JA zur Eidgenössischen Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung"

 

Anfang Februar 2014 wird über die nächste Einwanderungs-Begrenzungs-Initiative abgestimmt. Deshalb ist dies ein wichtiges Datum im Kampf für die Erhaltung unserer Heimat. Unser SD-Zentralvorstand hat bereits einstimmig die JA-Parole für diese Abstimmung beschlossen.

  • Sind Sie auch für den absoluten Vorrang von uns Einheimischen?
  • Ärgern Sie sich auch über die vielen ausländischen Chefs, welche über uns bestimmen?
  • Meinen Sie auch, dass zu viele Ausländer unsere Mieten hochtreiben und Konkurrenten auf dem Wohnungsmarkt sind?
  • Haben Sie auch genug von der einwanderungsbedingten Kriminalität?
  • Stören Sie sich als Folge der Masseneinwanderung auch am Gedränge im Bus, im Tram, in der Bahn und auf den Strassen?
  • Finden Sie es auch nicht gut, dass unser Land mit Hilfe von immer mehr ausländischen Arbeitskräften zubetoniert wird?
  • Stört es Sie auch, dass unsere Sozialwerke wie die AHV, die IV, die Pensionskassen, die Arbeitslosenkasse und die Fürsorgekassen von immer mehr Ausländern ausgesaugt werden?
  • Wollen Sie auch wieder die Einführung von Einwanderungskontingenten, damit wir als Schweiz die Einwanderung selbst steuern können?
  • Haben Sie auch genug vom EU-Diktat mittels dem Freien Personenverkehr?

Dann lassen Sie sich nicht schrecken durch die bösartige Gegenkampagne und stimmen Sie JA für unsere Heimat!

Der Initiativtext lautet:
„Die Bundesverfassung 1 wird wie folgt geändert:

Art. 121 Sachüberschrift (neu)
Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich

Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung

  1. Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.
  2. Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.
  3. Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.
  4. Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.
  5. Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

II
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 92 (neu)
9. Übergangsbestimmung zu Art. 121a (Steuerung der Zuwanderung)

  1. Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen.
  2. Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 121a drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.“

Wir rufen alle auf, bei Bekannten, Verwandten und Freunden für diese Volksinitiative Werbung zu betreiben. Was auch immer die Gegner sagen, wir lassen uns ab den gegnerischen Horror-Szenarien nicht aus dem Takt bringen und stimmen JA zur Eidgenössischen Volksinitiative 'Gegen Masseneinwanderung'! Daran ändern von den Gegnern um Economie-Suisse gekaufte sogenannte Gutachten nichts!

SD-Zentralvorstand

Die Initiative wurde am 9.2.2014 vom Stimmvolk angenommen.

 

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