Abstimmungsparolen für den Urnengang vom 07. März 2021 (Erster Teil)
Bern, 12. November 2020Die ordentliche schweizerische Herbstversammlung der Schweizer Demokraten (SD) hat folgende Parole für die eidgenössischen Abstimmungen vom 07. März 2021 beschlossen:
Ja zur Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“:
Mit dieser Volksinitiative will man verbieten, dass jemand in der Öffentlichkeit sein Gesicht verhüllen darf, was genauso für allgemein zugängliche Räumlichkeiten oder Orte gilt, an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchte Dienstleistungen angeboten werden. Sakralstätten sind davon ausgenommen. Zudem verhindert das Begehren die aufgezwungene Verschleierung aufgrund des Geschlechts. Diese Regelung betrifft die Problematik der islamischen Gesichtsverhüllung, welche ein Symbol der Unterdrückung der Frau darstellt. Dabei handelt es sich um eine archaische Sitte des muslimischen Patriarchats, wobei auch gemässigte Vertreter des Islams diesen Verstoss gegen die verfassungsmässige Gleichstellung der Geschlechter ablehnen. Ohne möglichst frühzeitiges Verbot wird die Fortschreitung der langfristigen schleichenden Islamisierung begünstigt, sodass sich dann niemand über eine allfällige Zunahme von verschleierten Musliminnen wundern sollte. Des Weiteren richtet sich die Initiative gegen linksextreme Aktivisten und Hooligans von Fussball- respektive Eishockeyclubs, die sich zwecks Begehung von strafbaren Handlungen wie gewalttätige Übergriffe auf Personen oder Zerstörung von Sachgütern vermummen. In Schweizer Grossstädten kommt es unter anderem am Rande von Demonstrationen immer wieder zu solchen kriminellen Taten. Zu erwähnen wäre an dieser Stelle etwa die linksautonome „Antifa“ (sogenannte Antifaschisten). Die Schweizer Demokraten (SD) haben die Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ bereits im Sammelstadium aktiv unterstützt, sind im Initiativkomitee vertreten und werden sich ebenfalls im bevorstehenden Abstimmungskampf entsprechend engagieren. Zur Vorlage wurde die Ja-Parole beschlossen.
Herbstversammlung der SD Schweiz
Abstimmungsparolen für den Urnengang vom 29. November 2020
Bern, 11. November 2020Die ordentliche schweizerische Herbstversammlung der Schweizer Demokraten (SD) hat folgende Parolen für die eidgenössischen Abstimmungen vom 29. November 2020 beschlossen:
Ja zur Volksinitiative „Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt“:
Mit dieser Volksinitiative will man sicherstellen, dass Grosskonzerne mit Sitz in der Schweiz international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland einhalten. Dabei verpflichten sich die Unternehmungen, die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu eruieren und nötigenfalls zu korrigieren. Aufgrund mehrerer aktueller Beispiele besteht zweifelsohne zwingender Handlungsbedarf, zumal die bisherigen Regelungen keineswegs ausreichen. Zu erwähnen wäre etwa der im Rohstoffhandel tätige weltweite Marktführer Glencore, der in südamerikanischen und afrikanischen Staaten die Böden mit den Giften seiner Minen verseucht. Über verunreinigtes Wasser erkranken dann die dort wohnhaften Menschen. Des Weiteren verkauft der globale Anbieter für Agrartechnologie, Syngenta, in anderen Kontinenten Pestizide, welche in der Schweiz seit langem verboten sind. Als Folge davon kam es in Indien bei zahlreichen Kleinbauern zu schweren Gesundheitsschäden, sodass einige von ihnen sogar daran starben. Deshalb ist es unabdingbar, solche Schweizer Globalplayer und die durch sie kontrollierten Tochterfirmen für die verursachten Schäden entsprechend haften zu lassen. Ein Unternehmer soll für sein Handeln die Verantwortung übernehmen. Die Wirtschaft muss dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. Letztlich führt die Verletzung der Menschenrechte und internationalen Umweltschutzrichtlinien ebenfalls zu neuen Migrationswellen. Die Schweizer Demokraten (SD) haben zur Vorlage die Ja-Parole beschlossen.
Nein zur Volksinitiative „Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten“:
Mit dieser Volksinitiative will man verbieten, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB), hiesige Stiftungen, die AHV und die Pensionskassen Kriegsmaterialproduzenten finanziell unterstützen dürfen. Als solche gelten Unternehmungen, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erzielen. Dieser Begriff unterliegt jedoch kaum einer klaren Definition, zumal lediglich Geräte zur humanitären Entminung sowie Jagd- und Sportwaffen davon ausgenommen sind. Auf andere hauptsächlich militärische Rüstungsgüter wird nicht eingegangen. Zudem verzichtet das Begehren darauf, das Kernproblem der mangelhaften Regulierung der Waffenexporte anzusprechen, weshalb die Initianten am Ziel vorbeischiessen. Die Einschränkungen mit der vorgesehenen Regelung sind für die Schweizer Rüstungsbetriebe zu gross, was letztlich vor allem die Armee schwächt. Diese kann ihre Handlungsfähigkeit nur über finanziell stabile einheimische Hersteller von Rüstungsmaterial sicherstellen. Ansonsten droht eine verstärkte Abhängigkeit von ausländischen Produzenten. Das hätte für die militärische Sicherheit der Bevölkerung und somit die Unabhängigkeit der Schweiz fatale Auswirkungen. Des Weiteren sollte man nicht zuletzt aus demografischen Gründen gerade bei den Pensionskassen mit solchen Anlagevorschriften vorsichtig sein. Die Schweizer Demokraten (SD) beschliessen zur Vorlage die Nein-Parole.
Herbstversammlung der SD Schweiz
Wiederum keine Begrenzung der Zuwanderung - Dennoch vier Abstimmungsresultate zugunsten der SD
Bern, 28. September 2020Die Schweizer Demokraten (SD) nehmen die Ablehnung der Begrenzungsinitiative mit Bedauern zur Kenntnis. Es war seit langem die erste Möglichkeit, mittels Volksabstimmung die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens zu beschliessen. Dieses hat die grösste Wirkung auf die langfristig hohe Zuwanderung und gewichtet weit mehr als die Migration aus dem Asylwesen. Nun muss ein echter spürbarer Inländervorrang eingeführt werden, zumal die heutige Stellenmeldepflicht der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative in keinster Weise entspricht. Des Weiteren ist der Kampf gegen das institutionelle Rahmenabkommen absolut prioritär. Damit wäre das Ende der souveränen und unabhängigen Schweiz besiegelt.
Andererseits bedanken sich die SD beim Stimmvolk für die Annahme der Beschaffung der Kampfflugzeuge, das Ja zum Vaterschaftsurlaub sowie das Nein zu den Kinderabzügen und zum Jagdgesetz. Es sind starke Voten zugunsten einer handlungsfähigen Armee, eines griffigen Tierschutzes und einer ganzheitlich sozialen Schweiz.
Schweizer Demokraten (SD)
Adrian Pulver
SD-Geschäftsführer
Abstimmungsparolen für den Urnengang vom 27. September 2020
Bern, 05. September 2020Der Zentralvorstand der Schweizer Demokraten (SD) hat folgende Parolen für die eidgenössischen Abstimmungen vom 27. September 2020 beschlossen:
Ja zur Volksinitiative „Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)“:
Mit dieser Volksinitiative soll das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU gekündigt werden. Dieses sorgt hauptsächlich für das langfristig hohe einwanderungsbedingte Bevölkerungswachstum, welches von vornherein jegliche ökologische und soziale Nachhaltigkeit verhindert. Täglich verschwindet in der Schweiz eine Fläche von acht Fussballfeldern, sodass die Kapazität des Kulturlandes und der Naherholungsgebiete für Mensch und Tier stetig abnimmt. Dabei stösst auch die Verkehrsinfrastruktur an ihre Grenzen, was chronisch überfüllte Züge und Busse sowie verstopfte Strassen deutlich aufzeigen. Zudem verschlechtern mehr Abgas- und Lärmimmissionen die allgemeine Lebensqualität. Ein grösseres Angebot an Arbeitskräften erzeugt genauso automatisch zusätzlichen Lohndruck. Ohne Regulierung des Arbeitsmarktes sind insbesondere die sozial Schwachen der internationalen Konkurrenz schutzlos ausgeliefert. Daran ändern weder die flankierenden Massnahmen noch die Stellenmeldepflicht etwas. Die Schweizer Demokraten (SD) fordern einen echten Inländervorrang. Dieser lässt sich nur mittels notwendiger Bewilligung für die Anstellung eines EU-Bürgers umsetzen. Deshalb hat die ersatzlose Kündigung der Personenfreizügigkeit oberste Priorität. Zur Vorlage wird die Ja-Parole beschlossen.
Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG):
Mit dieser Gesetzesreform will man der Zunahme der Wölfe in Bezug auf die Haltung von Nutztieren Rechnung tragen. Die vorgesehenen Änderungen schiessen jedoch über das Ziel hinaus und berücksichtigen die Interessen der verschiedenen Akteure nicht mehr in gleichwertiger Weise. So wird der Wolfsschutz mit der Möglichkeit von Präventivabschüssen zu stark gelockert. Andererseits gibt es für die Fachstellen des Bundes nur noch ein Anhörungsrecht, sodass der Entscheid über einen Abschuss den Kantonen vorbehalten ist. Zum heutigen Zeitpunkt wäre es verfrüht, bereits von einem langfristig gefestigten Wolfsbestand, auch in Zusammenhang mit der Bildung und Entwicklung von Rudeln, zu sprechen. Aus diesem Grund hätten die allfälligen Massnahmen eine erneute Ausrottung des Wolfes binnen Jahrzehnten zur Folge. Letztlich plant man mit der Vorlage ebenfalls eine Aufweichung des Schutzes anderer Tiere. Der Bundesrat könnte sodann auf Verordnungsebene alleine zusätzliche Regulierungen beschliessen. Die Schweizer Demokraten (SD) haben zur Vorlage die Nein-Parole gefasst.
Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten):
Mit dieser Gesetzesreform will man einerseits die Obergrenze des Kinderdrittbetreuungsabzugs von Fr. 10‘100 auf Fr. 25‘000 und andererseits den allgemeinen Kinderabzug von Fr. 6‘500 auf Fr. 10‘000 erhöhen. Satte 44% der Familien mit Kindern können jedoch von diesen Anpassungen nicht profitieren, zumal sie keine direkte Bundessteuer bezahlen. Darunter fallen insbesondere finanziell schwächere Schweizer. Solche Leute hätten von jeglichen Unterstützungsmassnahmen den spürbarsten Nutzen. Zudem erhalten zwei Drittel sämtlicher Personen mit Kindern lediglich 10% der Gesamtsumme aller Abzüge, sodass die Einsparungen pro Haushalt gerade einmal Fr. 60 betragen. Die Entlastungen für Familien mit einem steuerbaren Einkommen bis Fr. 75‘000 sind somit äusserst marginal. Dem Fiskus entgingen jährlich 380 Millionen Franken, was den Sozialstaat vor allem während der Corona-Krise empfindlich unter Druck setzen würde. Familienpolitik stellt für die Schweizer Demokraten (SD) ein wichtiges Anliegen dar. Entsprechende Massnahmen sollten aber der gesamten Breite der Gesellschaft zugutekommen. Deshalb wird zur Vorlage die Nein-Parole beschlossen.
Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie“):
Mit dieser Reform will man einen bezahlten zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub einführen. Wie bei der Mutterschaftsversicherung soll die Entschädigung 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber Fr. 196 pro Tag, betragen. Obwohl sich die jährlichen Kosten auf 230 Millionen Franken belaufen, ist die Belastung über die Bruttolohnabzüge der Erwerbsersatzordnung (EO) äussert marginal. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen lediglich zusätzlich je 0,025 Lohnprozente beisteuern. Beim aktuellen Schweizer Medianlohn von Fr. 6‘538 brutto ergibt das einen Mehrabzug von monatlich ca. drei Franken. Da es sich bei dieser Vorlage um einen indirekten Gegenvorschlag handelt, kann man ohne weiteres von einem Kompromiss sprechen, zumal die entsprechende Volksinitiative, welche vergleichsweise den doppelten finanziellen Aufwand zur Folge hätte, zurückgezogen wurde. Die Schweizer Demokraten (SD) möchten betonen, dass es aufgrund der Corona-Krise weitaus gewichtigere und vor allem jedoch notwendige Sparmassnahmen gäbe. Zu erwähnen wäre etwa der milliardenschwere Asylbereich. Letztlich gehört die väterliche Betreuung des Kindes nach der Geburt zu den selbstverständlichen Bedürfnissen unserer modernen gleichberechtigten mitteleuropäischen Gesellschaft. Deshalb wird zur Vorlage die Ja-Parole beschlossen.
Ja zum Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge:
Mit diesem Beschluss will man die langfristige Handlungsfähigkeit der Schweizer Luftwaffe sicherstellen. Die noch vorhandenen F-5 Tiger können aus Altersgründen bereits heute nicht mehr als konkurrenzfähige Kampfflugzeuge eingesetzt werden. Zudem kommen die F/A-18 in ungefähr zehn Jahren an ihr Nutzungsende. Die weltpolitische Lage macht diese Beschaffung unumgänglich, zumal sich die Konflikte immer näher an unsere Grenzen verlagern. Nebst den Auseinandersetzungen zwischen den USA und China ist auch die Situation in der arabischen Welt seit längerem instabil. Chaos und Terror prägen den Alltag. Nach der Ukraine verkommt nun genauso Weissrussland zum Krisenherd an der EU-Aussengrenze, sodass die Spannungen zwischen der NATO und Russland aufs Neue zunehmen. Obwohl in Westeuropa zurzeit Frieden herrscht, benötigt ein unabhängiges Land wie die Schweiz ein minimales Mass an Fähigkeit, sich selbst verteidigen zu können, was ohne vollumfängliche Modernisierung der Luftwaffe unmöglich ist. Im Konfliktfall wird jeder Verteidigungsapparat primär sein eigenes Territorium beschützen. Das Fehlen einer schlagkräftigen Armee stellt ein Zeichen der Schwäche dar und bietet daher eine zusätzliche Angriffsfläche. Für die Schweizer Demokraten (SD) wäre somit der Verzicht auf neue Flugzeuge ein pazifistischer Akt. Die Finanzierung erfolgt über das ordentliche Armeebudget. Deshalb wird zur Vorlage die Ja-Parole beschlossen.
SD-Zentralvorstand
Verhüllungsverbotsinitiative: Indirekter Gegenvorschlag untauglich
Bern, 21. Juli 2020In der vergangenen Parlamentssession erfolgte nun die Schlussabstimmung über die Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“. Dabei einigten sich die Räte auf eine Gesetzesänderung als indirekter Gegenvorschlag, wobei dieser der Problematik der islamischen Gesichtsverschleierung keinerlei Rechnung trägt. Selbst wenn einige Frauen behaupten, die Burka freiwillig anzuziehen, stellt sie immer noch ein Symbol der Unterdrückung dar. Es handelt sich um eine archaische Sitte des muslimischen Patriarchats, welche genauso bei gemässigten Vertretern des Islams auf Widerstand stösst. Aufgrund der verfassungsmässigen Gleichstellung von Mann und Frau ist lediglich ein möglichst frühzeitiges Verbot im gesamten öffentlichen Raum von spürbarem Nutzen. Ansonsten begünstigt man die Fortschreitung der langfristigen schleichenden Islamisierung und darf sich dann nicht über eine allfällige Zunahme von verschleierten Musliminnen wundern. Solche Leute haben grösstenteils kein Interesse an Kontakten mit der aus ihrer Sicht kulturfremden Mehrheit der hiesigen Gesellschaft. Ausserdem machen kantonale Regelungen bei gesellschaftspolitischen Gegebenheiten wenig Sinn. Die Schweizer Demokraten (SD) unterstützten dieses Initiativbegehren bereits im Sammelstadium und sind ebenfalls im Komitee vertreten.
Schweizer Demokraten (SD)
Adrian Pulver
SD-Geschäftsführer
Konzernverantwortungsinitiative: Instrument gegen Exzesse der Globalisierung und Überbevölkerung durch Zuwanderung
Bern, 01. April 2020Die Schweizer Demokraten (SD) stehen der sogenannten Konzernverantwortungsinitiative positiv gegenüber. Zurzeit werden zwei Gegenvorschläge diskutiert, wobei die restriktivere Variante eher dem ursprünglichen Initiativtext entspricht und daher vorzuziehen wäre. Globale Grosskonzerne schaffen einerseits in Entwicklungsländern Arbeitsplätze, aber verletzen andererseits oftmals international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards. Es ist beispielsweise unlängst bekannt, dass die im Rohstoffhandel tätige Zuger Glencore-Gruppe in Afrika, im Kongo, die Böden ganzer Regionen mit den Giften ihrer Minen verseucht. Als weiterer gewichtiger Schweizer Player gräbt etwa der Lebensmittelgigant Nestlé den Menschen Afrikas das Grundwasser ab, um es ihnen in PET-Flaschen teurer wieder zu verkaufen. Solche Exzesse der Globalisierung führen zu den längst vorhandenen Migrationsströmen in Richtung Europa und somit auch der Schweiz. Deshalb leistet die Konzernverantwortungsinitiative ebenfalls einen Beitrag zur Begrenzung der Zuwanderung.
Schweizer Demokraten (SD)
Adrian Pulver
SD-Geschäftsführer
Saläre von Konzernchefs: Unverändert überrissen
Bern, 27. März 2020Die Schweizer Demokraten (SD) nehmen empört und zugleich wenig erstaunt zur Kenntnis, dass im Vorjahr die Saläre der CEOs der grössten Schweizer Unternehmungen unverändert exorbitant geblieben sind. Zurzeit befinden sich insbesondere auch die modernen erfolgreichen Industriestaaten im Krisenmodus. Daher haftet solchen Entschädigungen, denen aufgrund ihrer Dimension jeglicher sachliche Realitätsbezug fehlt, erst recht ein fahler Beigeschmack an. Bis heute zeigt die sogenannte Abzocker-Initiative, welche vom Stimmvolk sehr deutlich angenommen wurde, kaum eine spürbare Wirkung. Mitunter aus diesem Grund erachten es die SD als unumgänglich, restriktivere Regulierungen vorzunehmen. Dabei sollte man sämtliche Jahreslöhne über 500‘000 Franken gesetzlich verbieten. Diese Anpassung beschert den Konzernen unter anderem zusätzliches Kapital für wertvermehrende Investitionen, was dann wiederum der gesamten Gesellschaft zugutekommt.
Schweizer Demokraten (SD)
Adrian Pulver
SD-Geschäftsführer
- Medienmitteilung Managerloehne (83 Ko)
Unrentable öV-Strecken: Erhalt des Service public hat Priorität
Bern, 18. Februar 2020Die Schweizer Demokraten (SD) nehmen die Pläne des Bundes, welche den eventuellen Verzicht der finanziellen Unterstützung von mindestens 33 Linien des regionalen öffentlichen Verkehrs vorsehen, mit Entsetzen zur Kenntnis. Gerade die wirtschaftlich schwächeren Kantone könnten die Beiträge kaum kompensieren, sodass die Angebote wohl gestrichen werden müssten. Ausserdem handelt es sich oftmals um ländliche Gebiete ohne potenzielle Ersatzlinien. Die Hälfte der gefährdeten Strecken liegt in der Westschweiz, wobei vor allem der Kanton Jura betroffen ist. Diese dünnbesiedelten Regionen stehen sinnbildlich für die Bedeutung des Service public, zumal ebenfalls punkto Mobilität eine möglichst flächendeckende Grundversorgung angeboten werden soll. Einerseits sind insbesondere die älteren Generationen auf einen öffentlichen Transport angewiesen und andererseits sollte auch in einer herkömmlichen Lebenssituation niemand zwingend von einem Privatfahrzeug abhängig sein. Letztlich hilft das Verschwinden eines öV-Anschlusses, genauso wie die Schliessung einer Poststelle oder eines Spitals, indirekt mit, die wirtschaftlichen Strukturen mittelfristig herunterzufahren.
Schweizer Demokraten (SD)
Adrian Pulver
SD-Geschäftsführer
- Medienmitteilung oeV-Strecken-1 (21 Ko)
Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien: Nur die Alten bleiben zurück
Bern, 14. Februar 2020Die Schweizer Demokraten (SD) nehmen wenig erstaunt zur Kenntnis, dass die Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien im letzten Jahr zugenommen hat. Wie bei allen anderen EU-Staaten spielen dabei die aufgehobenen Kontingente eine tragende Rolle. Gerade die Situation dieser beiden Länder zeigt jedoch deutlich auf, welche Wirkung das Personenfreizügigkeitsabkommen in den schwächeren Volkswirtschaften oftmals entfaltet. Da der Arbeitsort in der gesamten EU ohne jegliche Regulierungen frei gewählt werden kann, kehren insbesondere qualifizierte Fachleute ihrer Heimat scharenweise den Rücken. Bereits heute sind etliche ländliche Gebiete beinahe entvölkert, wobei nur noch die ältesten Generationen zurückbleiben. Die Aufrechterhaltung einer elementaren Infrastruktur, etwa einer medizinischen Grundversorgung, wird vollkommen verunmöglicht. Anstatt einer ganzheitlichen wirtschaftlichen Entwicklung zementiert die Personenfreizügigkeit für die Staaten an der östlichen EU-Grenze den Zustand der Perspektivenlosigkeit und somit der bestehenden Armut. Seit jeher setzen sich die SD für die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens, eines wirtschaftsliberalen Globalisierungs- und Wachstumsinstruments der EU, ein. Dieses prioritäre Ziel lässt sich mit einem Ja zur Begrenzungsinitiative am 17. Mai 2020 erreichen.
Schweizer Demokraten (SD)
Adrian Pulver
SD-Geschäftsführer
Parole für die eidgenössischen Abstimmungen vom 09. Februar 2020
Bern, 27. Januar 2020Der Zentralvorstand der Schweizer Demokraten (SD) hat folgende Parole für die eidgenössischen Abstimmungen vom 09. Februar 2020 beschlossen:
Ja zur Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“:
Mit dieser Initiative will man im Allgemeinen günstige Mietwohnungen fördern. Der Marktanteil von gemeinnützigen Wohnbauträgern soll stetig erhöht werden und schliesslich gesamtschweizerisch mindestens 10% der neu erstellten Wohnungen betragen. Obwohl sich der sogenannte Referenzzinssatz auf chronisch tiefem Niveau befindet, wurden die Mieten kaum jemals angeglichen, sodass diese heute um 40% zu hoch sind. Bei nicht gewinnorientierten Wohnangeboten muss der Mieter lediglich die tatsächlichen Kosten bezahlen, was im Vergleich zu einem herkömmlichen Mietverhältnis Einsparungen von zwei bis drei Monatsmieten pro Jahr zur Folge hat. Zudem ist die Schweiz aufgrund des zuwanderungsbedingten Bevölkerungswachstums seit etwa 20 Jahren in einem Zustand der dauerhaften Urbanisierung. Die geografischen Unterschiede der Wohnungsmieten reduzieren sich immer stärker und machen eine Regulierung des Marktes unumgänglich. Letztlich dürfen wichtige energetische Baumassnahmen nicht zu Massenkündigungen oder luxuriösen Sanierungen führen. Für die Schweizer Demokraten (SD) hat die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für finanziell schwache Schweizer Bürger mittels Prozent-Regelung eine wichtige Bedeutung, zumal dieses Instrument bereits in einigen urbanen Gemeinden erfolgreich angewendet wird. Deshalb beschliesst man die Ja-Parole.
SD-Zentralvorstand
- Medienmitteilung (72 Ko)