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Abstimmungsparolen für den Urnengang vom 25. September 2022 | Schweizer Demokraten

Abstimmungsparolen für den Urnengang vom 25. September 2022


Der Zentralvorstand der Schweizer Demokraten (SD) hat folgende Parolen für die eidgenössischen Abstimmungen vom 25. September 2022 beschlossen:

Ja zur Volksinitiative „Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)“:

Mit dieser Initiative will man die hiesige industrielle Tierhaltung würdevoller regeln und den Import von tierquälerisch produzierten Gütern verbieten. Die geforderten Anpassungen betreffen lediglich 5% aller landwirtschaftlichen Betriebe. Die Platzverhältnisse in den Ställen sollten ein der Tierart entsprechendes Sozialverhalten ermöglichen, was bei 27‘000 Masthühnern pro Raum und 10 Schweinen auf der Fläche eines Autoparkplatzes vollkommen verunmöglicht wird. Daraus entstehen bestimmte stressbedingte Verhaltensstörungen, welche sich negativ auf die Fleischqualität auswirken und auch zu Verletzungen führen. Zudem verfügen nur 12% der Tiere über Weidezugang. Des Weiteren stellen die Auswüchse industrieller Zucht Tierquälerei in Reinform dar, denn etwa Kühe liefern heute die doppelte Menge Milch und leiden danach an Euterentzündungen. Der dadurch notwendige Einsatz von Medikamenten ist für den Bauer ein finanzieller Aufwand und verursacht nach dem Fleischkonsum Resistenzen für den Menschen. Letztlich sterben mehr Nutztiere vor der eigentlichen Schlachtreife. Für die Schweizer Demokraten (SD) dürfen eine nachhaltige Landwirtschaft und ein möglichst hoher Selbstversorgungsgrades niemals ein Widerspruch sein. Immer noch werden ein Drittel der Lebensmittel weggeworfen. Dann sind die Landwirte für den Ausbau der Infrastruktur finanziell zu unterstützen. Es besteht auch zukünftig ein ausreichendes Angebot an Fleischwaren, jedoch muss das Bevölkerungswachstum begrenzt und weitere Einzonungen verhindert sowie allfällige Auszonungen zugunsten der landwirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen werden. Deshalb beschliesst man zur Vorlage die Ja-Parole.

Nein zur Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer:

Für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bedingt es jeweils einer Verfassungsänderung, sodass automatisch das Stimmvolk darüber befinden muss. Zur Sicherung der Altersvorsorge will man unter anderem den Normalsatz der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöhen. Die reduzierten Sondersätze werden um je 0,1 Prozentpunkte angehoben. Diese Massnahmen schwächen jedoch vor allem die Kaufkraft von Arbeitnehmern mit geringem Einkommen. Unabhängig der individuellen finanziellen Kapazitäten ergeben sich für die gesamte Bevölkerung höhere Preise für Produkte und Dienstleistungen, wobei die momentane Inflation die entsprechende Wirkung noch zusätzlich verstärkt. Die Schweizer Demokraten (SD) sprechen sich gegen diese Zusatzfinanzierung aus und haben die Nein-Parole gefasst.

Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21):

Mit dieser Änderung will man die Finanzierung der Altersvorsorge sicherstellen. Dabei steht die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre im Vordergrund. Diese wäre grundsätzlich eine gewichtige Entlastung und daher notwendig. Wie bereits vor fünf Jahren ist nun aber die Vorlage mit der Verfassungsänderung zur Mehrwertsteuer verknüpft, was eine Bevormundung des Stimmbürgers darstellt. Eine Annahme von AHV 21 würde deshalb ein doppeltes Ja erfordern. Zudem handelt es sich erneut um ein Gesamtpaket, welches noch weitere Massnahmen beinhaltet. Die ebenfalls zur Debatte stehende Flexibilisierung des Rentenalters, sowohl für die AHV als auch für die berufliche Vorsorge, erleichtert den Vorbezug des gesamten Rentengeldes, wobei genauso ermöglicht wird, unter verbesserten Bedingungen über das jetzige gesetzliche Rentenalter hinaus zu arbeiten. Obwohl damit keineswegs eine generelle Rentenaltererhöhung beabsichtigt ist, leistet man mit dieser Anpassung dennoch genau diesem grundlegenden Schritt Vorschub. Jüngere Arbeitnehmer sollten aber nicht noch zusätzlich von über 65-Jährigen konkurrenziert werden. Den Schweizer Demokraten (SD) fehlen bei dieser Reform letztlich genauso neue Einnahmequellen. Zu erwähnen sind etwa höhere Abgaben auf alkoholischen Getränken, Tabakprodukten und Glücksspielen (Spielbankenabgabe). Ausserdem müsste man zukünftig Gewinnanteile der Nationalbank für die AHV verwenden. Zur Vorlage wird die Nein-Parole beschlossen.

Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer:

Mit dieser Änderung will man unter anderem die Verrechnungssteuer auf Zinsen von Obligationen abschaffen. Diese Steuer von 35% dient der korrekten Deklaration des Zinsertrages in der Steuererklärung und wird sodann dem Anleger zurückerstattet. Ein Wegfall dieses Instruments begünstigt automatisch die Steuerhinterziehung. Des Weiteren können im Ausland lebende Personen sowie etwa Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) auf die entsprechende Besteuerung der Zinsen auf Bankkonten verzichten, was jedoch für inländische Privatpersonen nicht gilt, sodass diese weiterhin die Verrechnungssteuer zurückfordern müssen. Diese Ungleichbehandlung ist schlicht diskriminierend. Ausserdem profitieren ohnehin nur ungefähr 200 Grosskonzerne von der Abschaffung dieser Steuer, zumal sich die 99,97% KMU-Betriebe über andere Formen des Fremdkapitals anstelle von Obligationen finanzieren. Letztlich entgehen dem Bund jährlich mehrere hundert Millionen Franken. Die öffentliche Hand wurde in den vergangenen Jahren aufgrund der Corona-Pandemie stark unter Druck gesetzt. Schliesslich bewahrte die Schweiz ihre wirtschaftliche Stabilität und soziale Sicherheit dank weitreichender finanzieller Unterstützung. Die Schweizer Demokraten (SD) verurteilen die seit langem vorherrschende dem Wachstumswahn dienende Fiskalpolitik, welche ausschliesslich grösseren Unternehmungen zugutekommt. Deshalb beschliesst man zur Vorlage die Nein-Parole.

SD-Zentralvorstand

 

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