1. Nationales
Das Schweizer Volk hat ein unbeschränktes Recht auf seine eigene Identität. Diese definiert sich in erster Linie aus der historischen Gesellschaftsentwicklung mit den heutigen Landesgrenzen, den vier amtlichen Landessprachen und der Bundesverfassung. Auf diesem Fundament beruhen auch die ideellen Werte des täglichen Lebens und die überlieferten Sitten, Bräuche und Traditionen
1.1 Schweizerische Identität erhalten und fördern
In der Volksschule muss – wie in andern Ländern - der Text der Schweizer Nationalhymne gelernt werden. Zudem sollen Staatskunde und christlich geprägter Unterricht obligatorisch sein. Auf weitere Sakralbauten, die nicht in unserer christlich-abendländischen Tradition stehen (unter anderem islamische Bauten), ist zu verzichten. Bei kulturellen Subventionen sind vermehrt auch traditionelle Vereine wie Musikgesellschaften, Turn-, Schwing- und Schützenvereine zu berücksichtigen. Gemeinden sollen den Erhalt schweizerischer Gastronomie fördern. Dazu sollen prozentuale Quoten nach Anzahl Gaststätten mit Schweizer Küche festgelegt werden. Diese Regelung gilt für Neueröffnungen. Das Rätoromanische als bisherige Teilamtssprache soll den übrigen drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch in allen Belangen gleichgestellt werden. Sämtliche Subventionen an fremdsprachige Sprachschulen für Migranten (in ihren Sprachen) sind zu streichen. Wenn wir ins Ausland gehen, müssen wir uns dort auch anpassen und einordnen!
1.2 Einwanderung reduzieren
Die bevölkerungsmässige Einwanderung und die dadurch entstehende Vervielfachung verschiedener Identitäten (Multikultur) sind für die Entstehung von Parallelgesellschaften verantwortlich. Das schadet unserem Volk. Deshalb fordern wir eine sofortige Beschränkung der Zuwanderung mittels Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU. Die aussereuropäische Einwanderung ist stark zu begrenzen.
1.3 Parallelgesellschaften verhindern
Jeder Zugewanderte und anerkannte Flüchtlinge ist verpflichtet, sich einem von der Wohngemeinde (auch interkommunal möglich) begleiteten Integrationsprogramm zu unterziehen. Dadurch sollen die Immigranten folgende Kompetenzen erwerben: Gute Kenntnisse einer Landessprache und Grundkenntnisse der Schweizer Staats- und Kulturkunde. Das erworbene Wissen wird regelmässig überprüft, kontrolliert und nach einer festgelegten Zeitdauer bewertet. Jeder Einwanderer muss dieses Programm bestehen. Dafür erwirbt er ein von der Gemeinde ausgestelltes Integrationszertifikat, das beispielsweise bei einer Stellenbewerbung beigelegt werden kann. Bei ungenügenden Leistungen kann, wie in vielen andern Ländern auch, die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert werden.
1.4 Kontrolliertes Einbürgerungsverfahren
Einbürgerungen sollen lediglich für Niedergelassene (Ausweis C) möglich sein. Zudem muss ein Ausländer während mindestens zehn Jahren in der Schweiz wohnhaft sein, bevor er eingebürgert werden kann. Das Verfahren beinhaltet eine Prüfung, bestehend aus Staats- und Kulturkunde (gemäss Volksschule) und einem mündlichen und schriftlichen Test in der lokal gebräuchlichen Landessprache. Ausserdem darf die Person nicht vorbestraft sein, ein hängiges Strafverfahren haben und/oder andauernd Sozialhilfe beziehen. Sie muss sich gemäss äusserer Erscheinung und persönlicher Wertehaltung den hiesigen Gesetzen und Gepflogenheiten unterordnen. Danach erfolgt eine Empfehlung an die vollziehende Stelle. In Wohngemeinden ohne Parlament bestimmt die Gemeinde- oder Bürgergemeindeversammlung letztlich frei über die Einbürgerung. In grösseren Gemeinden sollen dies vom Volk nach Proporz gewählte Fachkommissionen oder das Volk tun. Beim Erwerb des Schweizer Bürgerrechts muss auf die vorherige Staatsbürgerschaft verzichtet werden. Automatische Einbürgerungen (ohne Verfahren) und erleichterte Einbürgerungen sind nicht möglich.
1.5 Beschäftigung für Asylbewerber
Zum Asylverfahren zugelassen werden Menschen aus Ländern, mit denen die Schweiz ein Asylabkommen unterzeichnet hat. Asylbewerber müssen innerhalb von 36 Stunden ihre Ausweispapiere vorlegen können. Ansonsten hat dies einen Nichteintretensentscheid zur Folge. Ein Asylverfahren darf höchstens drei Monate dauern. Während dieser Zeit sind die Asylbewerber in zentralen Unterkünften unterzubringen. Sie sollen sich einer gemeinnützigen Arbeit in einer zu diesem Zweck eingerichteten Arbeitswerkstatt - gegen ein minimales Entgelt - unterziehen. Bei Verweigerung der Teilnahme an diesen Programmen und allgemein unkooperativem Verhalten wird das Asylverfahren sofort eingestellt. Renitente Asylbewerber und solche mit abgelehnten Gesuchen kommen in Ausschaffungshaft und müssen innerhalb von sechs Monaten ausgeschafft werden. Solche abgewiesenen Asylbewerber kommen in spezielle kantonale Zentren und erhalten nur noch Nothilfe. Auch hier soll unentgeltliche Beschäftigung möglich sein. Vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) müssen die Schweiz verlassen, sobald das zumutbar ist. Anerkannte Flüchtlinge bekommen einen Zwischenstatus und nicht automatisch sofort den Ausweis B (Jahresaufenthalter). Dezentrale Einrichtungen für Asylbewerber in kleineren Gemeinden sind nicht zulässig. Wirtschafts- und Verkehrsbeziehungen werden abgebrochen, wenn die Rücknahmeländer ihre Landsleute nicht aufnehmen wollen.
1.6 Transparentes, demokratisches Staatswesen
Die individuelle politische Meinungsfreiheit ist das oberste Gut unserer Demokratie. In diesem Sinne ist das oft willkürlich angewendete Anti-Rassismusgesetz aufzuheben und sämtliche auf dieser Basis geschaffenen öffentlich-rechtlichen Institutionen und Gremien (zum Beispiel Eidgenössische Kommission gegen Rassismus) abzuschaffen. Ein Stimm- und Wahlrecht für ausländische Staatsbürger bei Parlaments-, Regierungs- und Justizwahlen ist nicht zulässig. Erst die Einbürgerung garantiert die ganzheitliche Integration. Behördenpropaganda bei Wahlen und Abstimmungen ist zu verbieten. Bei Diskussionsveranstaltungen, Foren und Berichterstattungen in den Medien, müssen die Vertreter der einzelnen Meinungsausrichtungen zu gleichen Teilen vertreten sein. Sämtliche Spenden politischer Art ab 10'000 Franken sind offenzulegen. Fixe Quoren (Prozenthürden) bei Wahlen sind undemokratisch und nicht zulässig.
1.7 Unabhängigkeit und Neutralität in der Aussenpolitik
Der Beitritt zur europäischen Union (EU) wird abgelehnt. Personenkontrollen an den Landesgrenzen sind wieder einzuführen und das Schengener Abkommen ist ersatzlos zu kündigen. Das Grenzwachtkorps ist aufzustocken. Bei den einzelnen Departementen sollen mehr Arbeitsstellen für Unterhändler geschaffen werden. Diese sind ausschliesslich für aussenpolitische Belange zuständig. Auf diese Weise sollte sich die Schweiz besser gegen Angriffe auf ihren Rechtsstaat wehren können. Wichtige Staatsverträge (vor allem Abkommen mit der EU) müssen dem obligatorischen Referendum unterliegen. Die Schweiz als neutrales Land soll aus der UNO austreten. Wir wollen keine fremden Richter. Nationales, vom Schweizer Volk abgesegnetes Recht, steht über internationalem Recht.
1.8 Verstärkter Opferschutz und mehr Sicherheit
Kantonale Polizeikorps sollen generell aufgestockt werden. Ausländer dürfen nicht in den Polizeidienst eintreten. Bei Personalmangel soll die interkantonale Zusammenarbeit verstärkt werden. Polizeibeamte müssen keine Namensschilder tragen. Zur Kontrolle des öffentlichen Raums sind an neuralgischen Orten Überwachungskameras zu montieren. Dabei soll die momentane „Echtzeitüberwachung“ möglich sein. Besondere Standorte von sozialen Brennpunkten (unter anderem Schulhäuser) sollen ebenfalls überwacht werden können. Bei Unruhen auf öffentlichem Grund (zum Beispiel bei sportlichen Wettkämpfen) sollten Rayonverbote ausgesprochen werden können und Schnellgerichte für Hooligans eingeführt werden. Anstelle von Geldstrafen sollen wieder vermehrt kurze Haftstrafen (auch unter einem Jahr) ausgesprochen werden. Strafrechtlich verurteilte ausländische Staatsbürger sind des Landes zu verweisen. Die Nationalität der Straftäter ist in den Medienberichterstattungen zu erwähnen. Triebtäter und besonders gefährliche Wiederholungstäter sind lebenslang zu verwahren oder mindestens härter zu bestrafen als bisher. Behörden und Gutachter müssen bei Fehlentscheiden haftbar gemacht werden können. Gefängniszellen müssen schlicht gehalten werden. Sonderbehandlungen aufgrund von religiösen oder kulturellen Kriterien sind nicht zulässig.
1.9 Unabhängigkeit und Selbstbewusstsein dank starker Armee
Die Armee soll mindestens 250‘000 Personen umfassen und dient der Landesverteidigung. Auf weitere Abbaumassnahmen beim Korps und beim Militärdepartement ist zu verzichten. Die Armee muss über moderne Rüstungsgüter verfügen und insbesondere auch eine quantitativ und qualitativ effiziente Luftwaffe und Luftabwehr haben. Die Gewissensprüfung als Zulassungskriterium für den Zivildienst soll wieder vollumfänglich eingeführt werden. Auf Auslandeinsätze wird verzichtet. Aus der NATO-Partnerschaft für den Frieden ist auszutreten. Als neutraler Staat exportiert die Schweiz keine Waffen in Länder mit Kriegswirren. Die Lieferung von Rüstungsgütern, welche für die Logistik, die Katastrophenhilfe, die Übermittlung sowie die Sanität bestimmt sind, soll jedoch möglich bleiben.
2. Ökologie
Natur und Umwelt bilden die Lebensgrundlage unseres Volkes! Die Natur der Schweiz soll deshalb grösste Aufmerksamkeit geniessen. Deren Schutz muss im Vordergrund stehen. Dieses Ziel ist mit einer ökologischen Politik zu erreichen.
2.1 Ausverkauf der Heimat, Landschaftsschutz, Kulturlandvernichtung
Es wird eng in der Schweiz. Jeden Tag wird die Fläche von über 15 Fussballfeldern wertvollen Kulturlandes verbaut. Im Verlaufe der letzten 10 Jahre hat die Bevölkerung explosionsartig um 500'000 Menschen zugenommen - Tendenz steigend! Deshalb sind Massnahmen gegen die Kulturlandvernichtung und damit die Übervölkerung und den Ausverkauf der Heimat zu ergreifen. Masslose Überbauungen im Mittelland und in den Berggebieten sind zu stoppen. Der Zweitwohnungsbau ist einzustellen. Es darf künftig nicht mehr erlaubt werden, dass reiche Ausländer die besten Wohnlagen kaufen und verbauen können. Nur wenn wir unsere Landschaft schützen, hat der Tourismus eine echte Überlebenschance. Das Bundesgesetz „über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland“ muss konsequent angewendet und darf keinesfalls abgeschafft werden.
2.2 Regulierung der Zuwanderung und Überbauung
Durch die zunehmende Übervölkerung steigt die Nachfrage nach Wohnraum und die Überbauung und Zersiedelung der Schweiz geht weiter. Zudem kommen bei einer dauernden Zuwanderung die Infrastruktur und das Verkehrsnetz an ihre Grenzen, sodass die Kapazitäten erhöht werden müssten. Der Dichtestress wird grösser und hat eine Zunahme von psychischen Erkrankungen zur Folge. Deshalb sind die Bauzonen auf dem heutigen Stand einzufrieren und die Zuwanderung muss gestoppt werden.
2.3 Förderung ökologischer Motorfahrzeuge
Wir möchten, dass Neukäufer von ökologischen Motorfahrzeugen als Anreiz im ersten Jahr von der Motorfahrzeugsteuer befreit werden. Zudem sind Motorfahrzeuge auf der Basis eines Bonus-Malus-Systems nach Emissionswerten zu besteuern. Gemäss dieser Grundlage resultiert - im Vergleich mit einer festgelegten Grundsteuer - eine höhere, gleich bleibende oder tiefere Abgabe. Die Bevölkerung soll nicht durch Strafen in Form von höheren verbrauchsunabhängigen Abgaben auf das Umsteigen gezwungen werden, sondern in Form von Förderungen.
2.4 Förderung des öffentlichen Verkehrs
Der öffentliche Verkehr, insbesondere die Schweizerischen Bundesbahnen und das Busnetz, sollen attraktiver gestaltet werden. Es darf nicht sein, dass gerade die SBB jährlich teurer werden. Die Bahnen sollen günstiger und je nach Bedarf ausgebaut werden (insbesondere in ländlichen Gebieten). Die Bevölkerung soll mittels plafonierten Preisen oder günstigeren Abonnementsangeboten zum Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel animiert werden. Auf diese Weise kann der Autoverkehr allgemein reduziert werden, was bezüglich der Klimaziele (unter anderem Kyoto-Protokoll) von höchster Priorität ist. Das bestehende Netz des öffentlichen Verkehrs ist in gutem Zustand zu erhalten und laufend zu erneuern. Zudem soll rund um den öffentlichen Verkehr die Sicherheit so verbessert werden, dass sich niemand in der Nacht in den Zügen und Bussen fürchten muss.
2.5 Energie
Wir treten für einen verantwortungsbewussten und umweltschonenden Umgang mit modernen Technologien ein. Atomkraftwerke sind mittelfristig abzuschalten. Die Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen kommt aus geologischen Gründen in der Schweiz nicht in Frage. Energieträger wie Wasserkraftwerke sollen wo immer möglich ausgebaut werden. Ebenfalls sollen fortschrittliche erneuerbare Energien wie Solar- und Windenergie, Geothermie und Biomasse staatlich gefördert werden, ebenso Effizienzmassnahmen wie Gebäudeisolationen und Wärmepumpen resp. Wärme-Kraft-Koppelung. Daneben ist der Anteil von konventionell-thermischen Energieformen (Kohle, Erdöl, Erdgas) zu reduzieren. Besitzer von Liegenschaften, welche auf alternative Energien umsteigen wollen, müssen bei der Investition in eigene Infrastrukturen finanziell unterstützt werden. Sie werden damit zum Selbstversorger in Sachen Strom und können eventuell sogar noch Strom ins Netz einspeisen. Einspeisevergütungen sollen attraktiv gestaltet sein. Diese Massnahmen tragen zur Erreichung der 2000-Watt-Gesellschaft bei.
2.6 Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene
Der Alpenschutzartikel ist gemäss Volksentscheid umzusetzen. Es ist nicht nötig, dass einzelne Lastwagen durch die Schweiz von Nord nach Süd und umgekehrt fahren. Dies belastet unsere Autobahnen übermässig und verlangt einen sehr teuren Strassenunterhalt, den unser Land bezahlen muss. Es müssen daher Anreize geschaffen werden, dass die Lastwagen, die unser Land durchqueren, auf die Schiene verlagert werden. Als Lösung sehen wir hier zum Beispiel eine Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrs-Abgabe (LSVA) für Transporteure, welche unser Land nur als Transitachse benutzen und eine Senkung der Frachtkosten der Bahn. Das Strassenverkehrsabkommen mit der EU ist neu zu verhandeln. Es sind Lastwagenkontingente einzuführen.
2.7 Verstärkter Tierschutz
Für eine verbesserte Verankerung des Tierschutzes soll in einem allfälligen Rechtsfall das Tier vor Gericht von einem eigenen Anwalt vertreten werden. Es ist dafür zu sorgen, dass genügend Tierheime vorhanden sind. Das Schächtverbot ist durchzusetzen. Tierversuche (zum Beispiel für Kosmetika) sind auf ein Minimum zu beschränken. Internationale Tiertransporte müssen stark reduziert werden. Dies kann mit erhöhten Transitabgaben erreicht werden.
3. Soziales
In den letzten Jahrzehnten wurden die Politik und die Wirtschaft stark globalisiert. Dabei kommt die Schweiz innerhalb dieses globalen Machtkampfes arg unter Druck. Darunter leiden hauptsächlich finanziell und sozial schwächere Schweizerinnen und Schweizer. Um diese massgeblich zu unterstützen, sind ein gut ausgebauter und handlungsfähiger Staatsapparat sowie funktionierende Sozialwerke unabdingbar. Ansonsten wird im Zuge einer zunehmenden Armut der soziale Friede mittel- und langfristig gefährdet.
3.1 Sichere und faire Löhne
Zu den Risikogruppen zählen insbesondere Schweizer Arbeitnehmer mit unterdurchschnittlichen Löhnen („working poors“), Minderqualifizierte, Erwerbslose, Personen mit Leistungseinschränkungen sowie teilweise auch Familien mit Kindern und Mieterinnen und Mieter in städtischen Gebieten. Es sind deshalb branchenübergreifende Mindestlöhne von 4'000 Franken (Stand Jahr 2013) für ein 100%-Arbeits-Pensum zu garantieren. Allgemein soll das ortsübliche Lohnniveau nicht unterschritten werden. Die Unternehmungen verpflichten sich, jährlich den Teuerungsausgleich zu gewährleisten. Für Löhne soll eine branchenübergreifende Lohnobergrenze von 1‘000‘000 Franken im Jahr gelten. Übermässige Boni darf es nicht mehr geben. Die Lohnschere muss reduziert werden.
3.2 Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses soll von in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmern bei einer gerichtlichen Stelle allgemein angefochten werden können. In diesem Fall ist der Arbeitgeber gegenüber der Behörde zwingend begründungspflichtig (auf schriftlichem Weg). Die zuständige Gerichtsstelle hat ausserdem das Recht, eine mündliche Stellungnahme zu verlangen. Zur Beurteilung eines Falles erhält das Alter des Arbeitnehmers als Kriterium eine hohe Gewichtung.
3.3 Angemessene Leistungen für Arbeitslose
Die Taggelder für Arbeitslose sind bei einer Beitragszeit von einem Jahr für alle Altersgruppen von 260 auf 520 Tage zu erhöhen, sodass die Bezugsdauer jeweils mit der zweijährigen Rahmenfrist identisch ist. Somit kann der Erwerbslose gezielter und ohne zusätzlichen finanziellen Druck gefördert und letztlich auch für eine neue Arbeit vermittelt werden. Arbeitslose, welche eine bezahlte Arbeit aufnehmen, sollen dadurch keine Nachteile erleiden. Kooperation ist zu belohnen. Die Versicherungen sollen im Rahmen von minimalen absolut notwendigen Grundkenntnissen auch mithelfen, entsprechende anerkannte Diplome (z. B. Informatik-Anwender Ausbildung) zu finanzieren. Zudem soll der Bund die Arbeitslosenversicherung in Krisenzeiten vermehrt unterstützen. Leuten, die sich diesem System nicht unterordnen wollen, sind Einstelltage bis zu einem Drittel möglich.
3.4 Fairer Umgang mit Invaliden
Jede Unternehmung mit einer Belegschaft von mindestens 100 Personen muss sich verpflichten, im Minimum 3% leistungseingeschränkte Personen anzustellen. Dafür erhalten die Unternehmungen im Gegenzug einen pauschalen Steuerabzug.
3.5 Leistungen der Vorsorge sichern
Der AHV- und der IV-Fonds sollen entkoppelt werden. Dadurch muss die AHV nicht mehr mithelfen, die Schulden der IV zu begleichen, was eine Absicherung der AHV-Renten (vor allem zukünftig) darstellt. Es soll gleiches Rentenalter für Mann und Frau (65 Jahre) gelten. Zudem ist die Möglichkeit für ein flexibles Rentenalter ohne massiv reduzierte Rente zu schaffen. Bei der Zweiten Säule (BVG) sollen für sämtliche Alterskategorien einheitliche Sozialabzüge auf den Bruttolöhnen vorgenommen werden. Damit werden ältere Jahrgänge nicht benachteiligt. Die Umwandlungssätze bei der beruflichen Vorsorge (Zweite Säule) sind auf dem heutigen Stand (Jahr 2013) zu belassen. Allenfalls sind zur Rentensicherung die Beiträge zu erhöhen und/oder Zuschüsse der öffentlichen Hand zu gewähren. Die Pensionskassen sind einer strengen Aufsicht zu unterstellen.
3.6 Kinderzulagen fördern
Die Kinderzulagen sollen für alle Kinder, die in der Schweiz leben, auf mindestens 350 Franken erhöht werden. Falls die Kinder im Ausland leben, besteht kein Anrecht auf Familienzulagen.
3.7 Missbräuche bekämpfen und Gelder sichern
Bei sämtlichen Sozialwerken sind zur Bekämpfung des Sozialmissbrauchs die Kontrollen der Auszahlungen zu verstärken. Es lohnt sich, dafür mehr Stellen zu schaffen. Zudem können Vollmachten für die Einsicht in vertrauliche Daten eingeholt und sogenannte Sozialdetektive eingesetzt werden. Beim Bundesbudget sollen etwa 2 Milliarden Franken an EU-Fördergeldern und Leistungen des Kohäsionsfonds gestrichen werden. Solche Gelder können im gesamten Schweizer Sozialwesen zur Ausfinanzierung verwendet werden.
3.8 Faire Mieten
Für einheimische Mieterinnen und Mieter in städtischen Zentren soll der genossenschaftliche Wohnungsbau gefördert werden. Falls nicht genügend preisgünstiger Wohnraum vorhanden ist, müssen sich die Gemeinden verpflichten, Wohnungen für Menschen mit tiefen Einkommen anzubieten. Diese müssen nicht unbedingt im Besitz der Gemeinde sein. Einwanderung fördert die Wohnungsnot der Einheimischen. Deshalb sollen die Schweizerinnen und Schweizer bei der Wohnungsvermietung Vorrang haben.
3.9 Gesundheitswesen und Drogen
Spitäler in Randregionen sollen nicht geschlossen werden. Es darf kein Leistungsabbau bei der Grundversicherung vorgenommen werden. Alternativmedizin ist gleichwertig zu berücksichtigen. Weiche und harte Drogen dürfen nicht legalisiert werden. Süchtige müssen abstinenzorientiert therapiert und begleitet werden. Der Staat soll entsprechende Zentren unterstützen. Die Krankenkassenprämien müssen bezahlbar bleiben. Sie dürfen keine grössere jährliche Teuerung aufweisen, als die allgemeine Teuerung im öffentlichen Leben.
3.10 Kinder- und jugendgerechte Volksschule
Bildung ist auf persönliche Eigenständigkeit, Verantwortungsbewusstsein der Lehrer gegenüber dem eigenen Land und Volk sowie der Umwelt und auf die Mitsprache und Mitwirkung der Eltern auszurichten. Schülerinnen und Schüler sind ab der Oberstufe nach Leistungsfähigkeit einzustufen. Schülerinnen und Schüler sind ab der 1. Klasse zu benoten. Im Kindergarten ist die Umgangssprache Mundart.
4. Patriotische Wirtschaftspolitik
Die Wirtschaft muss dem Menschen dienen und nicht der Mensch der Wirtschaft.
4.1 Marktregulierungen reduzieren quantitatives Wachstum
Sämtliche Unternehmer innerhalb unserer Landesgrenzen können zu gleichen und fairen Bedingungen wirtschaften. Eine soziale Marktwirtschaft mit entsprechenden Regulierungen soll weniger waghalsige Investitionen provozieren und somit die Wachstumsmaschinerie drosseln. Daher müssen alle in der Schweiz tätigen Unternehmungen feste Eigenkapital- und Liquiditätsanteile (Mindestanteile) ausweisen können. Insbesondere im Finanzsektor muss jede Bank genügend Eigenkapital besitzen. Dennoch soll weiterhin eine gesunde Konkurrenz im Interesse des Konsumenten bestehen. Goldreserven dürfen nicht verkauft werden und sind in der Schweiz aufzubewahren.
4.2 Grundversorgung sichern
Die wichtigen Einrichtungen der Grundversorgung (öffentlicher Verkehr, Post, Wasserversorgung, Stromversorgung und Kommunikationsnetze) sollen Eigentum der öffentlichen Hand sein. Wir wollen die Erhaltung eines guten Service public und eine flächendeckende Versorgung durch die Schweizer Post. Eine Privatisierung des Sozialversicherungswesens ist abzulehnen.
4.3 Inländische Wirtschaft stärken
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sollen stets nur schweizerische, wenn möglich regionale Unternehmungen berücksichtigt werden. Somit verbleibt das Kapital in der Schweizer Volkswirtschaft und wird wiederum zugunsten des eigenen Volkes reinvestiert. Auf diese Weise kann die Exportabhängigkeit vermindert werden. Das von der EU geschaffene Cassis-de-Dijon-Prinzip (Billigprodukte aus dem Ausland sind gleichwertig mit unseren hochstehenden Produkten) ist aufzuheben, um den Schutz einheimischer Güter zusätzlich zu verstärken.
4.4 Ernährung gewährleisten
Ein möglichst hoher Grad an Selbstversorgung ist anzustreben, indem die Landwirtschaftssubventionen auf dem heutigen Niveau beibehalten werden. Jegliche Liberalisierung des Agrarmarktes schadet den Schweizer Bauern und ist abzulehnen. Die Schweiz ist zu klein, um in dieser Branche international erfolgreich mitmischen zu können, zumal der Bauer auch einen angemessenen Preis erzielen muss. Die Versorgung der einheimischen Bevölkerung muss einen höheren Stellenwert als die Überschussproduktion für den Export haben. Insbesondere hat der Bauer Anrecht auf einen fairen Preis bei Milch, Getreide, Kartoffeln, Gemüse und Obst. Es sollen ihm kostendeckende Preise respektive eine gerechte Entlöhnung für all seine Produkte und Dienstleistungen gewährt werden.
4.5 Ethik in der Forschung gewährleisten
Forschung, welche die Würde von Mensch, Tier und Pflanzen verletzt, lehnen wir ab. Die Schweiz ist gentechfrei (GVO) zu halten, womit wir eine Nische im Markt besetzen. Wir wollen möglichst naturbelassene Lebensmittel konsumieren. Das radioaktive Bestrahlen zur besseren Haltbarkeit der Lebensmittel (Codex Alimentarius) ist zu verbieten.
4.6 Begrenzung der Zuwanderung schafft Stabilität
Um den Druck auf die Löhne zu dämpfen, muss das Personenfreizügigkeits-Abkommen mit der EU gekündigt werden. Die Regierung ist in die Lage zu versetzen, durch Kontingente die Einwanderung selbst zu steuern und damit die Anzahl der in der Schweiz ansässigen Ausländer zu reduzieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei offenen Stellen die Einheimischen vorzuziehen sind. Arbeitgeber, welche Leute aus dem Ausland rekrutieren, müssen für diese eine Infrastruktur- und Integrationsabgabe bezahlen.
4.7 Bildung und Forschung fördern
Um die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Arbeitnehmer zu verstärken und zugleich gleiche Chancen zu gewährleisten, können an den Volksschulen Tagesschulen angeboten werden. Bei Branchen mit Personalengpässen ist die Frühförderung von Einheimischen und die Koordination mit Hochschulen und Gymnasien zu verstärken. Auch die handwerkliche Ausbildung muss gefördert werden. So kann der Zustrom an Arbeitskräften aus dem Ausland gering gehalten werden. Dies schafft Arbeitsplätze für Einheimische.
4.8 Steuerwesen stabilisieren und gerecht gestalten
Der für die öffentlichen Haushalte ruinöse Steuerwettbewerb ist so zu begrenzen, dass für alle Kantone und Gemeinden Minimal- und Maximalsteuersätze eingeführt werden. Somit können Auswüchse eines schädlichen Wettbewerbs um Firmen, Bauland, Arbeitskräfte und reiche Ausländer eingedämmt werden. Die Pauschalbesteuerung (Aufwandsteuer) ist schweizweit abzuschaffen, da sie sowohl ungerecht ist als auch die ausländischen Zuzüger gegenüber den Einheimischen bevorzugt.
4.9 Handhabung des Patentrechts reformieren
Das Patentrecht ist so anzupassen, dass keine Patente auf Lebewesen erteilt werden. Im Weiteren muss der generelle Patentschutz auf eine möglichst kurze Dauer festgelegt werden. Die Entwicklungs- und Forschungskosten sollen zusammen mit einem mässigen Gewinn wieder eingespielt werden können. So werden Innovationen nicht behindert und eine branchenspezifische Vormachtstellung der Grosskonzerne vermieden. Zudem ist es wichtig, dass sämtliche Patente unter Lizenzpflicht stehen, damit diese nicht mehr eingeschlossen und der Öffentlichkeit vorenthalten werden können (zum Beispiel Wasserstoffmotor). Unethische Patente (zum Beispiel genmanipuliertes Saatgut) dürfen nicht angewendet werden.
4.10 Fairer nachhaltiger Handel
Im internationalen Handelsaustausch hat sich der sogenannte „Freihandel“ nicht bewährt, da er viele Länder in eine Monokultur-Abhängigkeit hineingetrieben hat (mit den entsprechenden Folgen - Migration in reichere Länder). Die Souveränität der Nationen wird untergraben, was nicht nachhaltig ist (unnütze und weite Transportwege). Daher ist es besser, aus der WTO (Welthandelsorganisation) auszutreten und die Warenzölle zu belassen. Damit wird die Vielfalt der einheimischen Wirtschaft bewahrt, gefördert und gefährliche Abhängigkeiten können vermieden werden. Ansonsten gilt es, fairen Handel anzustreben. Eine dezentrale und bürgernahe Wirtschaftsordnung soll im Vordergrund stehen.
- SD-Hauptprogramm (116 Ko)