Abstimmungsparolen für den Urnengang vom 24. November 2024

 

Die ordentliche schweizerische Herbstversammlung der Schweizer Demokraten (SD) hat folgende Parolen für die eidgenössischen Abstimmungen vom 24. November 2024 beschlossen:

Nein zum Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen:

Mit diesem Bundesbeschluss will man das Nationalstrassennetz an sechs einzelnen Abschnitten ausbauen. Dabei sind unter anderem zusätzliche Fahrspuren vorgesehen, welche den Verlust von Kulturland zur Folge hätten. Genauso würde die Erweiterung der Autobahnen unberührte Waldgebiete und somit Ökosysteme beeinträchtigen. Im Allgemeinen führte der Bau von weiteren Strassen letztlich immer zu mehr Verkehr. Die entsprechende angestrebte Entlastung blieb somit jeweils aus. Die Schweizer Demokraten (SD) verurteilen solche Massnahmen, zumal sie in keinster Weise nachhaltig sind und lediglich dem Gedankengut des ewigen Wachstums folgen. Der Verkehr liesse sich ohnehin nur mithilfe einer Begrenzung der Zuwanderung spürbar eindämmen. Zur Vorlage wird die Nein-Parole beschlossen.

Nein zur Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete):

Mit dieser ersten Änderung des Mietrechts will man die Regelung für die Untermiete anpassen. Diese muss bereits heute zwingend vom Vermieter bewilligt werden. Zudem ist ein zu hoher Untermietzins verboten. Nun sollen jedoch eine Zeitdauer von mehr als zwei Jahren und vor allem Gründe, welche das Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, ausreichen, um eine Untervermietung abzulehnen. Insbesondere Letzteres würde finanziell schwache Personen benachteiligen, zumal sich solche mithilfe des Untermietertrags absichern können, was hauptsächlich auch dem Wohneigentümer dient. Genauso verurteilen die Schweizer Demokraten (SD), dass bei einer Verletzung der Regeln zur Untermiete neu eine Kündigung des Mietverhältnisses von gerade einmal 30 Tagen möglich wäre. Zur Vorlage wird die Nein-Parole beschlossen.

Nein zur Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs):

Mit dieser zweiten Änderung des Mietrechts will man die Regelung für die Kündigung wegen Eigenbedarfs anpassen. Dabei lässt sich dieser bereits heute geltend machen. Es müsste jedoch keine Dringlichkeit mehr vorliegen, zumal die Aktualität als solches ausreichen würde, was eine Schwächung des Mieterschutzes zur Folge hätte. Stellt die Kündigung einen Härtefall dar, könnte demnach ein Gericht vermehrt eine kürzere oder gar keine Mieterstreckung mehr gewähren. Aufgrund der Inflation der vergangenen Jahre verschlechterte sich insbesondere die Situation der finanziell schwachen Mieter massiv. Einige Bessergestellte profitieren mittels vereinfachter Eigenbedarfsregelung von häufigerem Mieterwechsel, sodass danach jeweils die betreffende Wohnung teurer vermietet werden darf. Die Schweizer Demokraten (SD) beschliessen zur Vorlage die Nein-Parole.

Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen):

Mit dieser Gesetzesänderung sollen sämtliche Gesundheitsleistungen einheitlich finanziert werden. Demnach müssten die Krankenversicherungen maximal 73,1% der Kosten der ambulanten und stationären Behandlungen sowie der Pflege übernehmen. Die anderen 26,9% gingen zulasten der Kantone. Beim neuen Modell spielen die privatwirtschaftlich organisierten gewinnorientierten Krankenkassen die Hauptrolle, was letztlich mit einem Leistungsabbau gleichzusetzen ist. Unter anderem würde die Pflege älterer Menschen teurer oder qualitativ schlechter. Infolge einer gewissen Privatisierung könnte sich der Druck bezüglich weiterer Spitalschliessungen erhöhen. Zudem dürfte es noch schwieriger sein, bessere Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal durchzusetzen. Die Schweizer Demokraten (SD) beschliessen zur Vorlage die Nein-Parole.

Herbstversammlung der SD Schweiz

 

Zugehörige Dateien