Freier Personenverkehr /(„Personenfreizügigkeit“) mit den neuen EU-Staaten?
Ein Dossier voller IrrtümerWo stehen wir?
Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird im Juni 2005 nicht nur über „Schengen / Dublin“ abgestimmt (eines der neun Dossiers der „Bilateralen Verträge II“), sondern auch über die „Ausweitung des freien Personenverkehrs auf die zehn neuen EU Staaten“.
Die Politikerinnen und Politiker werden sich also sehr bald entscheiden müssen, welche Parolen sie für diese beiden Volksabstimmungen fassen wollen.
Die öffentliche Diskussion betreffend Schengen / Dublin hat bereits begonnen. Beim Personenverkehr aber herrscht weitgehend Ruhe. Das wird sich spätestens dann ändern, wenn nach der Behandlung im Parlament (Dezember 2004) ab Januar 2005 Unterschriften für ein Referendum gesammelt werden.
Die vorliegende Schrift soll den politischen Entscheidungsträgern die Problematik einer Ausweitung des Personenverkehrs vor Augen führen.
Was bedeutet „freier Personenverkehr“?
Am 1. Mai 2004 traten die zehn neuen Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Zypern und Malta der EU bei (sog. „Osterweiterung“). Nun steht die Schweiz vor der Entscheidung, ob der freie Personenverkehr auch auf diese Länder ausgedehnt werden soll. Dabei gibt es folgende zwei Möglichkeiten:
Freier Personenverkehr „Ja“:
Das bedeutet - wie der Name „freier“ Personenverkehr sagt - freie Einwanderung. Ausländer erhalten einen Anspruch, in die Schweiz einzuwandern (und umgekehrt). Das heisst, die Einwanderung ist nicht mehr durch unsere Behörden kontrollierbar und steuerbar.
Freier Personenverkehr „Nein“:
Das bedeutet, dass die Schweizer Behörden weiterhin wie bisher entscheiden können, wer einwandern darf und wer nicht. Die Zahlen der Einwanderer können also nach wie vor beschränkt werden.
Die entscheidende Alternative ist also: Bei einem „Ja“ verlieren die Schweizer Behörden jede Möglichkeit, zu entscheiden, wie viele Menschen einwandern dürfen und welche Anforderung sie erfüllen müssen, um zu uns zu kommen (weder die Integrationswilligkeit noch die Arbeitsmentalität noch die beruflichen Fähigkeiten dürfen eine Rolle spielen). Bei einem „Nein“ bleibt alles beim Alten; die bisherigen Kontroll- und Beschränkungsmöglichkeiten bei Einwanderungen bleiben gewahrt.
Richtung Aufschwung oder Armut?
Unbestritten ist, dass die Schweiz auch in Zukunft Einwanderung braucht. Absolut entscheidend ist aber, welche Art von Einwanderung. Die Einwanderung, die wir uns seit 1990 geleistet haben, war extrem schädlich. Während früher Leute zum Arbeiten zu uns kamen, die mithalfen, unseren Wohlstand aufzubauen, haben wir mehr und mehr Leute einwandern lassen, die uns Armut bringen; und zwar in solch extremem Ausmass, wie es nur wenige realisieren:
Seit 1991 ist die Bevölkerung der Schweiz - trotz Stagnation der einheimischen Bevölkerung - um offiziell 700'000 Menschen gewachsen, also um mehr als das Total der Einwohner der Städte Zürich, Basel und Genf (dazu kommen Kategorien wie Asylbewerber, „vorläufig Aufgenommene“ etc. sowie inoffiziell die „Papierlosen“, die auf bis zu 300'000 geschätzt werden). Jahr für Jahr steigt unsere Bevölkerung via Einwanderung um über 50'000, was rund der Bevölkerung der Stadt Luzern entspricht. Wir haben die weitaus höchste Einwanderung sämtlicher Industrienationen; ja sogar das grösste Bevölkerungswachstum. Das sind Dimensionen, wie wenn die EU seit 1990 um beinahe 50 Millionen Menschen gewachsen wäre und jährlich gegen 4 Mio. EU-Einwanderer dazu kämen!
Nun stellt sich die Frage, ob im kommenden Juni 2005 die Schweizer Grenzen noch weiter geöffnet werden sollen; mit einem freien Personenverkehr, der - wie u.a. das Beispiel der USA zeigt - nichts mit „wirtschaftlicher Öffnung“ zu tun hat, sondern der einfach unseren Behörden die Möglichkeit aus den Händen nimmt, zu bestimmen, wer kommen darf und wer nicht.
Freie Wanderungsmöglichkeiten führen immer und überall zu einer Nivellierung (Einebnung) des Wohlstands. Da das Wohlstandsgefälle zwischen der Schweiz und den neuen EU-Staaten sehr gross ist, würde die zusätzliche Personenfreizügigkeit für unser Land zwangsläufig eine starke Nivellierung nach unten bringen. Diese ökonomische Selbstverständlichkeit lässt sich durch nichts und niemanden aufhalten, auch nicht durch „flankierende Massnahmen“. Wenn der freie Personenverkehr auf alle Staaten ausgeweitet wird, die neu der EU beitreten, werden wir eine Armut importieren, wie wir sie in unserem Land nicht mehr für möglich gehalten haben.
Es ist nicht schwer, eine Gesellschaft zu formen, bei der nur eine kleine Elite im Wohlstand lebt. Das schafft jedes Drittweltland. Unsere Elterngenerationen aber haben die Schweiz in nur 100 Jahren vom Armenhaus in das reichste Land der Welt verwandelt, in welchem auch die unteren Bevölkerungsschichten im Vergleich zum Ausland einen erstaunlichen Wohlstand erlangten. Unsere Einwanderungspolitik mit dem Kernpunkt Personenfreizügigkeit zerstört diese grandiose Errungenschaft unserer Elterngenerationen.
Die meisten Befürworter der Personenfreizügigkeit unterliegen einem der Irrtümer, die auf den
nächsten Seiten dargestellt sind.