängig, die der Zersiedelung der Landschaft Einhalt bieten wollen. Wir von den SD haben die Volksbegehren von Franz Weber im Sammelstadium unterstützt; die SVP lehnte diese im Parlament geschlossen ab!
5. Strom
Der Elektrizitätsverbrauch der Schweiz ist im vergangenen Jahr um 2,3Prozent auf 58,7 Milliarden Kilowattstunden (kWh) angestiegen – und erreicht damit einen neuen Rekord. Das Bundesamt für Energie (BFE)begründet den höheren Konsum mit dem Wirtschaftswachstum, der kälteren Witterung, dem Kalender (Schaltjahr) sowie dem Anstieg der ständigen Wohnbevölkerung um 91'800 Personen. Der Stromverbrauch lang in den letzten Jahren bei gut 7'500 kWh pro Kopf. 2008 kletterte der durchschnittliche Konsum auf 7'700 kWh. Und er dürfte weiter ansteigen, werden doch immer mehr fossile Energien durch Strom ersetzt. Nicht nur SVP-Kreise wünschen sich rentable Ausländer und da gibt es für gewisse Kreise keine Limite nach oben. Geld regiert eben die Welt! Wir von den SD sind der Meinung, dass ein jeder zusätzlicher Einwanderer unsere Lebensgrundlagen belastet und deshalb ein Einwanderungsstopp längst fällig ist! Oberstes Ziel muss es doch sein, die Lebensqualität der hiesigen Bevölkerung zu sichern und zu optimieren. Dies geschieht nicht durch Wachstum um jeden Preis. Dies sollten sich alle, auch die SVP-Verantwortlichen, hinter die Ohren schreiben und sich des verdrängten Problems endlich annehmen!
- Es wird eng! (61 KB)
Ausländerkriminalität stoppen – Grenzkontrollen wieder einführen!
Bernhard Hess, e. Nationalrat, SD-GeschäftsführerDie Schweizer Demokraten (SD) sind äusserst besorgt über die aktuelle Situation in den Bereichen Kriminalität und Sicherheit. Sie fordern deshalb eine dringend nötige Verschärfung des Strafrechts, indem Ausländer bei schweren Delikten nach Verbüssung der Strafe konsequent ausgeschafft werden können. Aufgrund der beunruhigenden kriminellen Aktivitäten von einreisenden Ausländern ist das Schengen-Abkommen auszusetzen und Grenzkontrollen wieder einzuführen. Die jüngst veröffentlichte Kriminalstatistik des Bundes für das Jahr 2009 hat äusserst besorgniserregende Zahlen zutage gefördert. So gehen 48 Prozent der kriminellen Taten auf das Konto von Ausländern. Davon entfallen 14 Prozent auf Kriminaltouristen und 4,4 Prozent auf Asylbewerber. In den Schweizer Gefängnissen liegt der Ausländeranteil bei über 70Prozent. Diese erschreckenden Zahlen sind nicht nur die Folge der largen Ausländerpolitik der letzten beiden Jahrzehnte, sondern auch der offenen Grenzen, welche die Personenfreizügigkeit mit der EU und insbesondere der Schengen-Beitritt mit sich gebracht hat. Leider stemmt sich der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments gegen die dringend nötigen Verschärfungen des Strafrechts.
SD für Sicherheit..
Die SD bekräftigen, dass sich die Partei auch in Zukunft mit ganzer Kraft für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger einsetzen wird. Die Missstände sind beim Namen zu nennen. Ausländische Straftäter sollen in Medienmitteilungen der Polizei realitätsbezogen mit ihrer Nationalität genannt werden.
und gegen Schengen
Die Schweiz hat mit dem Schengen beitritt die Kontrolle der Grenzübergänge aus der Handgegeben. Die Behörden konnten bislang keine messbaren Erfolge des Schengenbeitritts aufzeigen. Tatsache sind hingegen die katastrophalen Kriminalitätszahlen. Die Kosten von Schengen sind immens; die Tauglichkeit der Fahndungssysteme jedoch nicht bewiesen. Wer jetzt die Zustände schönredet und sich gegen jegliche Verschärfung des Strafrechts und gegen die Ausschaffung krimineller Ausländer wehrt, macht sich mitverantwortlich für die herrschenden beschämenden Zustände. Die SD fordern zudem die Aussetzung des Schengen-Beitritts und die Wiedereinführung von Grenzkontrollen.
Scharfer Protest der Schweizer Demokraten
Schweizerische Parteileitung (PL)Die Schweizer Demokraten (SD) protestieren aufs Schärfste gegen den Beschluss des Nationalrates, illegale Aufenthalter –beschönigend „Sans-papiers“ genannt –Berufslehren machen zu lassen. Das Parlament zieht damit das von ihm selbst erlassene Ausländergesetz ins Lächerliche. Wer sich illegal in der Schweiz aufhält, hat hier keinen Anspruch auf Ausbildung, sondern nur die Pflicht, umgehend das Land zu verlassen. Der nationalrätliche Beschluss ist ein Schlag ins Gesicht der jungen Schweizerinnen und Schweizer, die wegen der Masseneinwanderung schon jetzt grosse Mühe haben, eine Lehrstelle zu finden. Nun mutet man ihnen auch noch die Konkurrenz dreister illegaler Eindringlinge zu! Die Schweizer Demokraten werden umgehend ihre Aufrufe an die Bevölkerung verstärken, die Augen offen zu halten und jeden Verdachtsfall auf illegalen Aufenthalt sofort der Polizei und dem Migrationsamt zu melden.
Beitrag publiziert bis zum Jahr 2006
Asyl- und Ausländergesetz: Missbräuche stoppen
Bernhard Hess, Nationalrat und SD-Zentralpräsident, BernKulturschaffende und Kirchenvertreter kämpfen gegen das Ausländer- und Asylgesetz
Sie kochen ihr Moralsüppchen
Am 24. September 2006 werden wir über das revidierte Asylgesetz und ein neues Ausländergesetz abzustimmen haben. Das Asylgesetz regelt das Verfahren von Asylbewerbern von der Einreichung des Gesuchs bis zur Aufnahme, bzw. Ablehnung. Das Ausländergesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt und die allfällige Wegweisung von Ausländern. Es gilt faktisch nur für Personen, die nicht aus den EU-Staaten stammen, da der Aufenthalt der EU-Staatsangehörigen durch das – durch die SD bekämpfte – Personenfreizügigkeitsabkommen geregelt ist. Um es gleich vorweg zu nehmen: Sowohl das neue Ausländergesetz wie auch das revidierte Asylgesetz sind keine Zaubermittel gegen Masseneinwanderung in das Missbrauchsparadies Schweiz. Insbesondere wurden in der Parlamentsdebatte SD-Forderungen wie ein Einwanderungsstopp aus kulturfremden Ländern, verschärfte Haftbedingungen für Kriminelle und konsequente Wegweisung illegal Eingereister zum Teil deutlich abgelehnt. Beide Gesetze stellen aber wichtige Schritte zur Bekämpfung des Missbrauches unseres Systems durch Scheinflüchtlinge, Profiteure und Kriminelle dar. Noch immer kämpfen wir mit 10'000 neuen Asylgesuchen pro Jahr, von denen immer noch 75 % missbräuchlich sind. Zudem wächst auch die Zuwanderung zum Sozialsystem immer noch, und die Instrumente des alten Ausländergesetzes aus den Dreissigerjahren genügen längst nicht mehr. Deshalb mussten sie revidiert werden. Auch unsere Nachbarstaaten verschärften ihre Gesetze laufend, und wenn die Schweiz nicht so rasch als möglich nachzieht, wird sie schnell wieder zum Missbrauchsparadies inmitten Europas.
Verschärfte Asylpraxis ist im Sinne der SD
Das revidierte Asylgesetz soll dafür sorgen, dass Missbräuche endlich wirkungsvoll bekämpft werden können, denn nach wie vor müssen ¾ der Gesuche abgelehnt werden, d. h. 75 % der Asylbewerber sind keine echten Flüchtlinge, sondern versuchen auf diesem Weg in die Schweiz einzuwandern. Bisher genügten die gesetzlichen Grundlagen nicht, um diesem Missbrauch zu begegnen. Ganz im Sinn der SD bringt das neue Asylgesetz eine Reihe von wichtigen Verbesserungen wie:
- eine neu formulierte Drittstaatenregelung, welche eine leichtere Wegweisung ermöglicht, wenn jemand aus einem sicheren Drittstaat in die Schweiz gereist ist;
- Nichteintretensentscheide für alle Personen, die keinen Pass oder andere Reisepapiere vorweisen können;
- neue und längere Haftmöglichkeiten;
- die Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf Personen mit abgelehntem Asylgesuch;
- Gebühren für Wiedererwägungsgesuche;
- höhere Strafen für Schlepper.
Die Revision erfüllt zwar nicht alle Forderungen der Schweizer Demokraten, ist aber ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. Weitere Revisionen werden nötig sein, schon alleine um bei den weiteren Verschärfungen der Asylpraxis der EU voraus zu sein.
Die wichtigsten revidierten Punkte des Asylgesetzes
Neue Drittstaatenregelung
Neu können Asylsuchende, welche sich vor der Einreise in die Schweiz in einem sicheren Drittstaat aufgehalten haben, in einem beschleunigten Verfahren dorthin weggewiesen werden. Bisher musste in jedem Einzelfall nachgewiesen werden, dass es sich um einen sicheren Drittstaat handelt und dass die Person eine besondere Beziehung zu diesem Land hat. Dies fällt nun weg. Damit wird die missbräuchliche Praxis unterbunden, dass Personen sichere Länder durchreisen, weil sie lieber in der Schweiz um Asyl nachsuchen als in anderen Ländern.
Strengere Papierregelung
Nachdem zahlreiche Asylbewerber auf Anraten ihrer Schlepper ihre Papiere vernichteten, um ihre Identität zu verschleiern und eine Rückschaffung zu verunmöglichen, wurde eine Papierregelung eingeführt: Auf Gesuche von Personen ohne Papiere, die eine Identifikation ermöglichten, wurde nicht mehr eingetreten. Es genügte aber, Geburtsurkunden oder Führerausweise oder ähnliches als Identifikationspapiere abzugeben. In der Praxis erwies sich diese Regelung aber als zu lasch. Erstens konnten Geburtsurkunden und Führerausweise leicht gefälscht werden, zweitens musste bei Ablehnung des Asylgesuchs ein langes Verfahren für die Reisepapierbeschaffung in Gang gesetzt werden. Das heisst, abgelehnte Asylanten verliessen trotz erfolgtem Entscheid das Land lange nicht. Neu müssen Identitätspapiere oder Reisepapiere vorgewiesen werden, sonst wird auf das Gesuch nicht eingetreten.
Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle Asylbetrüger
Bisher galt ein Sozialhilfestopp für Personen, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird. Das heisst, diese Personen erhielten keine Sozialhilfe mehr, sondern nur noch Nothilfe im Rahmen von einfacher Unterkunft und Mahlzeit. Neu wird der Sozialhilfestopp auf alle Personen mit einem rechtskräftigen negativen Entscheid ausgedehnt. Für beide Kategorien gilt, dass sie die Asylgründe nicht erfüllen und somit das Asylrecht missbraucht haben. Sie erhalten folgerichtig nur noch Nothilfe, denn sie müssen das Land verlassen.
Frühe Papierbeschaffung
Wird ein Asylgesuch abgelehnt, müssen oft auf mühselige Weise die Papiere für die Rückschaffung erst beschafft werden. Bisher konnte dieses Verfahren der Papierbeschaffung erst nach dem definitiven Entscheid beginnen. Neu können die Behörden bereits ab dem erstinstanzlichen Entscheid damit anfangen.
Weniger Kosten für vorläufig Aufgenommene
Wird das Asylgesuch einer Person abgelehnt, ist aber die Ausschaffung unzumutbar, so werden diese Personen vorläufig aufgenommen (Anmerkung der Redaktion: Die SD lehnt Sonderkategorien wie vorläufig und humanitär Aufgenommene etc. ab, denn solche Sonderregelungen verwässern das sonst gut revidierte Asylgesetz). Künftig sollen vorläufig Aufgenommene aber nach Möglichkeit arbeiten, um selber für sich und ihre Familie aufzukommen und nicht der Sozialhilfe zur Last zu fallen. Damit können Kosten gespart werden. Es ist aber auch klar, dass die Integration in den Arbeitsmarkt nach wie vor nicht gleichbedeutend mit einem dauernden Bleiberecht ist.
Längere Haft und neue Haftgründe
Um den Vollzug zu erleichtern, kann ein abgewiesener Asylbewerber, aber auch ein sich illegal in der Schweiz aufhaltender Ausländer, inhaftiert werden. Die Haftdauer kann nötigenfalls bis 18 Monate verlängert werden. Dies verhindert das immer wieder praktizierte Aussitzen der Haft, um einen Aufenthalt in der Schweiz doch noch zu erzwingen.
Einzelrichterliche Zuständigkeit bei der Asylrekurskommission
Strengt ein abgewiesener Asylsuchender ein Rekursverfahren bei der Asylrekurskommission (ARK) an, kann er damit rechnen, dass er die Ausweisung noch etliche Monate oder gar Jahre hinauszögern kann, weil das Verfahren in der Regel lange dauert. Die Verfahrensdauer soll nun verkürzt werden, indem künftig die Richter als Einzelrichter und nicht im Gremium entscheiden.
Verknüpfung von Entwicklungshilfe und Asylpolitik
Zahlreiche Herkunftsstaaten von Asylsuchenden profitieren doppelt von der Schweiz, indem sie sich weigern, ihre Staatsangehörigen wieder aufzunehmen, also die illegale Migration in die Schweiz fördern, und gleichzeitig von unserem Land Entwicklungshilfe beziehen. Der Bundesrat kann künftig die Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen mit Herkunftsstaaten von Asylsuchenden mit der Gewährung von Entwicklungshilfe verknüpfen. Die Forderung der Verknüpfung von Entwicklungshilfe und Asylpolitik ist einer von zwei SD-Anträgen, die im Plenum erfolgreich waren. Der zweite, der sich erfreulicherweise durchsetzen konnte, war, dass die Auszahlungshöhe der Kinderzulagen für im Ausland lebende Kinder von Asylsuchenden der jeweiligen Kaufkraft des entsprechenden Empfängerlandes angepasst wird, wobei es für die SD an und für sich fragwürdig ist, weshalb überhaupt Kinderzulagen an Kinder von Asylbewerbern ins Ausland bezahlt werden sollen.
Das neue Ausländergesetz begrenzt die Einwanderung
Das alte Ausländergesetz aus dem Jahre 1934 genügte den Anforderungen der heutigen Zeit schon lange nicht mehr. Seit den frühen 70er-Jahren haben die Parlamentarier der Nationalen Aktion und später der Schweizer Demokraten unermüdlich darauf hingewiesen, dass griffige Instrumente gegen die wachsende Zuwanderung zum Sozialsystem und die Gefährdung der Sicherheit durch kriminelle und extremistische Ausländer fehlen. Mit dem Abschluss des – durch die SD bekämpften – Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU wurde eine umfassende Revision des Ausländergesetzes unumgänglich. Das vorliegende Gesetz fiel nicht in allen Punkten vollumfänglich zur Zufriedenheit der Schweizer Demokraten (SD) aus, aber wesentliche Verbesserungen konnten erzwungen werden: Die Legalisierung der Sans-Papiers konnte verhindert und die Zwangsmassnahmen konnten deutlich verbessert werden.
Die wichtigsten Verbesserungen
Mit dem neuen Ausländergesetz werden wichtige SD-Forderungen für griffigere Massnahmen gegen den Missbrauch des Ausländergesetzes in unserem Land erfüllt. Es bringt:
- eine Einschränkung der Zuwanderung von Personen aus Nicht-EU-Staaten;
- weniger Scheinehen und missbräuchliche Aufenthalte;
- griffige Instrumente zur Bekämpfung der Zuwanderung zum Sozialsystem;
- schärfere Zwangsmassnahmen für die Wegweisung, Verhaftung oder Ausschaffung von extremistischen und kriminellen Ausländern;
- Grundlagen zur Ausweisung illegaler Sans-Papiers;
- Höhere Strafen für Schlepper und Personen, die Ausländer illegal einschleusen, verstecken und beschäftigen.
Das neue Ausländergesetz im Detail
Die Zuwanderung zum Sozialsystem wird unterbunden
Die Behörden haben künftig ausdrücklich die im Gesetz verankerte Möglichkeit, eine Aufenthaltsbewilligung nicht mehr zu verlängern, wenn die Person oder jemand, für den diese sorgt, sozialhilfeabhängig ist. Auch die Niederlassungsbewilligung kann künftig widerrufen werden, wenn die Person oder eine Person, für welche diese sorgt, in erheblichem Masse auf Sozialhilfe angewiesen ist.
Engere Fristen für den Familiennachzug von Kindern
Der Anspruch auf Familiennachzug kann künftig nur innert fünf Jahren nach der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung geltend gemacht werden, im Fall von Kindern über zwölf Jahren gilt sogar eine Frist von einem Jahr. Kinder können künftig nur innert fünf Jahren nachgezogen werden. Damit wird verhindert, dass Jugendliche kurz vor Erreichen des 18. Altersjahrs, welches heute die Grenze für den Familiennachzug bildet, in die Schweiz nachgezogen werden und dann ohne Ausbildung keine Stelle finden. Zudem wird damit auch der Kettenfamiliennachzug verhindert.
Instrumente gegen Scheinehen
Künftig können Zivilstandsbeamte die Eheschliessung verweigern, wenn es sich um eine offensichtliche Scheinehe handelt, zudem können Dritte gegen eine Scheinehe klagen.
Höhere Strafen für Personen, die Ausländer illegal einschleusen und verstecken
Künftig droht Gefängnis oder bis zu 20'000 Franken Busse, wer jemandem zum illegalen Aufenthalt in der Schweiz verhilft, und wer dies sogar gewerbsmässig tut, also ein Schlepper ist, dem droht sogar Zuchthaus und eine Busse bis 500'000 Franken.
Die Notbremse ziehen!
Gäste sind in der Schweiz immer willkommen. Aber wir wissen auch, dass sie wieder gehen. Wir behalten sie in guter Erinnerung, und unsere Gäste behalten uns in guter Erinnerung. Sie nennen sich Gastarbeiter, Flüchtlinge, Asylbewerber und neuerdings Migranten – die Fremden, die in unser Land hineinströmen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass unser Volk durch eine multikulturelle, identitätslose Masse ausgetauscht wird.
Wir müssen die Notbremse ziehen, wenn wir in unserer Heimat eine Zukunft haben wollen! Sie finden in uns die einzige Partei, die sich konsequent gegen die massenhafte Einwanderung von Ausländern und den Asylrechtsmissbrauch ausspricht. Die Linke und Mulitkulti-Fanatiker haben gegen beide revidierte Gesetze das Referendum ergriffen. Sie wollen eine durchmischte und identitätslose Schweiz. Es ist nun an Ihnen, mit einem deutlichen Ja zu beiden Vorlagen der geringfügigen Verbesserung der Missbrauchsbekämpfung im Asyl- und Ausländerrecht zum Durchbruch zu verhelfen.
Ausländer-Statistik: Deutsche kommen, Ex-Jugoslawen gehen
Bern, 3.10.2006Die Zahl der in der Schweiz wohnhaften EU- und EFTA- Bürger nimmt weiter zu. Besonders deutsche Staatsbürger machen sich das Freizügigkeitsabkommen zu nutze und überrennen die Schweiz.
Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU wirke sich weiterhin auf die Zusammensetzung der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz aus, teilte das Bundesamt für Migration (BFM) am Dienstag mit. Parallel zum Anstieg der Bürger aus EU- und EFTA-Staaten sei die Zahl der Ausländer aus Nicht-EU-Staaten erneut gesunken.
Ende August lebten 621 394 Menschen aus Nicht-EU-Staaten in der Schweiz. Dies entspricht einem Rückgang von 0,8 Prozent gegenüber der Vorjahresperiode.
Der Anteil der gesamten ausländischen Bevölkerung ist fast unverändert geblieben: Im August dieses Jahres lebten 1 519 878 Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz, was 20,4 Prozent der Gesamtbevölkerung entspricht. Im August 2005 waren es 20,3 Prozent gewesen.
Am stärksten angestiegen ist im Zeitraum von August 2005 bis August 2006 die Zahl der Deutschen, die in der Schweiz leben (+14 603). Dahinter folgen portugiesische (+7126) und französische Staatsangehörige (+2493).
Der Anteil italienischer (- 3938) und spanischer (- 2983) Staatsbürger ging dagegen zurück. Stark rückläufig sind auch die Zahlen der Staatsangehörigen aus Serbien und Montenegro (- 4563), Bosnien-Herzegowina (- 1787) und Sri Lanka (- 1344).
Die Ausländerstatistik des BFM weist geringfügige Unterschiede gegenüber jener des Bundesamtes für Statistik (BFS) auf. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das BFS internationale Funktionäre und Diplomaten sowie deren Familien mitzählt.
02.024 n Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
Anträge Hess Bernhard vom 26. April 2004Art. 2a
1. Die Zulassung von erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländern erfolgt im Interesse des Gesamtwohles der Schweiz und der gesamten Wirtschaft;
Begründung:
Die vorgeschlagene Formulierung ist zu stark auf die rein wirtschaftlichen Bedürfnisse in der Ausländerpolitik fokussiert. Das Gesamtwohl der Gemeinschaft Schweiz muss jedoch vor materiellen Interessen stehen.
Art. 2b
1. Ziel der Integration ist ein Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Basis gemeinsamer christlich-abendländischer Grundwerte...
Begründung:
Die Grundwerte müssen kurz definiert werden. Es muss darauf geachtet werden, dass die mitteleuropäischen Werte als Leitkultur erhalten bleiben.
2. Kapitel: Ein- und Ausreise
Art. 3 Einreisevoraussetzungen
c. dürfen keine Gefahr für die innere und äussere öffentliche Sicherheit und Ordnung...
Begründung:
In den Art. 63 bis 67 wird ebenfalls die Formulierung „innere und äussere“ Sicherheit verwendet, was präziser ist als die bisherige Umschreibung.
(neu) 5 Bei Epidemiengefahr kann der Grenzsanitätsdienst den Gesundheitszustand der Einzuwandernden prüfen und allfällige Massnahmen gegen die Krankheitserreger ergreifen. Bei Personen aus Kontinenten mit hoher AIDS-Rate sind HIV/AIDS- oder Hepatitis-Gesundheitstests zwingend.
Begründung:
Die epidemienhafte Ausbreitung insbesondere von HIV/AIDS ist insbesondere in Schwarzafrika und teilweise auch bereits in Asien und den ehemaligen GUS-Staaten beängstigend. Um die Krankheitserreger auch hierzulande wirksam zu bekämpfen, sind Gesundheitstests unumgänglich.
Art. 6 Grenzkontrolle
2 Wird die Einreise verweigert, erlässt das Bundesamt auf Verlangen eine gebührenpflichtige Verfügung. Der Ausländer oder die Ausländerin kann auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht werden.
4. Kapitel Zulassungsvoraussetzungen
1. Abschnitt: Grundsätze
Art. 16
1. Die Zulassung von erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländern erfolgt im Interesse des Gesamtwohls der Schweiz und der gesamten Wirtschaft...
Begründung:
Eine einseitige Betrachtungsweise, nur auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse ausgerichtet, ist stossend.
Abs. 2 streichen
Art. 17 Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit
a. dies dem Gesamtwohl der Schweiz und der gesamten wirtschaftlichen Interessen entspricht;
Art. 18 Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
a. dies dem Gesamtwohl der Schweiz und der gesamten wirtschaftlichen Interessen entspricht;
Art. 20 Vorrang
1 Ausländerinnen und Ausländer können zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur zugelassen werden, wenn nachgewiesen wird, dass keine geeigneten inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefunden werden können.
Begründung:
Eine explizite Erwähnung der Arbeitnehmer aus dem EU- und EFTA-Raum ist überflüssig.
Art. 22 Schaffung von Ausbildungsplätzen
Die Erteilung von Bewilligungen zur Ausübung kann mit der Auflage zur Schaffung von Ausbildungsplätzen und Integrationsmassnahmen durch den Arbeitgeber verbunden werden. (Rest streichen)
Begründung:
Integrationsmassnahmen werden in diesem Gesetz – zu Recht – grossgeschrieben. Wenn Arbeitgeber Arbeitnehmer oft aus ganz fremden Kulturkreisen als Billigarbeitskräfte rekrutieren, sollen sie auch einen Teil der Integration mitfinanzieren.
5. Kapitel: Regelung des Aufenthalts
Art. 31 Kurzaufenthaltsbewilligung
4 Die Kurzaufenthaltsbewilligung kann nur nach einem sechsmonatigen Unterbruch des Aufenthaltes in der Schweiz erneuert werden.
Begründung:
Die Formulierung angemessener Unterbruch ist zu unpräzis und schwammig.
Art. 36 Wechsel des Wohnorts in einen anderen Kanton
2 Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung haben Anspruch auf den Kantonswechsel, wenn sie nicht erwerbslos sind und keine Widerrufsgründe nach Artikel 61 vorliegen.
Begründung:
Die gängige Bezeichnung für arbeitslos ist heute meines Wissens erwerbslos.
6. Kapitel: Familiennachzug
Art. 41 Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizer
Absatz 1 des Vorschlages Bundesrates unbedingt beibehalten.
Begrünung:
Ein Familienverbund macht nur dann Sinn, wenn auch im Verbund zusammen gelebt wird.2 Als Familienangehörige gelten:
a. der Ehegatte und die Verwandten in absteigender Linie, die unter 16 Jahren alt sind oder denen Unterhalt gewährt wird;
Begründung:
Jugendliche über 16 Jahren, ohne Sprachkenntnisse, können sich in unsere Gemeinschaft nur noch sehr schlecht integrieren und finden oft nur ganz schwer - oder gar nicht - eine Lehrstelle.
Art. 44
... ledigen Kindern unter 16 Jahren...
Art. 46 Frist für den Familiennachzug
Mehrheit
1... werden. Kinder über 12 Jahren müssen innerhalb von 12 Monaten nachgezogen werden.
3... Kinder über 12 Jahren werden zum Familiennachzug angehört, sofern dies erforderlich ist.
Begründung:
Je rascher der Familiennachzug und je jünger die Kinder, desto besser die Integration.
Art. 47 Pflegekinder zur Adoption
Absatz 2 gänzlich streichen.
Begründung:
Der vorliegende Artikel fördert desintegrierte, entwurzelte Adoptivkinder.
7. Kapitel: Integration
2 Die Integration soll rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzunehmen.
Begründung:
„Längerfristig“ ist zu streichen. Das Ziel der Integration ist doch, dass sich alle rechtmässig anwesenden Ausländer in der Schweiz anpassen und integrieren lassen.
Art. 52 Mehrheit
2bis Die Erteilung einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung ist mit der Bedingung verbunden, dass ein Sprach- oder integrationskurz besucht wird.
Begründung:
Das Ziel unserer Integrationspolitik muss es sein, dass Ausländer eine Landessprache gut beherrschen.
Art. 54 Finanzielle Beiträge
4 Es werden nur Projekte unterstützt, die auf Integrationsvereinbarungen gemäss Art. 52 Abs. 2bis basieren.
Art. 57 Ausländerkommission
Ganzer Artikel streichen.
Begründung:
Eine beratende Kommission ist gänzlich überflüssig und belastet einzig die in- wie ausländischen Steuerzahler unnötig.
2. Abschnitt: Erlöschen und Widerruf der Bewilligungen
Art. 61 Widerruf von Verfügungen
Die zuständige Behörde kann Bewilligungen und andere Verfügungen nach diesem Gesetz widerrufen, wenn die Ausländerin oder der Ausländer:c. erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland, insbesondere durch politische Agitation und/oder religiösem Eifer, verstossen hat, diese gefährdet oder die innere und äussere Sicherheit gefährdet oder einer politisch/religiösen Vereinigung mit verfassungsfeindlicher Ausrichtung angehört;
Art. 62 Widerruf der Niederlassungsbewilligung
1 Die Niederlassungsbewilligung kann nur widerrufen werden, wenn die Ausländerin oder der Ausländer:c. in schwerwiegender Weise gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland, insbesondere durch politische Agitation und/oder religiösem Eifer, verstossen hat oder diese gefährdet oder die innere und äussere Sicherheit gefährdet oder einer politisch/religiösen Vereinigung mit verfassungsfeindlicher Ausrichtung angehört;
3. Abschnitt: Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen
Art. 63 Formlose Wegweisung
c Wenn die betroffene Person erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere durch politische Agitation und/oder religiösem Eifer, verstossen hat, diese gefährdet oder die innere und äussere Sicherheit gefährdet oder einer politisch/religiösen Vereinigung mit verfassungsfeindlicher Ausrichtung angehört, ist die Wegweisung sofort vollstreckbar.
Art. 65 Ordentliche Wegweisung
3 Wenn die betroffene Person erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere durch politische Agitation und/oder religiösem Eifer, verstossen hat, diese gefährdet oder die innere und äussere Sicherheit gefährdet oder einer politisch/religiösen Vereinigung mit verfassungsfeindlicher Ausrichtung angehört, ist die Wegweisung sofort vollstreckbar.
Art. 66 Einreiseverbot
2 Das Bundesamt für Polizei kann zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz gegenüber Ausländerinnen und Ausländer ein Einreiseverbot verfügen, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass durch die Einreise die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch politische Agitation und/oder religiösem Eifer gefährdet ist.
Art. 67 Ausweisung
4 Wenn die betroffene Person erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere durch politische Agitation und/oder religiösem Eifer, verstossen hat, diese gefährdet oder die innere und äussere Sicherheit gefährdet oder einer politisch/religiösen Vereinigung mit verfassungsfeindlicher Ausrichtung angehört, ist die Ausweisung sofort vollstreckbar.
Begründung:
Zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit sind Massnahmen zu formulieren, damit frühzeitig Gefährdung durch Terrorismus, radikal-fundamentalistischem Islamismus, verbotener Nachrichtendienst sowie gewalttätiger Extremismus zu erkennen und zu bekämpfen sind. Vorbeugende Massnahmen sind insbesondere Einreiseverbote und die Ausweisung für Personen, welche durch ihre politische Agitation und/oder ihrem religiösem Eifer gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen oder eine politisch/religiösen Vereinigung mit verfassungsfeindlicher Ausrichtung angehören.
Art. 71 Ein- und Ausgrenzung
Die zuständige kantonale Behörde kann einer Person, die keine Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzt und die öffentliche Sicherheit und Ordnung stört oder gefährdet, insbesondere zur Bekämpfung des Betäubungsmittelhandels,...
Begründung
„widerrechtlich“ streichen; Betäubungsmittelhandel ist auf jeden Fall ein Gesetzesbruch.
Art. 72 Vorbereitungshaft
... während der Vorbereitung des Entscheides über ihre Aufenthaltsberechtigung (für höchstens drei Monate = streichen) in Haft nehmen,...
Art. 73 Ausschaffungshaft
Abs 2 gänzlich streichen.
Begründung:
Die Durchführung eines Wegweisungsverfahrens dauert in der Regel deutlich mehr als drei Monate. Nur mit einer unbeschränkten Haftmöglichkeit kann auch sichergestellt werden, dass der Ausländer nicht untertaucht und sich somit der Wegweisung entzieht.
Art. 74
2 Die Haft darf höchstens 90 Tage dauern.
Art. 75a Bundes-Rückführungszentren
Formulierung und Begründung vgl. Antrag Hess Bernhard zur Teilrevision des Asylgesetzes Art. 42a Bundes-Rückführungszentren
Art. 78 Anordnung der vorläufigen Aufnahme
Kommissionsmehrheit
Abs 8 gänzlich streichen
Begründung:
Es darf nicht sein, dass Bewilligungsgesuche von vorläufig aufgenommenen Ausländern bereits nach vier Jahren vertieft geprüft werden. Eine solche Regelung öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.
Art. 100 Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland
Art. 101 Bekanntgabe von Personendaten an den Heimat- oder Herkunftsstaat
Art. 102 Bekanntgabe von Personendaten bei Rückübernahme- und Transitabkommen
Vorschlag Bundesrate.
Angaben über den Gesundheitszustand (Rest streichen)
Begründung:
Um weltweite Epidemien zu verhindern, müssen Angaben über den Gesundheitszustand auch gegen den Willen der betreffenden Person gemacht werden können.
44/ 02.060 n Asylgesetz. Teilrevision (SPK)
Rückweisung Hess Bernhard vom 26. April 2004Das teilrevidierte Asylgesetz ist an die Staatspolitische Kommission des Nationalrates zurückzuweisen mit dem Auftrag:
- rechtliche Grundlagen für die Führung von Bundes-Rückführungszentren zu schaffen;
- Asylbewerber während der erwerbslosen Zeitspanne für gemeinnützige Arbeit zu Gunsten der Allgemeinheit anzuhalten;
- Die Entwicklungshilfe an diejenigen Staaten einzustellen, die sich bei den Rückführungen nicht kooperativ verhalten.
Anträge Hess Bernhard vom 26. April 2004
Art. 22 Verfahren am Flughafen
5 Die asylsuchende Person kann am Flughafen oder ausnahmsweise an einem anderen geeigneten Ort unbefrist festgehalten.
Begründung:
Nach einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid kann die weitere Festhaltung in einem Ausschaffungsgefängnis erfolgen.
Art. 23 Vorsorgliche Wegweisung am Flughafen
4 ... Wird die asylsuchende Person weggewiesen, so kann sie nicht länger als bis zur nächsten regulären Flugverbindung in den Heimat-, Herkunfts- oder Drittstaat, längstens aber 14 Tage am Flughafen festgehalten werden.
Begründung:
Bei Ausfällen von regulären Flugverbindungen reicht die vorgeschlagene Rückführungs-Frist von sieben Tagen möglicherweise nicht.
Art. 32 Nichteintretensgründe
2 a. ... diese Bestimmung findet in der Regel keine Anwendung, wenn Asylsuchende glaubhaft machen können, dass...
Begründung
Der Missbrauch über die Täuschung der Identität der Asylbewerber ist oft gross, deshalb: in der Regel.
Art. 32 Nichteintretensgründe
e. in der Schweiz bereits ein Asylverfahren erfolglos durchlaufen haben oder während des hängigen Asylverfahrens in den Heimat- oder Herkunftsstaat zurückgekehrt sind. (Rest streichen)
Begründung:
Dass zwischenzeitlich neue Ereignisse eintreten, die geeignet sind, die Flüchtlingseigenschaft neu zu definieren, sind äusserst gering und öffnen dem Asylrechtsmissbrauch Tür und Tor.
Art. 35a
(neu) Abschreibung und Nichteintreten nach Wiederaufnahme des Verfahrens2 Auf das Asylgesuch nach Absatz 1 wird nicht eingetreten, ausser es bestehen Hinweise, die geeignet sind die Flüchtlingseigenschaft zu begründen. (Rest streichen)
Begründung:
Die Definition der Gewährung vorübergehenden Schutzes ist schwammig und fördert den Asylgesetzmissbrauch.
Art. 37 Nichteintretensentscheide
1 Nichteintretensentscheide ... 7 Arbeitstage
2 Entscheide nach den Artikeln 38 – 40 ... 14 Arbeitstagen
3 ... weitere Abklärungen 60 Tagen
Begründung:
Eine Reduktion der Fristen für Nichteintretensentscheide ist zumutbar.
Art. 42 a Bundes-Rückführungszentren
1 Ausländerinnen und Ausländer, deren Vollzug der Weg- oder Ausweisung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar ist und die gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen haben, wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilt worden sind oder sich nicht an behördliche Anordnungen halten, werden bis zum möglichen Vollzug in ein zentral geführtes, geschlossenes Bundes-Rückführungszentrum eingewiesen.2 Die Rückführungszentren werden durch den Bund geführt.
Begründung:
Der Bund soll für Asylbewerber, deren Ausweisung nicht möglich, welche straffällig werden, Mitwirkungspflichten verletzen oder welche sich gegenüber behördlichen Weisungen renitent verhalten, geschlossene Rückführungszentren einrichten.
Art. 43 Bewilligung zur Erwerbstätigkeit
1 Währen der ersten drei Monate nach dem Einreichen eines Asylgesuchs dürfen Asylsuchende keine Erwerbstätigkeit ausüben. Während dieser Zeitspanne werden Asylbewerber angehalten, ohne Lohnzahlungen gemeinnützige Arbeit für die Allgemeinheit zu leisten. (Rest geltendes Recht)
Begründung:
Breite Bevölkerungskreise können es nicht verstehen, dass Asylbewerber nicht verstärkt für gemeinnützige Arbeiten eingespannt werden.
Art. 44 Wegweisung und vorläufige Aufnahme
1 Lehnt der Bundesamt das Asylgesuch ab oder tritt es darauf nicht ein, so verfügt es (in der Regel = streichen) die Wegweisung aus der Schweiz und ordnet den Vollzug an. (Rest des Abschnittes streichen.)
Art. 44,
2 bis 5, des geltenden Rechts streichen
Begründung:
Es muss einzig klar umrissen werden, dass das Bundesamt die Wegweisung und den Vollzug anordnet.
Art. 60 Regelung der Anwesenheit
b erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland, insbesondere durch politische Agitation und/oder religiösem Eifer, verstossen haben oder die innere und äussere Sicherheit gefährdet oder einer politisch/religiösen Vereinigung mit verfassungsfeindlicher Ausrichtung angehört.
Begründung:
Der Bund muss zwingend Massnahmen ergreifen, um frühzeitig Gefährdung durch Terrorismus, radikal-fundamentalistischem Islamismus, verbotenem Nachrichtendienst sowie gewalttätigen Extremismus zu erkennen und zu bekämpfen.
Art. 77 Rückkehr
4 Er streicht die Entwicklungshilfe an diejenigen Staaten, die sich bei der Rückkehr ihrer Bürgerinnen und Bürger, die in der Schweiz erfolglos ein Asylverfahren durchlaufen haben, nicht kooperativ verhalten.
Begründung:
Die vorgesehene Kann-Formulierung der Kommissionsmehrheit ist zu schwammig und zu unpräzis.
Art. 84 Kinderzulagen
(neu) 2. Die Auszahlungshöhe der Kinderzulage für Kinder im Ausland wird der Kaufkraft des entsprechenden Empfänger-Landes angepasst.
Begründung:
Schon der Umstand der Auszahlung von Kinderzulagen für im Ausland lebende Kinder von Asylsuchenden / Flüchtlingen ist stossend. Mit der Kaufkraftanpassung an das entsprechende Empfänger-Land können einige Steuerfranken eingespart werden.
Art. 86 a
(neu)
2 Die Sonderabgabe darf nicht mehr als 15 Prozent des Erwerbseinkommens de betreffenden Person betragen. (Rest Vorschlag Bundesrat wie bisher.)
Begründung:
Die durchschnittliche Steuer- und Abgabelast für Kleinverdienerfamilien beträgt deutlich mehr als 15 Prozent des Erwerbseinkommens. Deshalb ist Asylsuchenden auch ungefähr diese Sonderabgabe zuzumuten.
Art. 91 Weitere Beiträge
1 Der Bund ordnet die Durchführung von unentgeltlichen gemeinnützigen Beschäftigungs- und Ausbildungsprogrammen an.
2 (streichen)
3 (streichen)
Begründung:
Es ist stossend, dass Asylsuchende nicht zwingend für gemeinnützige Arbeit angehalten werden können.
Art. 208 Beschwerdefristen
1 Beschwerde innerhalb von 14 Tagen
Zwischenverfügungen innerhalb von 7 Tagen
Begründung
Die Fristen ist in diesem Gesetz wahrlich uneinheitlich. Manchmal wird von Tagen, dann wieder von Arbeitstagen gesprochen. Bitte überarbeiten!
Änderung des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 über den Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer
Art. 13b (Geltendes Recht)
2 Die Haft darf höchstens drei Monate dauern; stehen dem Vollzug der Wegweisung oder Ausweisung besondere Hindernisse entgegen, so kann die Haft mit Zustimmung der kantonalen richterlichen Behörde jeweils alle drei Monate verlängert werden.
Begründung:
Die Höchstdauer von 9 Monaten ist abzuschaffen. Wer insbesondere die Sicherheit und Ordnung unseres Landes gefährdet, soll auch längere Zeit weggesperrt werden können.
Art 13c (Geltendes Recht)
... Die Anordnung einer Vorbereitungs- oder Ausschaffungshaft gegenüber Kinder und Jugendlichen, die das 14 Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, ist ausgeschlossen.
Begründung:
Gerade aus Schwarzafrika haben wir es mit einem neuen Phänomen zu tun: Auf dem Drogenmarkt werden immer mehr jugendliche Drogenhändler aufgegriffen. Kein strafrechtliches Vorgehen gegen solche Delinquenten bedeutet die Kapitulation des Rechtsstaates vor Kriminellen.
Art. 14 a (Vorschlag Bundesrat)
6b erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland, insbesondere durch politische Agitation und/oder religiösem Eifer, verstossen haben oder die innere und äussere Sicherheit gefährdet oder einer politisch/religiösen Vereinigung mit verfassungsfeindlicher Ausrichtung angehört, oder
Begründung:
Der Bund muss zwingend Massnahmen ergreifen, um frühzeitig Gefährdung durch Terrorismus, radikal-fundamentalistischem Islamismus, verbotenem Nachrichtendienst sowie gewalttätigen Extremismus zu erkennen und zu bekämpfen.
Art. 14 c
3bis Ehegatten und ledige Kinder unter 14 Jahren...
Begründung:
Jugendliche im Alter von 16, 17 und 18 Jahren können sich in unser soziales Gefüge fast nicht mehr eingliedern. Der Familiennachzug ist deshalb auf 14 Jahre zu senken.
02.024 n Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)
Bern, 19. März 2004, Rückweisung Hess BernhardDas Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer ist mit folgenden Auflagen an den Bundesrat zurückzuweisen:
Die Zahl der in einem Jahr einwandernden Personen, einschliesslich derjenigen, die ein Asylgesuch stellen, oder deren Wegweisung weder möglich, zulässig noch zumutbar ist, darf nicht höher sein als die der im Vorjahr ausgewanderten Personen. Nicht mitgezählt werden:
a. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer;
b. Personen, die sich mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung weniger als zwölf Monate in der Schweiz aufhalten;
c. Angehörige von Staaten, mit welchen die Schweiz Abkommen über den freien Personenverkehr abgeschlossen hat;
d. Angehörige diplomatischer und konsularischer Dienste sowie internationaler Organisationen.
Vorbehalten bleiben zwingende Bestimmungen des Völkerrechts