Schweizer Demokraten
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Aktuell
Medienmitteilungen
2022
Kantonale Wahlen 2022: Massnahmen gegen erneut sehr tiefe Wahlbeteiligung erforderlich
Worben, 31. März 2022Die Schweizer Demokraten (SD) stellen fest, dass die Stimmbeteiligung an den vergangenen Regierungsrats- und Grossratswahlen erneut sehr tief war. Gerade einmal 31,9% der Berner Stimmbevölkerung gingen an die Urne. Nimmt man die jeweiligen Wahlteilnahmen der letzten 20 Jahre hinzu, so ergibt sich ein Durchschnitt von 31,23%. Dabei ist der Unterschied zu den nationalen Wahlen immens, sodass seit 2003 zusätzliche 16% der stimmberechtigten Schweizer Bürger ihre Stimmen für die im Kanton Bern wählbaren National- und Ständeräte abgaben. Somit orientiert sich offenbar ein Grossteil der Bevölkerung lediglich an der gesamtschweizerischen Politik und erachtet die Tätigkeit des Regierungs- sowie des Grossrats als nebensächlich, was letztlich die Akzeptanz des Föderalismus als solches entscheidend schmälert. Des Weiteren beteiligen sich seit jeher mehr Stimmbürger an Volksabstimmungen als an Regierungs- und Parlamentswahlen. Daher schlagen die SD vor, das Datum der kantonalen Wahlen jeweils mit einem nationalen Urnengang zu kombinieren. Bei Kommunalwahlen befindet man am selben Datum ebenfalls noch zusätzlich über Abstimmungsvorlagen.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten
Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
Berner Stimmvolk lehnt neue Besteuerung der Strassenfahrzeuge ab: Nun braucht es eine für alle zufriedenstellende Lösung
Worben, 16. Februar 2022Die Schweizer Demokraten (SD) nehmen die Ablehnung einer grundsätzlich ökologischeren Ausgestaltung der Motorfahrzeugsteuer mit Bedauern zur Kenntnis. Diese berechnet man somit weiterhin lediglich auf der Basis des Gesamtgewichts des Fahrzeuges, sodass die Höhe der Steuer die Nachhaltigkeit eines Autos nicht ganzheitlich abbildet. Aus Sicht des Umweltschutzes führt die heutige Regelung auch zu falschen Anreizen. Nun gilt es jedoch, den Volksentscheid angemessen zu berücksichtigen. Auf die zusätzliche allgemeine Erhöhung der Fahrzeugbesteuerung sollte demnach zwingend verzichtet werden. Obwohl die Vorlage für den Fahrzeughalter einen finanziellen Ausgleich mittels Senkung der direkten Steuern vorgesehen hätte, gelang es offenbar zu wenig, den positiven Nutzen des gesamten Massnahmenpakets hervorzuheben. Insbesondere die ländliche Bevölkerung sah darin nur eine potenzielle Mehrbelastung, was entsprechend zu respektieren ist. Daher dürfen sämtliche Massnahmen in Zusammenhang mit der kantonalen Motorfahrzeugsteuer, vor allem während der immer noch bestehenden Corona-Pandemie, keinerlei Priorität aufweisen. Vielmehr muss man gerade in Randregionen die nachhaltige Mobilität fördern, indem die bisherigen Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs ausgeweitet und die Netze im Allgemeinen ausgebaut werden.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten
Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
2021
Starkes Votum gegen die 24-Stunden-Gesellschaft Berner Stimmvolk will keine zusätzlichen Sonntagsverkäufe
Worben, 08. März 2021Die Schweizer Demokraten (SD) nehmen die Annahme des Eventualantrages mit Freude zur Kenntnis. Damit spricht sich das Berner Stimmvolk gegen zwei zusätzliche Sonntagsverkäufe pro Jahr aus. Die schrittweise Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten suggeriert ein angebliches Kundenbedürfnis zulasten der Lebensqualität des Verkaufspersonals und letztlich der ganzen Gesellschaft. Dabei würde es zunehmend schwieriger, soziale Kontakte zu pflegen. Unregelmässige Tagesabläufe oder Nachtarbeit können zudem der Gesundheit schaden. Daher fühlen sich die SD auch dank dieses Abstimmungsresultates bestärkt, weiherhin mit ganzer Kraft gegen die 24-Stunden-Gesellschaft zu opponieren.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten
Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
2020
Abstimmungsparolen vom 29. November 2020:
Worben, 25. Oktober 2020
Parolenfassung der Mitgliederversammlung vom 20. Oktober 2020 für die eidg. Volksabstimmungen vom 29. November 2020:
Ja zur Volksinitiative „Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt“
Mit dieser Volksinitiative will man sicherstellen, dass Grosskonzerne mit Sitz in der Schweiz international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland einhalten. Dabei verpflichten sich die Unternehmungen, die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu eruieren und nötigenfalls zu korrigieren. Aufgrund mehrerer aktueller Beispiele besteht zweifelsohne zwingender Handlungsbedarf, zumal die bisherigen Regelungen keineswegs ausreichen. Zu erwähnen wäre etwa der im Rohstoffhandel tätige weltweite Marktführer Glencore, der in südamerikanischen und afrikanischen Staaten die Böden mit den Giften seiner Minen verseucht. Über verunreinigtes Wasser erkranken dann die dort wohnhaften Menschen. Des Weiteren verkauft der globale Anbieter für Agrartechnologie, Syngenta, in anderen Kontinenten Pestizide, welche in der Schweiz seit langem verboten sind. Als Folge davon kam es in Indien bei zahlreichen Kleinbauern zu schweren Gesundheitsschäden, sodass einige von ihnen sogar daran starben. Deshalb ist es unabdingbar, solche Schweizer Globalplayer und die durch sie kontrollierten Tochterfirmen für die verursachten Schäden entsprechend haften zu lassen. Ein Unternehmer soll für sein Handeln die Verantwortung übernehmen. Die Wirtschaft muss dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. Letztlich führt die Verletzung der Menschenrechte und internationalen Umweltschutzrichtlinien ebenfalls zu neuen Migrationswellen. Die Schweizer Demokraten (SD) haben zur Vorlage die Ja-Parole beschlossen.
Nein zur Volksinitiative „Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten“
Mit dieser Volksinitiative will man verbieten, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB), hiesige Stiftungen, die AHV und die Pensionskassen Kriegsmaterialproduzenten finanziell unterstützen dürfen. Als solche gelten Unternehmungen, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erzielen. Dieser Begriff unterliegt jedoch kaum einer klaren Definition, zumal lediglich Geräte zur humanitären Entminung sowie Jagd- und Sportwaffen davon ausgenommen sind. Auf andere hauptsächlich militärische Rüstungsgüter wird nicht eingegangen. Zudem verzichtet das Begehren darauf, das Kernproblem der mangelhaften Regulierung der Waffenexporte anzusprechen, weshalb die Initianten am Ziel vorbeischiessen. Die Einschränkungen mit der vorgesehenen Regelung sind für die Schweizer Rüstungsbetriebe zu gross, was letztlich vor allem die Armee schwächt. Diese kann ihre Handlungsfähigkeit nur über finanziell stabile einheimische Hersteller von Rüstungsmaterial sicherstellen. Ansonsten droht eine verstärkte Abhängigkeit von ausländischen Produzenten. Das hätte für die militärische Sicherheit der Bevölkerung und somit die Unabhängigkeit der Schweiz fatale Auswirkungen. Des Weiteren sollte man nicht zuletzt aus demografischen Gründen gerade bei den Pensionskassen mit solchen Anlagevorschriften vorsichtig sein. Die Schweizer Demokraten (SD) beschliessen zur Vorlage die Nein-Parole.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten
Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
2019
Eidgenössische Wahlen 2019: SD streben Sitzgewinn an
Worben, 10. September 2019Die Schweizer Demokraten (SD) des Kantons Berns treten mit 12 Kandidatinnen und Kandidaten (kumuliert) zu den Nationalratswahlen vom 20. Oktober 2019 an.
Das Hauptziel liegt im Gewinn eines Sitzes.
Freundliche Grüsse, Schweizer Demokraten, Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
Regierungsrat will Ladenöffnungszeiten ausdehnen
Worben, 21. Mai 2019SD warnen vor 24-Stunden-Gesellschaft
Der Regierungsrat schlägt vor, an Samstagen und vor Feiertagen die Ladenöffnungszeiten um eine Stunde auf 18.00 Uhr zu verlängern. Ursprünglich mussten die Geschäfte um 16.00 Uhr schliessen. Zudem will man den Läden erlauben, an vier Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr ohne Bewilligung öffnen zu dürfen (bisher waren zwei Tage möglich). Die Schweizer Demokraten (SD) lehnen diese Vorschläge vehement ab, zumal der Kunde bereits heute in stark frequentierten Begegnungszonen (hauptsächlich Bahnhöfen) bis spät abends einkaufen kann. Etliche Kantone sprachen sich zudem gegen weitere Liberalisierungen aus. Nachdem auf nationaler Ebene vor sechs Jahren das Verbot für Nacht- und Sonntagsarbeit gelockert wurde, möchten nun die SD dieser schleichenden Tendenz zur 24-Stunden-Gesellschaft entgegentreten. Der Detailhandel definiert mit zusätzlichen Öffnungszeiten ein angebliches Kundenbedürfnis zulasten des Verkaufspersonals, welches danach deutlich schlechtere Arbeitsbedingungen hätte und daher an einer Änderung des Status quo nichts Positives findet. Eine zusätzliche Ausdehnung der Präsenzzeiten erschwert ausserdem die Pflege von sozialen Kontakten. Letztlich helfen diese wenig nachhaltigen Massnahmen höchstens den Grossverteilern und schaffen keine neuen Arbeitsplätze.
Freundliche Grüsse, Schweizer Demokraten, Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
- Medienmitteilung (22 KB)
Berner Stimmvolk lehnt Kürzung der Sozialhilfe ab: Mindestziel erreicht
Worben, 20. Mai 2019Berner Stimmvolk lehnt Kürzung der Sozialhilfe ab: Mindestziel erreicht
Worben, 20. Mai 2019Die Schweizer Demokraten (SD) des Kantons Berns sind erfreut über die Ablehnung der Kürzungen bei der Sozialhilfe. Auf diese Weise wurde der Angriff auf sozial schwache Schweizer Bürger vorerst abgewehrt. Sozialhilfebezüger verfügen bei der Stellensuche über die schlechtesten Voraussetzungen und haben gegenüber der Konkurrenz kaum eine Chance. Die in der Vorlage des Grossen Rates vorgesehenen Erhöhungen der Integrationszulage (IZU) und des Einkommensfreibetrags (EFB) wären daher wirkungslos gewesen. Vielmehr sollten Unternehmungen verpflichtet werden, einen Mindestprozentsatz an sozialhilfeabhängigen Langzeitarbeitslosen sowie ALV- und IV-Bezügern anzustellen. Solche Regelungen müssten sich jedoch nach der Anzahl der Mitarbeiter eines jeweiligen Betriebs richten. Des Weiteren bedauern die SD das Nein zum entsprechenden Volksvorschlag. Über 55-jährige Arbeitslose finden in der Regel keine Stelle mehr und geraten nicht selten in finanzielle Engpässe. Dabei wird über dieses Problem seit Jahren diskutiert. Eine Mehrheit der grossen Parteien sowie der wichtigen Akteure weigert sich aber, zielgerichtete Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten
Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
2018
Abstimmungserfolg
Bern, 26. November 2018Im Kanton Bern sagt das Stimmvolk Nein zur Änderung des Steuergesetzes (Steuergesetzrevision 2019). Somit können Steuergeschenke für Grossbetriebe auf Kosten von sozial schwachen sowie älteren Schweizer Bürgern verhindert werden. Die SD danken dem Berner Souverän für dieses wichtige Votum.
2017
Berner Stimmvolk lehnt Kredit für Asylsozialhilfe ab: SD hoch erfreut
Worben, 23. Mai 2017Die Schweizer Demokraten (SD) des Kantons Berns sind hoch erfreut über die Ablehnung des Kredits für die Asylsozialhilfe 2016 – 2019 und betrachten das Ergebnis als wegweisendes Votum. Dabei teilen die Stimmbürger offenbar die Ansicht, dass ein Betrag in der Höhe von 105 Millionen Franken zulasten des kantonalen Finanzhaushaltes unzumutbar ist. Die Gesamtkosten sollten die Bundespauschale von jährlich 181 Millionen Franken höchstens in bescheidenem Mass übersteigen. Im Allgemeinen bezahlen die Kantone jedoch den Preis für die verfehlte Asylpolitik des Bundes, zumal ein Grossteil der Asylbewerber nicht an Leib und Leben gefährdet ist. Die SD erwarten nun vom Regierungsrat mögliche Lösungsansätze zur Kostenreduktion.
Freundliche Grüsse, Schweizer Demokraten, Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
- Medienmitteilung (81 KB)
2016
Grossbritannien beschliesst Brexit: Historische Niederlage für die EU
Bern, 24. Juni 2016 An ausgewählte MedienDie Schweizer Demokraten (SD) sind hoch erfreut über den britischen Volksentscheid zugunsten eines EU-Austritts. Das Resultat darf als wichtiger Schritt zur Restrukturierung des europäischen Kontinents gewertet werden und stellt in seiner Bedeutung ein Novum dar. Es gilt nun, die vorhandene Tendenz für ein Europa der souveränen Nationalstaaten bei anderen EU-Mitgliedern ebenfalls zu nutzen und entsprechend Volksabstimmungen zu fordern. Die Völker Europas benötigen keine künstlichen zentralistischen und undemokratischen Gebilde, welche lediglich der Macht des Establishments dienen. Für die Verhandlungen mit der Schweiz hat der Beschluss keine direkten Konsequenzen. Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative soll über die Kündigung der Personenfreizügigkeit erfolgen. Zudem ist auf einen institutionellen Rahmenvertrag zu verzichten.
Schweizer Demokraten (SD)
Adrian Pulver
SD-Geschäftsführer
- Medienmitteilung (152 KB)
Kantonale Volksabstimmung vom 28. Februar 2016: Ausführungskredit für den Neubau eines Tierversuchslabors der Uni Bern
Worben, 15. Februar 2016Auf alternative Forschungsmethoden setzen!
Jährlich werden an der Uni Bern 100‘000 Versuchstiere grausamen und schmerzhaften Experimenten unterzogen. Obwohl die Ergebnisse zu 92% nicht auf Menschen übertragbar sind, wird die Zahl der Versuchstiere nach Annahme der Vorlage weiter steigen. Die Kosten für den Neubau (141 Millionen Franken) und die Betriebskosten (9 – 10 Millionen Franken jährlich) werden mit Steuergeldern finanziert. Die Uni Bern argumentiert, dass sie nur durch dieses Projekt ihren Ruf als bedeutenden Wissenschaftsstandort erhalten kann. Tierversuche sind jedoch veraltet, es gibt heute modernere, tierversuchsfreie und erst noch billigere Alternativen wie In-Vitro-Modelle, Zellkulturen, Bio-Chips und Computermodelle. Die Uni Bern sollte diese Chance wahrnehmen und sich für neue wirkungsvollere bio¬medizinische Ersatzmethoden einsetzen, um damit ein Kompetenzzentrum für tierversuchsfreie Methoden aufzubauen. So könnte sie zu einem Vorreiter für modernste medizinische Forschung werden und dadurch ihr Ansehen in der ganzen Welt steigern! Öffentliche Gelder sollten nicht für unsinnige Tierversuche sondern für innovative Forschung ausgegeben werden. Deshalb stimme ich Nein zum Ausführungskredit.
Margrit Neukomm, Mitglied Parteileitung der SD Schweiz, Bern
- Leserbrief (21 KB)
2015
Eidgenössische Wahlen 2015: SD streben Sitzgewinn an
Worben, 08. September 2015Die Schweizer Demokraten (SD) des Kantons Berns treten mit 4 Kandidatinnen und 9 Kandidaten (kumuliert) zu den Nationalratswahlen vom 18. Oktober 2015 an. 9 von 13 Personen sind höchstens 45 Jahre alt. Als Spitzenkandidaten werden der 32-jährige SD-Zentralsekretär Adrian Pulver aus Bern und der 45-jährige Unternehmer und Kantonalpräsident Andreas Beyeler aus Worben portiert. Das Hauptziel liegt beim Rückgewinn des vor 8 Jahren verlorenen einzigen Sitzes. Man hat beschlossen, mit der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) eine Listenverbindung einzugehen.
Freundliche Grüsse, Schweizer Demokraten Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
- Medienmitteilung (23 KB)
Kopftuchstreit an Thuner Schule: SD gegen religiös motivierte Verschleierung
Worben, 08. September 2015Die Schweizer Demokraten (SD) des Kantons Berns bedauern den Entscheid der zuständigen kommunalen Bildungsbehörden, welche einem Mädchen das Tragen eines islamischen Kopftuchs gestatten. Dabei kam dieser Beschluss nicht nur aufgrund lückenhafter Richtlinien für den Schulalltag zustande. Vielmehr fehlen die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, zumal religiös motivierte Verschleierungen in der obligatorischen Volksschule dem Prinzip eines säkularen Staates (Trennung von Kirche und Staat) widersprechen. Insbesondere die Kopftuchvariationen der muslimischen Glaubensrichtungen stellen eine archaische und patriarchalische Sitte der gesellschaftlichen Entwürdigung der Frau dar, was auch von Personen mit moderater Auffassung des Islams in dieser Weise vertreten wird. Daher fordern die SD unter anderem die Einführung eines grundsätzlichen Vermummungsverbots innerhalb öffentlich-rechtlicher Bildungsstätten. Zudem sollte für Angestellte der Staatsbetriebe dieselbe Regelung gelten.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
- Medienmitteilung (21 KB)
Neubau von Forschungslabors: SD unterstützen Referendum
Worben, 23. Februar 2015Neubau von Forschungslabors: SD unterstützen Referendum
Die Schweizer Demokraten (SD) des Kantons Berns sind empört über den Grossratsentscheid und verurteilen den Neubau eines medizinischen Forschungslabors der Universität Bern an der Murtenstrasse. Die Gesamtkosten betragen 141,5 Millionen Franken zulasten des kantonalen Budgets.
In diesem Gebäude sollen auf drei unterirdischen Geschossen mit einer Fläche von 3‘000 m2 rund 40‘000 Versuchstiere gezüchtet werden. Der Betrieb der Versuchsanlage verursacht jährliche Folgekosten von 9 – 10 Millionen Franken. Es gilt zu bemerken, dass 92% der Resultate aller Tierversuche nicht auf den Menschen übertragbar sind. Weltweit werden Tierversuche eingeschränkt und durch Alternativen wie lebende menschliche Zellkulturen, Bio-Chips und Computermodelle ersetzt.
Das geplante Bauprojekt erfüllt den ethischen und nachhaltigen Zweck keineswegs, was die SD dazu veranlasst, das Referendum aktiv zu unterstützen und somit auch dafür Unterschriften zu sammeln. Der Tierschutz stellt in Wirtschaft und Gesellschaft ein zentrales Kriterium dar und ist den Umweltschutzanliegen gleichzustellen.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
- Medienmitteilung (20 KB)
2014
Annahme der Ausländermotion: Stadtrat diskriminiert Schweizer Bürger
Bern, 13. März 2014Die Schweizer Demokraten (SD) der Stadt Bern sind aufs Schärfste empört über den Entscheid des Stadtrats, Ausländern die Möglichkeit einer Motion (verbindlicher parlamentarischer Auftrag) zu geben. Damit nehmen Personen, welche keinerlei politische Rechte besitzen, direkt auf den Gesetzgeber Einfluss. Die dafür benötigte Anzahl Unterschriften (400) ist verschwindend klein und führt unmittelbar zu einer Abwertung des Initiativrechts respektive zu einer Benachteiligung der stimmberechtigen Schweizerinnen und Schweizer. Diese verfügen, sofern sie nicht Mitglied des Parlaments sind, über kein solches Instrument. Des Weiteren wird im Gegensatz zur Volksinitiative das Stimmvolk übergangen, was die Ausländermotion nochmals entscheidend aufwertet. Die SD verurteilen eine solche Art der Diskriminierung des Schweizer Bürgers. Rot-grüne und liberale Kräfte im Stadtrat wollen auf diese Weise das Ausländerstimmrecht durch die Hintertür (ohne Volksentscheid) einführen. Die Schweizer Demokraten (SD) werden, falls man an diesem Entscheid festhält, das Referendum ergreifen.
Freundliche Grüsse
SCHWEIZER DEMOKRATEN (SD)
Stadtsektion Bern
Adrian Pulver
Präsident
- Medienmitteilung (21 KB)
2013
Berner Stimmvolk verschärft Einbürgerungsbedingungen
Worben, 25. November 2013Die Schweizer Demokraten (SD) des Kantons Bern nehmen die Annahme der Volksinitiative „Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern!“ mit grosser Freude zur Kenntnis. Dabei werden längst fällige Integrationsrichtlinien wie nachweislich gute sprachliche Kompetenzen und Kenntnisse der Schweizer Geschichte respektive des Staatsaufbaus festgelegt. Ausserdem verfügen nun die verantwortlichen Behörden über eine klare Regelung betreffend schwerwiegenden kriminellen Vorkommnissen, sodass entsprechende Missbräuche nicht mehr möglich sind. Die SD haben die Initiative bereits im Sammelstadium aktiv unterstützt und werfen jetzt ein wachsames Auge auf die wortgetreue Umsetzung des formulierten Textes. Zudem sollte dieser Massnahmenkatalog auch eine Grundlage für eine zukünftige gesamtschweizerische Regelung darstellen.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
- Medienmitteilung (83 KB)
Ausbau „Hooligan-Konkordat“ – Referendum zustande gekommen
Worben, 19. Juli 2013Die Schweizer Demokraten (SD) des Kantons Bern sind erfreut über das Zustandekommen des Referendums gegen das „Hooligan-Konkordat“. Bereits Mitte Juni stand fest, dass die nötigen 10‘000 Unterschriften beisammen sind und es lediglich noch darum geht, aufgrund ungültiger Unterschriften ein möglichst sicheres Polster zu haben. Letztlich hat das Komitee nun 13‘000 Unterschriften zur Beglaubigung eingereicht, wobei die hohe Anzahl auch ein Beweis für das Unbehagen in der Bevölkerung bezüglich den verfehlten Massnahmen darstellt. Die SD stellen sich keineswegs gegen eine restriktive Sicherheitspolitik im Zusammenhang mit der Hooligan-Problematik im Spitzensport. Die vorliegende Reform beinhaltet jedoch beispielsweise die Kombi-Ticket-Regelung, welche logistisch nicht umsetzbar ist oder ein Alkoholverbot, das bei der Hin- und Rückreise problemlos umgangen werden kann. Deshalb schauen die Schweizer Demokraten (SD) dem bevorstehenden Abstimmungskampf positiv entgegen und hoffen, dass die Vorlage vom Berner Stimmvolk abgelehnt wird.
SD Kanton Bern
- Medienmitteilung (25 KB)
Verschärfung des „Hooligan-Konkordats“ – SD unterstützen Referendum
25. April 2013Verschärfung des „Hooligan-Konkordats“ – SD unterstützen Referendum
Die Schweizer Demokraten (SD) des Kantons Bern unterstützen das von diversen Berner Fanorganisationen ergriffene Referendum gegen den Ausbau des sogenannten „Hooligan-Konkordats“. Dieses enthält neben akzeptablen oder gar notwendigen Instrumentarien auch einzelne Bestimmungen, die klar über das Ziel der Gewalteindämmung hinausschiessen. So würde etwa bei Hochrisikospielen ein generelles Alkoholverbot verfügt, wobei sich potentielle Randalierer bereits auf dem Weg zum Stadion mit den entsprechenden Utensilien eindecken könnten. Andererseits ist die geplante Massnahme zur Gewaltverhinderung bei der Anreise mittels Kombiticket nicht praxistauglich. YB- oder SCB-Fans, die beispielsweise in Luzern wohnen und ein Auswärtsspiel in Zürich besuchen möchten, müssten demnach den Hinweg aufgrund der angestrebten Kollektivkontrolle mit demselben vorgegebenen Zug wie die organisierten Fangruppierungen zurücklegen. Somit werden solche Zuschauer gezwungen, mit ihrem Kombiticket zuerst nach Bern zu fahren, obwohl logischerweise ein anderer Weg zum Stadion des Auswärtsklubs kürzer ist. Diese Bestimmung stellt für die Privatperson einen logistischen Unsinn dar. Die SD erkennen durchaus das Problem des Hooliganismus und lehnen weitere Reformen keineswegs kategorisch ab. Vergangene Ereignisse weisen darauf hin, dass auch repressive Massnahmen nötig sind. Diese sollten jedoch im Gegensatz zum vorgelegten Gesamtpaket hilfreich und umsetzbar sein.
SD Kanton Bern
- Medienmitteilung (34 KB)
Kontrollierte Integration – ein wichtiger Schritt
Die Schweizer Demokraten (SD) des Kantons Bern begrüssen die Annahme des neuen kantonalen Integrationsgesetzes durch den Grossen Rat. Die flächendeckende Einführung von gegenseitigen Verträgen (Integrationsvereinbarungen) und dazugehörenden Verpflichtungen ist ein zentrales Instrument einer kontrollierten Integration. Der Ausländeranteil ist in der ganzen Schweiz längst zu hoch und die Parallelgesellschaften zu ausgeprägt, als dass eine automatische Integration noch möglich wäre. Entsprechende Kurse erzeugen auch finanzielle Selbstständigkeit, was letztlich dem Steuerzahler zugutekommt. Das Kernstück des Gesetzes bildet die Möglichkeit der Sanktionierung (Fernbleiben bei einem Integrationskurs oder ungenügende Leistungen im Kurs an sich), sodass im Falle von drastischen Missachtungen der Vereinbarungen sogar die Aufenthaltsbewilligung entzogen werden kann. Den Schweizer Demokraten ist bewusst, dass ein fehlendes Obligatorium für solche Massnahmen bei Immigranten, die nicht aus dem EU- respektive EFTA-Raum stammen, eine gravierende Lücke darstellt. Letztlich verhindert das allseits schädliche einwanderungsfördernde Abkommen über die Personenfreizügigkeit eine vollumfänglich optimale Revision. Die Reform kann man jedoch als wichtigen Schritt in die Richtung einer restriktiven Migrationspolitik bezeichnen. Diese hätte vor einigen Jahren noch kaum eine Parlamentsmehrheit erzielt. Die SD bedauern die Ablehnungdes Antrages, die entsprechende Neuerung einer obligatorischen Volksabstimmung zu unterziehen. Da die Vorteile im Integrationsgesetz deutlich überwiegen, findet das angekündigte Referendum bei den Schweizer Demokraten keine Unterstützung. Es darf konstatiert werden, dass die angeblich national denkende SVP bei diesem Thema eine Laisser-faire-Politik bevorzugt und keine Massnahmen gegen die Entstehung von Parallelgesellschaften ergreifen will.
SD Kanton Bern
- Medienmitteilung (22 KB)
Energievorlagen vom 03. März 2013 – hoffen auf Bund
Energievorlagen vom 03. März 2013 – hoffen auf Bund
Die Schweizer Demokraten (SD) des Kantons Bern nehmen die Resultate der beiden Energievorlagen zur Kenntnis. Dabei wird die Ablehnung des moderaten Gegenvorschlags (Frist von 30 Jahren) bedauert, zumal bei der Stromversorgung eine Umstellung auf erneuerbare Energien die vom Bund erlassene Zeitdauer für den Atomausstieg deutlich übersteigt. Das Kernkraftwerk Leibstadt muss gemäss den verabschiedeten Plänen des Bundes bereits im Jahr 2034 vom Netz genommen werden. Nachdem im Kanton Bern nun mehrere Versuche für die Einführung von verbindlichen energiepolitischen Instrumentarien (beispielsweise der obligatorische Gebäudeenergieausweis) gescheitert sind, ist es umso wichtiger, dass der Bund konkrete flächendeckende Massnahmen vorschlägt und auch umsetzt. Man darf keine Zeit mehr verlieren und muss jetzt handeln.
SD Kanton Bern
2012
Weg mit dem EU-Wappen an den Ortseingängen Berns – wir wollen keine fremden Hoheitszeichen
Bern 21.8.2012Motion Robert Meyer (SD): Weg mit dem EU-Wappen an den Ortseingängen Berns – wir wollen keine fremden Hoheitszeichen
Motionär Robert Meyer (SD): Eine Vorbemerkung: Ich bin überrascht, dass ein Traktandum mit der Nummer 25 noch drankommt; das ist erfreulich. Eine zweite Vorbemerkung: Vor etwa zwei Monaten wurden im „Bund“ im Zusammenhang mit der Geschäftslast des Stadtrats in einem Artikel einige „unwichtigste Vorstösse“ aufgeführt. Ich hatte die Ehre, dass mein Vor-stoss dort genannt wurde. Offenbar kann man da unterschiedlicher Meinung sein. Sie wissen sicher, dass am Ortseingang zur Stadt Bern EU-Wappen angebracht sind. Das sind Hoheitszeichen einer fremden supranationalen Organisation. In jedem anderen Land wäre dies undiskutabel. Man stelle sich vor, es käme in den USA jemand auf die Idee, eine iranische Flagge zu hissen – sie würde nicht lange wehen. Oder man stelle sich vor, jemand hisst in Iran eine israelische Flagge – auch sie würde nicht lange hängen. Beim Wappen der EU geht es immerhin um das Wappen einer Organisation, die drauf und dran ist, sich zu den Vereinigten Staaten von Europa zusammenzuschliessen, und um eine Organisation, die eine Bedrohung der Schweiz darstellt – und ausgerechnet dieses Wappen haben wir an unseren Ortseingängen.
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Islamische Ausländer in der Schweiz
Bern 25.01.2012Die Islamischen ''Flüchtlinge'' sind nach Bundesamt für Migration an erster Stelle bei den Asylgesuchstellern der Schweiz. Im Jahr 2011 kamen über 5000 Gesuche allein aus dem afrikanischen Kontinent. Aber weshalb?
Die Schweiz gilt als Vogelnest, für wohlstandsuchende aus aller Welt wie dies die SVP und SD immer wieder beklagen. Das Sozialgeld ist durch das Solidaritätsprinzip gewährleistet, Geld ist immer da. Jedoch ist den meisten nicht bewusst, dass der heutige Wohlstand durch unsere christlich geprägten Vorfahren zustanden gekommen ist. Harte Arbeit, Stolz und Patriotismus führten die Schweiz zu heutigem Glanz.
Die Schweiz gilt Strategisch als Ziel des Islam, wie dies Politiker wie Geert Wilders (Niederlanden) und Nick Griffin (England) abermals wiederholten. Sogar in Europäische Moscheen wird der Jihad oder ''Heilige Krieg'' gegen die ''ungläubige'' gepredigt.
Dies bewiesen die Zeitungsartikel des 15.01.2012 indem der Wunsch des Bundes geäussert wird, mehr mit Burka verschleierte Frauen in Politischen Ämtern anzutreffen wünscht! Dies jedoch steht dem Schweizer Recht im Widerspruch, denn in der Schweiz gilt die Respektierung und Gleichstellung der Frauen. Im Islam ist die Frau, dem Ehemann zum gehorchen verpflichtet und dies wird mehrheitlich mit dem Burka ''demonstriert''. Dass sich nun auch noch der Bund in fremde Kulturen einmischt, ist fraglich ob die Schweizer Kultur über längere Zeit überleben wird.
Möge das Schweizer Volk niemals Verrat an das eigene Land, Volk und Kultur ausüben.
Dieses Dokument will keinen Hass schüren, sondern die Würde des einzelnen Menschen ''schützen'', insbesondere der Frau als Kreatur der Schöpfung.
2011
Waffenverbotsinitiative/Staatspolitischer Hintergrund
Um 1945 war in Berlin ein Schweizer Botschafter namens Zehnder stationiert. Dieser lernte den russischen Marschall Schukow, dessen Truppen Ende des zweiten Weltkrieges Berlin eroberten persönlich kennen. Zehnder war im vorrevolutionären Russland aufgewachsen und konnte fliessend russisch. Schukow sagte zu Zehnder einstmals bei einer Verabschiedung: „Herr Zehnder, Sie können beruhigt sein, in der Schweiz gibt es keinen kommunistischen Umsturz, denn bei euch hat der Wehrmann seine Waffe samt Munition bei sich zu Hause.“ Dies hat Botschafter Zehnder Anfang der Fünfzigerjahre anlässlich eines Vortrages berichtet. Überliefert hat uns diese Anekdote Erich Thoenen aus Zollikofen. Lanciert wurde die vorliegende Initiative durch linke Fanatiker (SP,Grüne, Alternative,GSoA) welche seit Jahrzehnten daran arbeiten unser Land zu destabilisieren!
W. Brunner, Unterseen
Verbot '' rassistischer und sexistischer '' Plakate:
Verbot '' rassistischer und sexistischer '' Plakate: Schweizer Demokraten (SD) sind empört über den heutigen Stadtratsentscheid und werden das Freie Wort verteidigen
Der Stadtrat von Bern hat heute einen skandalösen und gefährlichen Entscheid getroffen: Er stimmte mit 37 zu 30 Stimmen der aus der Multikulti-Ecke (GB/JA!) stammenden Motion '' Keine sexistische und rassistische Werbung in der Stadt Ber '' zu. Damit wird das übergeordnete Gundrecht der Meinungsäusserungsfreiheit beschnitten. Die linksgrüne Mehrheit will ihre Ideologie des Antirassismus und Antisexismus selbst dem politischen Gegner (wie auch der Werbewirtschaft) aufzwängen. De facto sind dies Scheinprobleme – das Problem sind hingegen die selbsternannten Antirassisten, die immer wieder mit '' Abendspaziergängen '' für massive Sachbeschädigungen sorgen. Ausgerechnet die einschlägig als bekannten städtischen Stellen '' Kompetenzzentrum Integration '' und '' Gleichstellungsbüro '' sollen dann nach Auffassung des Gemeindrates als Schiedsrichter walten, wobei man sich ausmalen kann, was diese ideologie-verbrämten Stellen z. B. unter Rassismus verstehen werden. Die SD protestieren gegen diesen demokratiefeindlichen Entscheid und werden das Freie Wort verteidigen. Die SD behalten sich vor, beim Regierungsstatthalteramt Beschwerde gegen diesen Stadtratsentscheid zu erheben, da er gegen das verfassungsmässige Recht auf Freie Meinungsäusserung verstösst.
Schweizer Demokraten
Stadtsektion Bern
Robert Meyer Präsident Stadtrat,
Adrian Pulver Pressechef
2010
Meldungen 2010
Volksabstimmungen
2024
Abstimmungsparolen vom 24. November 2024:
Worben, 8. Oktober 2024
Parolenfassung der SD-Geschäftsleitung vom 8. Oktober 2024 für die eidg. Volksabstimmungen vom 24. November 2024:
Nein Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
Nein Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
Nein Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
Nein Änderung vom 22.Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
Abstimmungsparolen vom 22. September 2024:
Worben, 10. September 2024Parolenfassung der SD-Geschäftsleitung vom 13. August 2024 für die eidg. Volksabstimmungen vom 22. September 2024:
Ja zur Volksinitiative „Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)“
Mit dieser Initiative will man die Biodiversität vermehrt fördern, zumal ein Drittel der Tier- und Pflanzenarten gefährdet oder bereits ausgestorben ist. Ausserdem sollen schutzwürdige Landschaften, Ortsbilder und Kulturdenkmäler bewahrt werden. Nur die Vielfalt der Pflanzen und Tiere garantiert fruchtbare Böden sowie sauberes Grundwasser. Dabei bildet die Natur einen Kreislauf, welcher letztlich das menschliche Leben überhaupt erst ermöglicht. Es benötigt in quantitativer und qualitativer Hinsicht Flächen, die nicht durch Zersiedelung und Verbetonierung beeinträchtigt sind. Obwohl die Natur als solches ohne griffige Massnahmen gegen die einwanderungsbedingte Überbevölkerung und jegliche Einzonungen kaum zielgerichtet geschützt werden kann, fassen die Schweizer Demokraten (SD) zur Vorlage die Ja-Parole.
Nein zur Reform der beruflichen Vorsorge
Mit dieser Reform will man die Finanzierung der Renten aus der Pensionskasse nachhaltig sicherstellen. Im Vordergrund steht dabei die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0%, was vor allem für finanziell schwächere Arbeitnehmer mit spürbaren Einbussen verbunden ist. Auch die höheren Bruttolohnabzüge beeinträchtigen hauptsächlich die niedrigen Einkommen. Allgemein müssten nicht wenige Personen zusätzliche Mittel beisteuern und würden dafür jedoch weniger erhalten. Die Schweizer Demokraten (SD) haben zur Vorlage die Nein-Parole beschlossen.
Kantonale Volksabstimmungen vom 22. September 2024:
Ja zur Änderung der Kantonsverfassung (Kantonswechsel der Gemeinde Moutier: Aufhebung der Amtsbezirke)
Mit dieser Änderung wird der Wortlaut der Verfassung der Realität angepasst. Seit der Verwaltungsreform aus dem Jahr 2010 haben die ursprünglichen Amtsbezirke des Kantons Bern keine Bedeutung mehr. Man führte die heute noch bestehenden Verwaltungsregionen und Verwaltungskreise ein. Die Schweizer Demokraten (SD) beschliessen zur Vorlage demnach die Ja-Parole.
Nein zum Konkordat über den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura
Aufgrund des Wechsels der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura benötigte es einen interkantonalen Vertrag, ein sogenanntes Konkordat. Damit soll letztlich der Kantonswechsel vollzogen werden. Der Kanton Bern müsste jedoch einen Anteil aus seinem Vermögen und dem Finanzausgleich dem Kanton Jura abtreten. Es ist jedoch inakzeptabel, dass der Kanton Bern infolge dieser letztlich separatistisch motivierten Zwängerei Nachteile davon erfahren soll. Deshalb haben die Schweizer Demokraten (SD) die Nein-Parole beschlossen.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten
Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
- Abstimmungsparolen 22.09.2024 (26 KB)
Abstimmungsparolen vom 9. Juni 2024:
Worben, 17. Mai 2024Parolenfassung der Mitgliederversammlung vom 23. April 2024 für die eidg. Volksabstimmungen vom 09. Juni 2024:
Ja zur Volksinitiative „Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)“
Mit dieser Initiative will man erreichen, dass jede Person höchstens 10% des verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien bezahlen muss. Diese steigen seit mehreren Jahren kontinuierlich an, was insbesondere finanziell schwächere Schweizer stark belastet. Die zurzeit herrschende Inflation trifft sie ohnehin am härtesten, zumal von den gewichtigen Alltagsausgaben auch noch die höheren Wohnungsmieten und Lebensmittelkosten dazukommen. Solange das System der Kopfprämie besteht, wird ein grösstmöglicher sozialer Ausgleich nur mittels zusätzlicher Gelder für die Prämienverbilligung sichergestellt. Die Schweizer Demokraten (SD) fassen zur Vorlage die Ja-Parole.
Nein zur Volksinitiative „Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)“
Mit dieser Initiative will man erreichen, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen lediglich entsprechend dem allgemeinen Wirtschaftswachstum und den durchschnittlichen Löhnen entwickeln. Ein stärkerer Anstieg der Gesundheitskosten in der obligatorischen Krankenversicherung soll demnach mit einer Kostenbremse verhindert werden. Andererseits verzichtet das Volksbegehren jedoch auf Massnahmen zur finanziellen Entlastung der Einzelpersonen, sodass nur vom finanziellen Aufwand die Rede ist. Letztlich wäre ein Leistungsabbau die logische Folge. Anstelle von notwendigen zusätzlichen Geldern für die Prämienverbilligung müsste die Bevölkerung etwa mit weiteren Spitalschliessungen oder beispielsweise der Streichung der Komplementärmedizin aus der Grundversicherung rechnen. Die Schweizer Demokraten (SD) fassen zur Vorlage die Nein-Parole.
Ja zur Volksinitiative „Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit“
Mit dieser Initiative will man den Schutz der geistigen und körperlichen Unversehrtheit in der Bundesverfassung festschreiben. Entsprechende Eingriffe erfordern demnach die Zustimmung der betroffenen Person und sollen im Fall einer Verweigerung keine Nachteile zur Folge haben dürfen. In Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie beschlossen Bundesrat und Parlament Impfprivilegien, welche die Grundrechte der Menschen im Alltag infrage stellten. Man verweigerte damals ungeimpften Personen den Zugang zu Massenveranstaltungen, Innenbereichen von Restaurants, Kinos oder Nachtlokalen, sodass ein Covid-Test vonnöten war. Zudem wurden tatsächlich verfassungswidrige Massnahmen wie die Zertifikatspflicht eingeführt. Die Schweizer Demokraten (SD) fassen zur Vorlage die Ja-Parole.
Stimmfreigabe zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
Mit diesem Bundesgesetz will man die erneuerbaren Energien massiv ausbauen, was bezüglich nachhaltiger Entwicklung oberste Priorität haben muss. Ansonsten ist es nicht möglich, fossile Brennstoffe und somit den CO2-Ausstoss entscheidend zu reduzieren. Zudem würde insbesondere auch für die Stromversorgung im Winterhalbjahr die einheimische Produktion gesteigert. Andererseits sind für den Bau neuer Anlagen teilweise einschneidende Eingriffe geplant. Unberührte Täler und geschützte Landschaften im Hochgebirge sollen für die entsprechende Infrastruktur genutzt werden dürfen, sodass eine nachhaltige Beeinträchtigung der Natur unumgänglich ist. Die Schweizer Demokraten (SD) verzichten auf die Fassung einer Parole und beschliessen Stimmfreigabe.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten
Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
- Abstimmungsparolen 09.06.2024 (26 KB)
Abstimmungsparolen vom 3. März 2024:
Worben, 20. Februar 2024Parolenfassung der SD-Geschäftsleitung vom 30. Januar 2024 für die eidg. Volksabstimmungen vom 03. März 2024:
Ja zur Volksinitiative „Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)“
Mit dieser Initiative will man eine 13. AHV-Rente analog des heute bereits üblichen zusätzlichen Monatslohnes einführen, wobei die Ergänzungsleistungen (EL) nicht gekürzt werden dürfen. Etliche Personen müssen auf eine maximale Rente verzichten oder besitzen keine Pensionskasse. Wer zeitlebens nur einen geringen Arbeitslohn erhält, kann sich genauso wenig eine freiwillige Vorsorge (3. Säule) leisten. Ausserdem belastet die zurzeit herrschende Inflation mit steigenden Kosten für Nahrungsmittel, Wohnungsmieten und Krankenkassenprämien die AHV-Rentner besonders stark. Die Finanzierung dieser Rente soll unter anderem über höhere Abgaben auf alkoholischen Getränken, Tabakprodukten und Glücksspielen (Spielbankenabgabe) erfolgen. Des Weiteren sind etwa auch einzelne Gewinnanteile der Nationalbank dafür zu verwenden. Letztlich befürworten die Schweizer Demokraten (SD) allfällige Sparmassnahmen innerhalb des Bundeshaushalts in anderen Bereichen wie etwa dem Asylwesen, der Unterstützung der EU-Staaten jeglicher Art oder dem Strassenverkehr. Man fasst zur Vorlage die Ja-Parole.
Nein zur Volksinitiative „Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)“
Mit dieser Initiative will man das Rentenalter für beide Geschlechter ab 2028 bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre erhöhen. Danach soll diese Altersgrenze automatisch jeweils zu 80 Prozent der Lebenserwartung angepasst werden. Diese ist jedoch letztlich für den einzelnen Menschen nur von relativer Bedeutung. Verfügt jemand über eine sehr gute gesundheitliche Verfassung, so kann er bereits heute über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig bleiben. Andere wiederum haben beispielsweise schon mit 60 Jahren Schwierigkeiten, dieselbe Leistung wie noch vor einem Jahrzehnt zu erbringen. Solche Personen müssten dann umso mehr befürchten, nicht auf Druck des Arbeitgebers quasi frühzeitig in den Ruhestand entlassen zu werden, was ausserdem für den betroffenen Arbeitnehmer mit empfindlichen finanziellen Einbüssen bezüglich des gesamten Alterskapitals verbunden wäre. Ohnehin darf man erwähnen, dass die Akzeptanz von älteren Arbeitskräften seit längerer Zeit deutlich gesunken ist. Bei einem allfälligen Stellenverlust finden viele von ihnen kaum mehr eine neue Beschäftigung. Die Schweizer Demokraten (SD) befürworten eine Finanzierung der gesamten Altersvorsorge, welche zusätzliche Einnahmen beinhaltet und auf solchen Sozialabbau verzichtet. Deshalb wird zur Vorlage die Nein-Parole gefasst.
Kantonale Volksabstimmungen vom 03. März 2024:
Nein zur Änderung der Kantonsverfassung (Einführung dringliche Gesetzgebung)
Mit dieser Verfassungsänderung soll es zukünftig möglich sein, sogenannte dringliche Gesetze zu erlassen. Obwohl bei einer Dringlichkeit eine Zweidrittelmehrheit im Grossen Rat notwendig ist und die entsprechende Vorlage dem obligatorischen Referendum unterliegt, wird der Gebrauch der Volksrechte im Vergleich zur herkömmlichen Gesetzgebung eingeschränkt. Volksvorschläge, welche den Charakter eines Referendums mit eigenem Gegenvorschlag haben, könnten demnach nicht mehr ergriffen werden. Ausserdem tritt ein solches Gesetz bereits nach der Annahme durch das Kantonsparlament in Kraft, sodass es noch vor der Volksabstimmung innerhalb einer Frist von maximal sechs Monaten zur Anwendung gelangt. Einem Abbau der demokratischen Rechte werden die Schweizer Demokraten (SD) niemals zustimmen. Deshalb fasst man zur Vorlage die Nein-Parole.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten
Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
- Abstimmungsparolen 03.03.2024 (22 KB)
2023
Abstimmungsparolen vom 18. Juni 2023:
Worben, 29. April 2022
Worben, 23. Mai 2023
Parolenfassung der Mitgliederversammlung vom 25. April 2023 für die eidg. Volksabstimmungen vom 18. Juni 2023:
Nein zur Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen
Die OECD und die G20-Staaten haben beschlossen, dass grosse international tätige Unternehmensgruppen mindestens 15% Steuern bezahlen sollen. Dabei schloss sich die Schweiz daran an, was einer zumindest indirekten Bevormundung gleichkommt. Grundsätzlich stehen die Schweizer Demokraten (SD) dem heutigen vollkommen deregulierten Steuerwettbewerb äusserst kritisch gegenüber. Entsprechende Anpassungen müssen aber möglichst ganzheitlich und auf Initiative der hiesigen Gesetzgebung oder des Souveräns erfolgen. Deshalb fasst man zur Vorlage die Nein-Parole.
Ja zum Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit
Dieses Gesetz soll helfen, die energiepolitische Zukunft der Schweiz zu bestimmen. Man fördert mittels gezielter Gelder erneuerbare Energien. Insbesondere im Gebäudebereich und in der Industrie sollen somit fossile Brennstoffe schrittweise ersetzt werden. Dabei entlastet der Bund zugleich die Kantone, welche bisher jeweils die finanziellen Unterstützungsmassnahmen bereitgestellt haben. Auf Verbote, auch in Form von Ersatzpflichten ohne zeitliche Frist, wird ausdrücklich verzichtet. Deshalb beschliessen die Schweizer Demokraten (SD) zur Vorlage die Ja-Parole.
Nein zur Änderung des Covid-19-Gesetzes
Mit dieser Gesetzesänderung soll die rechtliche Grundlage für bestimmte Massnahmen zur Pandemiebekämpfung bis Mitte 2024 verlängert werden, was die Schweizer Demokraten (SD) als unnötig erachten. Dabei darf auch die damalige teilweise bis heute andauernde veränderte gesellschaftliche Situation nicht vergessen werden. So stieg etwa die Zahl der Personen, welche aufgrund psychischer Probleme ärztliche Hilfe suchen. Zudem stellten die beschlossenen Impfprivilegien tatsächlich die Grundrechte der Menschen im Alltag infrage. Deshalb fasst man zur Vorlage die Nein-Parole.
Kantonale Volksabstimmungen vom 18. Juni 2023:
Nein zur Änderung der Kantonsverfassung (Anpassungen bei den Schuldenbremsen)
Mit dieser Verfassungsänderung will man zukünftig verhindern, dass Überschüsse aus der Investitionsrechnung nicht zwingend zuerst für den Schuldenabbau eingesetzt werden müssen, was die Schweizer Demokraten (SD) entschieden ablehnen. Die grösstmögliche Verwendung von Eigenmitteln ist für eine langfristige Stabilität des Finanzhaushalts von elementarer Bedeutung. Somit soll genauso die Pflicht zur vollständigen Kompensation von Fremdkapital weiterhin gelten. Andererseits hätte eine höhere Verschuldung etwa empfindliche Sparmassnahmen im sozialen Bereich zur Folge. Deshalb wird zur Vorlage die Nein-Parole beschlossen.
Nein zur Volksinitiative „Für eine kantonale Elternzeit“
Mit dieser Initiative wird die Einführung einer 24-wöchigen bezahlten Elternzeit verlangt, was die Schweizer Demokraten (SD) ablehnen. Grundsätzlich gehört die Betreuung des Kindes während seinen ersten Lebensjahren durchaus zu den wichtigsten Aufgaben der Gesellschaft. Dennoch bestehen bereits ausreichende Angebote wie die Mutterschaftsentschädigung oder der Vaterschaftsurlaub. Damit trägt man auch der Gleichstellung von Mann und Frau Rechnung. Letztlich müssten soziale Instrumente wie die Elternzeit lediglich auf nationaler Ebene diskutiert werden. Zur Vorlage beschliessen die SD die Nein-Parole.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten
Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
Abstimmungsparolen vom 12. März 2023:
Worben, 1. Februar 2023Worben, 03. März 2023
Parolenfassung der SD-Geschäftsleitung vom 31. Januar 2023 für die kantonalen Volksabstimmungen vom 12. März 2023:
Ja zur Änderung der Kantonsverfassung (Stellung und Kompetenzen Justizbehörden)
Mit dieser Verfassungsänderung soll die Unabhängigkeit der kantonalen Justizorgane sichergestellt werden. Regierung und Parlament wären demnach nicht befugt, der Judikativen Weisungen zu erteilen, was die Gewaltentrennung als solches stärkt. Zudem will man die Staatsanwaltschaft den übrigen Gerichtsbehörden gleichstellen. Mit dieser Vorlage geht es letztlich nur darum, die bisher lediglich auf Gesetzesebene verankerte Regelung neu auch in der Kantonsverfassung festzuschreiben. Es wurde die Ja-Parole beschlossen.
Ja zur Änderung der Kantonsverfassung (Unvereinbarkeitsregeln Mitglieder Grosser Rat)
Mit dieser Verfassungsänderung soll der Weg geebnet werden, die aktuelle strikte Unvereinbarkeitsregelung punktuell lockern zu dürfen. Daher könnten etwa Angestellte der Kantonsverwaltung ohne strategisch-betriebswirtschaftliche Befugnisse zukünftig ebenfalls dem Grossen Rat angehören. Bisher mussten sich diese Personen zwischen der beruflichen Tätigkeit und dem Mandat entscheiden. Mit dieser Vorlage beschliesst man noch keinerlei konkrete Änderungen. Solche lassen sich dann erst in einem zweiten Schritt auf Gesetzesebene festschreiben. Die Schweizer Demokraten (SD) halten fest, dass jegliche Kaderangestellten genauso weiterhin keine Parlamentsfunktion innehaben sollten. Ansonsten wäre die Unabhängigkeit der Ratsmitglieder nicht mehr gewährleistet. Mit der Änderung der Kantonsverfassung sind die SD jedoch einverstanden und haben deshalb die Ja-Parole gefasst.
Nein zum Baukredit für die Verkehrssanierung Aarwangen
Mit diesem Baukredit von 97,8 Millionen Franken will man unter anderem eine Umfahrungsstrasse finanzieren, welche das Dorf Aarwangen vom Durchgangsverkehr entlasten sollte. Diese Strasse führt jedoch durch ein schützenswertes Naherholungsgebiet, welches etliche seltene Tier- und Pflanzenarten beheimatet. Es handelt sich um ein sogenanntes Smaragdgebiet, ein vom Bund anerkanntes Ökosystem. Basierend auf der Berner Konvention verpflichtet sich die Politik, solche Naturräume vor Verschlechterungen zu bewahren. Dieser Grundsatz würde mit dem vorliegenden Projekt verletzt. Für die Schweizer Demokraten (SD) beinhaltet die Verkehrssanierung Aarwangen keinerlei nachhaltige Aspekte, zumal auch Kulturland geopfert werden müsste. Es ist ein Wachstumsbegehren in Reinform und erhöht lediglich das gesamte Verkehrsvolumen im Grossraum Langenthal. Die vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen können den Verlust für Natur und Landwirtschaft nicht wettmachen, denn gewohnheitsgemäss folgen nach der Annahme eines solchen Projekts weitere Forderungen. Zur Vorlage wird die Nein-Parole beschlossen.
Nein zum Baukredit für die Verkehrssanierung Burgdorf-Oberburg-Hasle
Mit diesem Baukredit will man verschiedene Massnahmen realisieren, welche Burgdorf, Oberburg und Hasle spürbar vom Verkehr entlasten sollten. Der dafür vorgesehene Betrag von 313,9 Millionen Franken ist jedoch vollkommen verantwortungslos, zumal sich der Kanton Bern aufs Neue in einer zutiefst angespannten finanziellen Lage befindet. Ein Abbau im Sozial- und Gesundheitswesen wäre unausweichlich. Zudem beeinträchtigt der Bau eines Umfahrungstunnels in Oberburg den Grundwasserstrom, was Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung haben könnte. Allenfalls bliebe sogar der Wasserstand der Emme davon nicht verschont. Eingriffe in Ökosysteme verletzen aber jegliche Nachhaltigkeit. Genauso müsste mit der gesamten Verkehrssanierung Kulturland geopfert werden. Für die Schweizer Demokraten (SD) überwiegen die Nachteile, wobei etwa die Vorkehrungen im bestehenden Strassennetz von Burgdorf sinnvoll und nötig wären. Man beschliesst zur Vorlage die Nein-Parole.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten
Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
- Abstimmungsparolen 12.03.2023 (28 KB)
2022
Abstimmungsparolen vom 25. September 2022:
Worben, 7. September 2022
Parolenfassung der SD-Geschäftsleitung vom 09. August 2022 für die eidg. Volksabstimmungen vom 25. September 2022:
Ja zur Volksinitiative „Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)“
Mit dieser Initiative will man die hiesige industrielle Tierhaltung würdevoller regeln und den Import von tierquälerisch produzierten Gütern verbieten. Die geforderten Anpassungen betreffen lediglich 5% aller landwirtschaftlichen Betriebe. Die Platzverhältnisse in den Ställen sollten ein der Tierart entsprechendes Sozialverhalten ermöglichen, was bei 27‘000 Masthühnern pro Raum und 10 Schweinen auf der Fläche eines Autoparkplatzes vollkommen verunmöglicht wird. Daraus entstehen bestimmte stressbedingte Verhaltensstörungen, welche sich negativ auf die Fleischqualität auswirken und auch zu Verletzungen führen. Zudem verfügen nur 12% der Tiere über Weidezugang. Des Weiteren stellen die Auswüchse industrieller Zucht Tierquälerei in Reinform dar, denn etwa Kühe liefern heute die doppelte Menge Milch und leiden danach an Euterentzündungen. Der dadurch notwendige Einsatz von Medikamenten ist für den Bauer ein finanzieller Aufwand und verursacht nach dem Fleischkonsum Resistenzen für den Menschen. Letztlich sterben mehr Nutztiere vor der eigentlichen Schlachtreife. Für die Schweizer Demokraten (SD) dürfen eine nachhaltige Landwirtschaft und ein möglichst hoher Selbstversorgungsgrades niemals ein Widerspruch sein. Immer noch werden ein Drittel der Lebensmittel weggeworfen. Dann sind die Landwirte für den Ausbau der Infrastruktur finanziell zu unterstützen. Es besteht auch zukünftig ein ausreichendes Angebot an Fleischwaren, jedoch muss das Bevölkerungswachstum begrenzt und weitere Einzonungen verhindert sowie allfällige Auszonungen zugunsten der landwirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen werden. Deshalb beschliesst man zur Vorlage die Ja-Parole.
Nein zur Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
Für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bedingt es jeweils einer Verfassungsänderung, sodass automatisch das Stimmvolk darüber befinden muss. Zur Sicherung der Altersvorsorge will man unter anderem den Normalsatz der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöhen. Die reduzierten Sondersätze werden um je 0,1 Prozentpunkte angehoben. Diese Massnahmen schwächen jedoch vor allem die Kaufkraft von Arbeitnehmern mit geringem Einkommen. Unabhängig der individuellen finanziellen Kapazitäten ergeben sich für die gesamte Bevölkerung höhere Preise für Produkte und Dienstleistungen, wobei die momentane Inflation die entsprechende Wirkung noch zusätzlich verstärkt. Die Schweizer Demokraten (SD) sprechen sich gegen diese Zusatzfinanzierung aus und haben die Nein-Parole gefasst.
Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21)
Mit dieser Änderung will man die Finanzierung der Altersvorsorge sicherstellen. Dabei steht die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre im Vordergrund. Diese wäre grundsätzlich eine gewichtige Entlastung und daher notwendig. Wie bereits vor fünf Jahren ist nun aber die Vorlage mit der Verfassungsänderung zur Mehrwertsteuer verknüpft, was eine Bevormundung des Stimmbürgers darstellt. Eine Annahme von AHV 21 würde deshalb ein doppeltes Ja erfordern. Zudem handelt es sich erneut um ein Gesamtpaket, welches noch weitere Massnahmen beinhaltet. Die ebenfalls zur Debatte stehende Flexibilisierung des Rentenalters, sowohl für die AHV als auch für die berufliche Vorsorge, erleichtert den Vorbezug des gesamten Rentengeldes, wobei genauso ermöglicht wird, unter verbesserten Bedingungen über das jetzige gesetzliche Rentenalter hinaus zu arbeiten. Obwohl damit keineswegs eine generelle Rentenaltererhöhung beabsichtigt ist, leistet man mit dieser Anpassung dennoch genau diesem grundlegenden Schritt Vorschub. Jüngere Arbeitnehmer sollten aber nicht noch zusätzlich von über 65-Jährigen konkurrenziert werden. Den Schweizer Demokraten (SD) fehlen bei dieser Reform letztlich genauso neue Einnahmequellen. Zu erwähnen sind etwa höhere Abgaben auf alkoholischen Getränken, Tabakprodukten und Glücksspielen (Spielbankenabgabe). Ausserdem müsste man zukünftig Gewinnanteile der Nationalbank für die AHV verwenden. Zur Vorlage wird die Nein-Parole beschlossen.
Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer
Mit dieser Änderung will man unter anderem die Verrechnungssteuer auf Zinsen von Obligationen abschaffen. Diese Steuer von 35% dient der korrekten Deklaration des Zinsertrages in der Steuererklärung und wird sodann dem Anleger zurückerstattet. Ein Wegfall dieses Instruments begünstigt automatisch die Steuerhinterziehung. Des Weiteren können im Ausland lebende Personen sowie etwa Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) auf die entsprechende Besteuerung der Zinsen auf Bankkonten verzichten, was jedoch für inländische Privatpersonen nicht gilt, sodass diese weiterhin die Verrechnungssteuer zurückfordern müssen. Diese Ungleichbehandlung ist schlicht diskriminierend. Ausserdem profitieren ohnehin nur ungefähr 200 Grosskonzerne von der Abschaffung dieser Steuer, zumal sich die 99,97% KMU-Betriebe über andere Formen des Fremdkapitals anstelle von Obligationen finanzieren. Letztlich entgehen dem Bund jährlich mehrere hundert Millionen Franken. Die öffentliche Hand wurde in den vergangenen Jahren aufgrund der Corona-Pandemie stark unter Druck gesetzt. Schliesslich bewahrte die Schweiz ihre wirtschaftliche Stabilität und soziale Sicherheit dank weitreichender finanzieller Unterstützung. Die Schweizer Demokraten (SD) verurteilen die seit langem vorherrschende dem Wachstumswahn dienende Fiskalpolitik, welche ausschliesslich grösseren Unternehmungen zugutekommt. Deshalb beschliesst man zur Vorlage die Nein-Parole.
Kantonale Volksabstimmungen vom 25. September 2022:
Nein zur Änderung der Kantonsverfassung (Stimmrechtsalter 16)
Mit dieser Verfassungsänderung sollen zukünftig unter 18-Jährige auf Kantons- und Gemeindeebene abstimmen und wählen dürfen. Zudem könnten sie Wahlvorschläge, Volksinitiativen, Referenden und Volksvorschläge unterschreiben. Um das passive Wahlrecht zu erlangen, ist jedoch weiterhin das zivile Mündigkeitsalter von 18 Jahren erforderlich. Bei 16- und 17-Jährigen sind bezüglich des Bildungsweges gewichtige Unterschiede auszumachen, welche sich dann in den Folgejahren deutlich verringern. Demnach begünstigt die Herabsetzung des Stimmrechtsalters etwa Gymnasiasten, währenddem beispielsweise Lernende im gewerblich-industriellen Bereich in dieser Zeit spürbar oberflächlichere Kenntnisse der Staatskunde besitzen. Des Weiteren sehen sich die Jugendlichen einem immer höheren Leistungsdruck ausgesetzt, was auf den härteren Konkurrenzkampf in der globalisierten Wirtschaft zurückzuführen ist. Umso früher bedingungslos gute Ergebnisse geliefert werden sollen, desto mehr Verantwortung muss man automatisch übernehmen. Das Stimm- und Wahlrecht hätte dabei eine zusätzlich belastende Wirkung, zumal in allen möglichen Lebensbereichen tendenziell eine tiefere Altersgrenze als früher besteht. Daher wäre es sinnvoll, den Jugendlichen mindestens in Bezug auf die politischen Rechte nicht auch noch verfrüht zum Erwachsenen machen zu wollen. Die Schweizer Demokraten (SD) sehen den zielführenden Lösungsweg eher in der verstärkten Förderung des Staatskundeunterrichts. Nur damit lässt sich letztlich insbesondere bei den jüngeren Leuten die Stimmbeteiligung erhöhen. Zur Vorlage wird die Nein-Parole beschlossen.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten
Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
- kant. Abstimmungsparolen 25.09.2022 (150 KB)
Abstimmungsparolen vom 15. Mai 2022:
Worben, 29. April 2022
Parolenfassung der Mitgliederversammlung vom 05. April 2022 für die eidg. Volksabstimmungen vom 15. Mai 2022:
Ja zur Änderung des Filmgesetzes
Mit dieser Änderung will man das einheimische Filmschaffen fördern. Dabei sollen zukünftig sämtliche Streamingdienste 4% ihres hierzulande erzielten Umsatzes in die Förderung von Schweizer Filmen investieren. Dasselbe gilt für ausländische Fernsehkanäle, welche dem Publikum hiesige Werbung zeigen. Diese Investitionspflicht stellt somit Angebote wie Netflix oder Amazon den in- und ausländischen Fernsehsendern gleich, was faire Rahmenbedingungen garantiert. Des Weiteren wird festgelegt, dass Streamingangebote zu 30% aus europäischen Filmen bestehen müssen. Demgegenüber sind es bei den herkömmlichen Fernsehkanälen bereits heute sogar deren 50%. Die Schweizer Demokraten (SD) erachten diese Regulierungsmassnahmen als notwendig, zumal das Filmwesen ein wichtiger Teil des Schweizer Kulturguts ist. Dieses hätte im hart umkämpften globalisierten und teilweise US-amerikanisch dominierten Markt keinerlei Möglichkeiten, sich erfolgreich zu behaupten. Eine geringe Anzahl an Produktionen steht der internationalen finanzstarken Massenindustrie gegenüber. Nicht zuletzt spielt jedoch genauso die Vielfalt der Schweiz mit ihren vier Landessprachen eine wichtige Rolle. Deshalb beschliesst man zur Vorlage die Ja-Parole.
Nein zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Mit dieser Gesetzesanpassung will man erreichen, dass mehr Organe für die Transplantation zur Verfügung stehen. Die Änderung von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung schiesst jedoch über das Ziel hinaus, zumal jede Person die Verweigerung der Organentnahme neu aktiv zu Lebzeiten deklarieren müsste. Damit werden die in einem demokratischen Rechtsstaat selbstverständlichen individuellen Freiheitsrechte aufs Schärfste verletzt, denn ohne jegliche Stellungnahme käme es wohl immer zum Zugriff auf diese elementaren Bestandteile des eigenen Körpers. Nur wenn der Sterbende über keine Angehörigen mehr verfügt, welche man konsultieren könnte, dürfte die Entnahme nicht durchgeführt werden. Zudem besteht realistischerweise niemals eine Garantie für die erfolgreiche Information der gesamten Bevölkerung über diese zwingend erforderliche Deklarierung. Zahlreichen sterbenden Personen entnähmen die Ärzte daher ihre Organe, ohne dass diese Menschen jemals von der neuen Regelung gewusst hätten, was vollkommen unethisch ist. Deshalb beschliessen die Schweizer Demokraten (SD) zur Vorlage die Nein-Parole.
Nein zur Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Mit der Übernahme dieser EU-Verordnung beteiligt sich die Schweiz am Ausbau der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex). Demnach wäre geplant, sowohl die finanzielle als auch die personelle Unterstützung zu verstärken, sodass die illegale Einwanderung über die Schengen-Aussengrenze eingedämmt werden kann. In den vergangenen zehn Jahren stellte sich jedoch heraus, dass es Frontex niemals gelang, etwas gegen die immensen Migrationsströme auszurichten. Ausserdem bestand für die Schweiz genauso mit der sogenannten Drittstaatenregelung als Bestandteil des Schengen/Dublin-Abkommens keine absolute Gewähr, nicht doch Flüchtlinge aufnehmen zu müssen, welche zuvor bereits in einem Grenzstaat ein Asylgesuch eingereicht hatten. Deshalb fordern die Schweizer Demokraten (SD) stattdessen als effektivste Massnahme, wieder ständige Kontrollen an den eigenen Landesgrenzen durch das hiesige Grenzwachtkorps einzuführen. Des Weiteren sollte die Einwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen mittels konsequenter Umsetzung des Asylgesetzes begrenzt werden. Zur Vorlage beschliesst man die Nein-Parole.
Kantonale Volksabstimmungen vom 15. Mai 2022:
Ja zur Änderung der Kantonsverfassung (Volksvorschläge vor grossrätlichen Eventualanträgen)
Mit dieser Verfassungsänderung sollen zukünftig auch dann Volksvorschläge eingereicht werden dürfen, wenn der Grosse Rat zu einer Vorlage bereits einen Eventualantrag erarbeitet hat. Dieser wurde bisher jeweils als prioritär eingestuft, wobei man dennoch ein herkömmliches Referendum ergreifen konnte. Kommt es bei einem Geschäft automatisch zu einer Volksabstimmung, so gilt auch weiterhin die geltende Praxis, welche Volksvorschläge ausschliesst, zumal solche eine Funktion als sogenannte konstruktive Referenden aufweisen. Bei diesem Volksrecht besteht für politische Institutionen die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag zur Hauptvorlage des Grossen Rates auszuarbeiten. Bringen die entsprechenden Aktivisten innerhalb von drei Monaten 10‘000 gültige Unterschriften zusammen, findet in vorgegebener Frist eine Volksabstimmung mit zwei Varianten statt. Seit jeher setzen sich die Schweizer Demokraten (SD) für die Stärkung der politischen Rechte des Volkes und somit den Erhalt der direkten Demokratie als solches ein. Deshalb beschliesst man zur Vorlage die Ja-Parole.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten
Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
Abstimmungsparolen vom 13. Februar 2022:
Worben, 20. Januar 2022
Parolenfassung der SD-Geschäftsleitung vom 11. Januar 2022 für die eidg. Volksabstimmungen vom 13. Februar 2022:
Ja zur Volksinitiative „Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt“
Mit dieser Initiative will man die Tier- und Menschenversuchsforschung verbieten. Zudem soll auch die Einfuhr von zukünftigen Produkten, welche auf der Basis von solchen Versuchen hergestellt werden, nicht mehr möglich sein. In 92% aller Fälle erbringt die Vivisektion an Tieren für den Menschen keine verlässlichen Resultate. Deshalb treten etwa in den USA bei 97% der neuen Medikamente gegen Krebs unerwartete Nebenwirkungen auf, die manchmal sogar zum Tod führen können. Andererseits kommt es ebenfalls vor, dass theoretisch geeignete Arzneimittel aufgrund dieser Testmethoden niemals die erforderliche Zulassung erhalten. In der Schweiz stagniert die Zahl der Tierversuche seit 25 Jahren mit über 500‘000 Tieropfern. Somit scheitert die bisherige angeblich strenge Gesetzgebung. Weltweit werden unter anderem Alternativen wie Bio-Chips, 3D-Zellmodelle, Computersimulationen, In-Vitro-Tests, Mikrodosierung und Experimente mit menschlichem Zellgewebe gefördert. Dagegen ist die hiesige finanzielle Unterstützung für solche Methoden nur gering, wobei das Initiativbegehren zusätzliche Gelder vorsieht. Für die Schweizer Demokraten (SD) muss wirtschaftliche Entwicklung und Ethik miteinander im Einklang stehen. Gerade dank der Forschung und der Digitalisierung kann die Gesellschaft zum heutigen Zeitpunkt auf Tierversuche verzichten. Zur Vorlage beschliesst man die Ja-Parole.
Ja zur Volksinitiative „Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)“
Mit dieser Initiative will man Tabakwerbung verbieten, die Minderjährige erreicht. Etwa die Hälfte der heutigen Raucher hat vor dem 18. Altersjahr mit dem täglichen Konsum begonnen, sodass dem Jugendschutz eine zentrale Bedeutung zukommt. Die bestehenden vielschichtigen Massnahmen beinhalten jedoch kaum Einschränkungen bei der Produktewerbung. Gerade Jugendliche lassen sich davon aber nachweislich zum Beginn des Zigarettenkonsums verleiten. Daher sollte auch jegliche Online-, Inserate- und Kioskwerbung verboten werden, zumal diese genauso für Minderjährige sichtbar ist. Zudem verursachen die Folgen des Rauchens jährliche Kosten von 3 Milliarden Franken, was 4% der gesamten Gesundheitsausgaben ausmacht. Dieser gewichtige finanzielle Aufwand bezahlt die Bevölkerung über die Prämien der Krankenversicherungen. Letztlich benötigt es für die Schweizer Demokraten (SD) noch weitere Aktivitäten zur Förderung einer zielgerichteten erfolgreichen Tabakprävention. Zur Vorlage wird die Ja-Parole beschlossen.
Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)
Mit dieser Initiative will man die sogenannte Emissionsabgabe abschaffen. Diese wird bei der Eigenkapitalbeschaffung erhoben, wobei Beträge bis 1 Million Franken davon ausgenommen sind. Somit bezahlen lediglich 0,3% aller Unternehmungen diese Abgabe, was bedeutet, dass deren Verzicht für die kleinen und mittleren Betriebe keinen Einfluss hat. Von den übrigen Grossfirmen profitieren genauso nur wenige, zumal die Stempelabgabe gerade einmal 1% beträgt, sodass die Entlastung insbesondere für die anfangs noch kapitalschwachen Startups kaum spürbar ist und deshalb keine Finanzierung ermöglicht. Vielmehr entgingen dem Bund jährlich 250 Millionen Franken. Die öffentliche Hand würde aufgrund der immer noch bestehenden Corona-Pandemie zusätzlich unter Druck gesetzt. Schliesslich konnte die Schweiz ihre wirtschaftliche Stabilität und soziale Sicherheit dank weitreichender finanzieller Unterstützung während der letzten zwei Jahre auf hohem Niveau bewahren. Letztlich verurteilen die Schweizer Demokraten (SD) die seit langem vorherrschende dem Wachstumswahn dienende Fiskalpolitik, welche ausschliesslich grösseren Unternehmungen zugutekommt. Zur Vorlage wird die Nein-Parole beschlossen.
Stimmfreigabe zum Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien
Mit diesem Bundesgesetz will man verschiedene Medienangebote finanziell stärker unterstützen. Einerseits kommen aufgrund des Wachstums der grossen internationalen Internetplattformen die regionalen und lokalen Zeitungen zunehmend unter Druck. Als föderalistisches Land ist es elementar, dass ausreichend und vielfältig über das Geschehen im Kleinen berichtet wird. Dabei geht es nicht zuletzt um den Zusammenhalt der nationalen Gemeinschaft als solches. Deshalb sollen etwa finanzschwache Printmedien und Online-Angebote entsprechende Gelder erhalten. Andererseits sind ebenfalls Massnahmen zugunsten auflagestarker Tageszeitungen geplant. Es handelt sich hierbei teilweise um einschlägige Medienprodukte, welche den hiesigen Markt dominieren und sogar während den zwei Jahren der Corona-Pandemie keinerlei wirtschaftliche Probleme hatten. Des Weiteren bestehen landesweit zahlreiche meist lokale Gratiszeitungen, die auf jegliche Unterstützungsleistungen verzichten müssen. Aus obgenannten Gründen geben die SD keine Parole heraus und beschliessen Stimmfreigabe.
Kantonale Volksabstimmungen vom 13. Februar 2022:
Ja zur Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge
Mit der Gesetzesänderung will man die Motorfahrzeugsteuer ökologisch ausgestalten, sodass nebst dem Gesamtgewicht neu auch der CO2-Ausstoss des Fahrzeuges für die Berechnung des Steuerbetrages massgebend ist. Dabei setzt die heutige Regelung falsche Anreize, zumal ein besonders schweres Auto aufgrund des degressiven Gewichtstarifes stark begünstigt und die Treibstoffart als relevantes Kriterium der Nachhaltigkeit zu wenig berücksichtigt wird. Des Weiteren sieht die Gesetzesreform eine grundsätzliche Erhöhung der Besteuerung der Strassenfahrzeuge vor. Da der Bund zum jetzigen Zeitpunkt die Vorgaben des Übereinkommens von Paris vor allem im Mobilitätsbereich verfehlt, führt kein Weg an solchen Massnahmen vorbei, die dann jeweils auf kantonaler Ebene entsprechend umzusetzen sind. Für den gewerblichen Gebrauch gelten jedoch Ausnahmen. Es darf nicht sein, dass insbesondere kleinere Unternehmungen während der immer noch bestehenden Corona-Pandemie zusätzliche finanzielle Lasten tragen müssen. Daher werden etwa Lastwagen, Anhänger und landwirtschaftliche Fahrzeuge nach der bisherigen Praxis besteuert. Obwohl man bei Lieferwagen ebenfalls den Schadstoffausstoss für die Bestimmung der Höhe der Steuerforderung einbezieht, kommen dennoch tiefere Ansätze zur Anwendung. Für die Schweizer Demokraten (SD) handelt es sich somit bei dieser Vorlage um einen moderaten Kompromiss, denn die Bevölkerung profitiert als Kompensation von allfälligen Mehrbelastungen gleichzeitig von einer Senkung der direkten kantonalen Steuern. Es wird die Ja-Parole beschlossen.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten
Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
- Abstimmungsparolen 13.02.2022 (33 KB)
2021
Abstimmungsparolen vom 28. November 2021:
Worben, 12. November 2021Parolenfassung der Mitgliederversammlung vom 26. Oktober 2021 für die eidg. Volksabstimmungen vom 28. November 2021:
Ja zur Volksinitiative „Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)“
Mit dieser Initiative will man die Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen verbessern, zumal seit längerem massiver Personalmangel herrscht. Unabhängig der Corona-Pandemie verlassen überdurchschnittlich viele Pflegefachleute ihren Arbeitsplatz. Daher sollen diese Tätigkeiten als wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung angemessen abgegolten werden. Genauso mangelhaft sind die Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung, sodass kein Weg an zusätzlichen finanziellen Mitteln vorbeiführt. Des Weiteren haben Gesamtarbeitsverträge für eine ganzheitliche und flächendeckende Aufwertung eine zentrale Bedeutung. Letztlich verlangt das Volksbegehren die Festlegung der Anzahl Patienten pro Pflegefachperson, womit vor allem auch ein grösseres Wohlbefinden der zu pflegenden Menschen gewährleistet ist. Die Schweizer Demokraten (SD) betonen, dass eine Attraktivitätssteigerung bei dieser Berufsgruppe ebenfalls die Abhängigkeit von ausländischen Fachleuten verringert und somit mithilft, die Zuwanderung zu reduzieren. Deshalb wird zu dieser Vorlage die Ja-Parole beschlossen.
Nein zur Volksinitiative „Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)“
Diese Initiative sollte die Unabhängigkeit der Bundesrichter gewährleisten, was theoretisch ebenfalls für die Schweizer Demokraten (SD) prioritär anzustreben wäre. Vom heutigen Wahlsystem profitieren hauptsächlich die Parteien, zumal jeder Richter in der Regel einen Teil seines Gehalts als Mandatsabgabe zu entrichten hat. Somit sind die politischen Akteure kaum an der Wahl eines parteilosen Kandidaten interessiert, sodass dieser unabhängig seiner fachlichen Kompetenzen über eine schlechtere Ausgangslage verfügt. Nun schlagen die Initianten eine Richterwahl mittels Losziehung vor. Ein solches Vorgehen wäre jedoch vollkommen unseriös, denn die Wahl einer bedeutenden Judikative darf niemals nach dem Zufallsprinzip erfolgen. Über die Zulassung der Richterkandidaten zum Losverfahren würde zudem neu eine vom Bundesrat ernannte Fachkommission entscheiden. Diese Regelung entmachtet quasi die Vereinigte Bundesversammlung als ein direkt vom Volk gewähltes demokratisch legitimiertes Gremium. Anstelle solcher skurriler und intransparenter Lösungsansätze fordern die SD, dass kein Bundesrichter mehr einer Partei angehören darf. Aus den vorgängig genannten Gründen wird zu dieser Vorlage die Nein-Parole beschlossen.
Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen)
Bereits zum zweiten Mal wird ein Entwurf des Covid-19-Gesetzes dem Schweizer Stimmvolk vorgelegt. Damit will man die in der Zwischenzeit getätigten Massnahmen auf eine rechtliche Grundlage stellen. Dabei muss es weiterhin möglich sein, einzelne Entscheide in Zusammenhang mit der gesamten Pandemie-Politik zu kritisieren. So stellen etwa die von Bundesrat und Parlament beschlossenen Impfprivilegien die Grundrechte der Menschen im Alltag infrage. Man verweigert ungeimpften Personen den Zugang zu Massenveranstaltungen, Innenbereichen von Restaurants, Kinos oder Nachtlokalen, sodass ein Covid-Test vonnöten ist, der allenfalls auch noch selbst bezahlt werden muss. Verfassungswidrige Massnahmen wie diese Zertifikatspflicht werden die Schweizer Demokraten (SD) niemals befürworten. Letztlich lassen sich die verschiedenen finanziellen Hilfeleistungen für gefährdete Wirtschaftszweige, Unternehmungen und Arbeitslose auch ohne dieses Gesetz entrichten. Zur Vorlage beschliessen die SD die Nein-Parole.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten
Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
Abstimmungsparolen vom 26. September 2021:
Worben, 20. September 2021Parolenfassung der SD-Geschäftsleitung vom 23. August 2021 für die eidg. Volksabstimmungen vom 26. September 2021:
Nein zur Volksinitiative „Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern“
Mit dieser Initiative will man die Verteilung der Einkommen und Vermögen gleichmässiger gestalten. Dabei sollen Kapitaleinkommensteile wie etwa Zinsen, Einkünfte aus Vermietungen, Dividenden oder Gewinne auf Finanzanlagen höher besteuert werden. Das Volksbegehren spricht eine elementare Problematik an und wäre daher in seinen Grundzügen zu unterstützen. Die geforderte Massnahme ist jedoch vollkommen unverhältnismässig, zumal der Steuerwert den effektiven Betrag des Kapitaleinkommens um 50% übersteigt. Somit würde die Besteuerung jeweils im Umfang von 150 statt 100% erfolgen, was ein Novum darstellt und jeglicher sachgerechter Gleichbehandlung der Einkommen widerspricht. Die Berechnung der steuerlichen Belastung basiert immer auf der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Für die Schweizer Demokraten (SD) schiesst diese Regelung über das eigentliche Ziel hinaus. Deshalb beschliesst man zur Vorlage die Nein-Parole.
Nein zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle).
Mit dieser Gesetzesvorlage will man gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe ermöglichen. Im Allgemeinen gilt es festzuhalten, dass Homosexualität eine Spielart der Natur darstellt, die jedoch nicht sonderlich häufig vorkommt. Für die rechtliche Gleichstellung existiert zum heutigen Zeitpunkt bereits die eingetragene Partnerschaft, sodass die gemeinsame Ehe keinesfalls erforderlich ist. Vielmehr soll diese den Zugang von lesbischen Frauen zur Samenspende gewährleisten, was dem Kindeswohl grundsätzlich kaum ausreichend Rechnung trägt. Es wird eine systematische Patchwork-Struktur mit drei Elternteilen geschaffen, wobei der eigentliche Kindsvater lediglich eine untergeordnete Rolle spielt und keine intensive Beziehung zum Kind aufbauen kann. Einerseits wachsen durchaus etliche Menschen mit homosexuellen Eltern auf und meistern danach ihren Lebensweg ohne jegliche Probleme. Andererseits besteht aber eine nachweislich erhöhte Tendenz zu psychisch bedingten Beschwerden, welche allenfalls in Zusammenhang mit einer erschwerten Identitätsfindung im Jugendalter auftreten. In der Pädagogik spricht man immerzu von fehlenden männlichen Bezugspersonen für Knaben während der ersten Schuljahre. Diese fühlen sich beispielsweise aufgrund ihres lebhaften Verhaltens von Lehrerinnen oftmals nicht verstanden. Um ein Mehrfaches verstärkt trifft somit diese Situation bei lesbischen Eltern zu. Letztlich weitet diese Gesetzesreform wiederum die erleichterte Einbürgerung aus. Die Schweizer Demokraten (SD) beschliessen zur Vorlage die Nein-Parole.
Kantonale Volksabstimmungen vom 26. September 2021:
Ja zur Änderung der Kantonsverfassung (Klimaschutz-Artikel)
Mit diesem Verfassungsartikel will man sämtliche Grundsätze der nationalen Klima- und Umweltpolitik auf kantonaler Ebene umsetzen. Sowohl der Bund als auch die Kantone haben sich mit der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris verpflichtet, bis ins Jahr 2050 klimaneutral zu sein. Dabei würden die konkreten Massnahmen jeweils in den entsprechenden Gesetzen festgeschrieben. Insbesondere der flächen- und einwohnermässig grosse Kanton Bern mit seinen Hochgebirgsregionen reagiert empfindlich auf klimatische Veränderungen. Die stark betroffenen Tourismusgebiete des Oberlandes verlieren etwa durch das Ansteigen der Schneefallgrenze ihre langfristige wirtschaftliche Existenz. Zudem nimmt aufgrund häufigerer Starkniederschläge sowie des Rückgangs der Gletscher die Hochwassergefahr zu. Der vorgesehene Klimaschutz-Artikel wäre demnach nicht nur die Verfassungsgrundlage zur Einführung von Instrumenten für die Reduktion des CO2-Ausstosses. Vielmehr dient diese Vorlage genauso der Verringerung von Klimarisiken respektive der Bewältigung von Klimaschäden, beispielsweise durch den Ausbau des naturnahen Hochwasserschutzes. Deshalb haben die Schweizer Demokraten (SD) die Ja-Parole beschlossen.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten
Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
Abstimmungsparolen vom 13. Juni 2021:
Worben, 28. Mai 2021Parolenfassung der SD-Geschäftsleitung vom 18. Mai 2021 für die eidg. Volksabstimmungen vom 13. Juni 2021:
Ja zur Volksinitiative „Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz“
Mit dieser Initiative will man die bestehenden Umweltauflagen für Landwirtschaftsbetriebe, zusammengefasst im sogenannten ökologischen Leistungsnachweis, erweitern. Dabei sollen Landwirte für den Erhalt von Direktzahlungen ihre Tiere lediglich in Einzelfällen mit Antibiotika behandeln und sämtliche Nahrungsmittel ohne synthetische Pestizide produzieren. Zudem muss sich der jeweilige Tierbestand nach den möglichen Kapazitäten der eigenen Futterherstellung richten, sodass weitgehend auf Futterimporte verzichtet werden kann. Diese führen zu enormen Gülle- und Düngerüberschüssen, was wiederum eine überhöhte Nitratbelastung im Trinkwasser zur Folge hat. Nitrat gilt als krebserregend. Durch den übermässigen Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung entwickeln sich lebensbedrohliche antibiotikaresistente Bakterien, welche sodann auf landwirtschaftlich genutzte Flächen gelangen und letztlich in den Lebensmitteln nachweisbar sind. Des Weiteren sieht das Volksbegehren unter Berücksichtigung der im Initiativtext erwähnten Forderungen auch die Unterstützung der Bauernfamilien mittels Bildung, Forschung und Investitionshilfen vor. Die Schweizer Demokraten (SD) befürworten diese Massnahmen zur Förderung einer nachhaltigen einheimischen Landwirtschaft. Damit wird dem Umweltschutz, der Biodiversität und der Gesundheit der Bevölkerung entsprechend Rechnung getragen. Deshalb beschliesst man zur Vorlage die Ja-Parole.
Ja zur Volksinitiative „Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide“
Mit dieser Initiative will man die Verwendung synthetischer Pestizide in der Landwirtschaft, der Boden- und Landschaftspflege sowie für den Unterhalt spezifischer Infrastrukturen wie Bahngeleisen verbieten. Genauso müssten sämtliche importierten Lebensmittel aus pestizidfreier Produktion stammen. Diese giftigen chemischen Substanzen verunreinigen das Trinkwasser und die Nahrungsmittel, was fatale Auswirkungen auf unsere Gesundheit hat. Medizinische Wissenschafter sprechen etwa von Krebs, Parkinson oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Pestizide verboten, zumal die behördlichen Zulassungsverfahren offenbar untauglich sind. Ausserdem lassen sich regelmässig Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte für Pestizidrückstände in den Gewässern feststellen, wobei dann die verantwortlichen Behörden jeweils auf Korrekturmassnahmen verzichten und stattdessen die Maximalwerte erhöhen. Darunter leiden ebenfalls die Pflanzen und Tiere. Ohne Biodiversität kann man letztlich auch die langfristige Fruchtbarkeit der Böden nicht mehr gewährleisten, sodass die Ernährungssicherheit ernsthaft gefährdet wäre. Für die Schweizer Demokraten (SD) liegt die Zukunft im Biolandbau. Dabei sieht der Initiativtext für die Umstellung auf entsprechende Produktionsmethoden eine Übergangsfrist von zehn Jahren vor. Der immense Preisunterschied zwischen biologisch und konventionell hergestellten Lebensmitteln ist lediglich auf die hohen Gewinnmargen zurückzuführen, welche die Attraktivität nachhaltiger Produkte zugunsten des Detailhandels schmälern. Die SD beschliessen zur Vorlage die Ja-Parole.
Nein zum Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf will man die nach Ablauf des Notrechts getätigten Massnahmen, welche nicht im Epidemiengesetz geregelt sind, auf eine rechtliche Grundlage stellen. Dabei muss es möglich sein, die Entscheide in Zusammenhang mit der gesamten Pandemie-Politik zu kritisieren. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde dem Souverän jegliches Mitspracherecht vorenthalten, was gerade bei ausserordentlichen Ereignissen in keinster Weise zu akzeptieren ist. Die verkürzte Zulassung von Impfstoffen schliesst eine minimale medizinische Qualitätskontrolle von vornherein aus und hat mit verantwortungsbewusstem Handeln nichts zu tun. Normalerweise wenden Fachleute hierfür ein Vielfaches mehr an Zeit auf, um sämtliche Risiken auszuschliessen. Des Weiteren stellen die vom Bundesrat beabsichtigten Impfprivilegien die Grundrechte der Menschen im Alltag infrage. Man möchte beispielsweise ungeimpften Personen den Zugang zu Massenveranstaltungen oder Nachtlokalen verweigern, sodass ein entsprechendes Impfzertifikat als Beweismittel vonnöten ist. Solche verfassungswidrigen Massnahmen werden die Schweizer Demokraten (SD) niemals befürworten. Letztlich lassen sich die verschiedenen finanziellen Hilfeleistungen für gefährdete Wirtschaftszweige, Unternehmungen und Arbeitnehmer auch ohne dieses Gesetz entrichten. Zur Vorlage beschliessen die SD die Nein-Parole.
Stimmfreigabe zum Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)
Dieses Gesetz soll zukünftige Bemühungen zur Reduktion des CO2-Ausstosses unterstützen. Einerseits werden die Vorgaben des Übereinkommens von Paris zum jetzigen Zeitpunkt verfehlt, sodass etwa im Gebäudebereich und vor allem bei der Mobilität weitere Massnahmen nötig sind. Mit einer Erhöhung der Obergrenze der bestehenden CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas lässt sich die Installation einer Heizung ohne Schadstoffausstoss sowie die Sanierung eines Gebäudes finanzieren. Da die Einnahmen dieser Lenkungsabgabe grösstenteils weiterhin, nämlich zu zwei Drittel, an die Bevölkerung zurückverteilt werden, kann man von einem sozial verträglichen Instrument sprechen. Dieses Prinzip schreibt das Gesetz ebenfalls für die neu geschaffene Flugticketabgabe vor. Gerade die Berücksichtigung des Luftverkehrs, welcher die Atmosphäre äusserst stark belastet, ist von tragender Bedeutung. Andererseits sind die Vorschriften für den Ersatz einer fossilen Heizung äusserst restriktiv, zumal bei alten Gebäuden in ländlichen Gebieten oftmals keine Möglichkeit besteht, grundlegend andere Geräte einzubauen. Zudem haben diese Hauseigentümer allenfalls bereits energetische Sanierungsmassnahmen getroffen, wobei das Machbare rasch einmal an seine Grenzen stösst. Bei älteren Häusern müssten die Fristen für ein Verbot des Gebrauchs einer Erdöl- oder Erdgasheizung, auch ohne Ersatzzwang, um mehrere Jahre ausgedehnt werden. Anstelle der gängigen Wärmepumpe wäre bei solchen Altbauten etwa Biogas oder -öl die geeignetere Lösung. Der Förderung erneuerbarer Brennstoffe trägt man jedoch in diesem Gesetz zu wenig Rechnung. Da die Schweizer Demokraten (SD) die meisten vorgesehenen Regelungen befürworten, aber einzelne Gesichtspunkte dieser Gesetzesvorlage ablehnen, verzichten sie auf die Fassung einer Parole und beschliessen Stimmfreigabe.
Nein zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)
Mit diesem Gesetz will man den Schutz vor jeglichem Terrorismus verstärken. Dabei handelt es sich ausschliesslich um präventive Massnahmen. Die im Gesetzestext festgeschriebene Definition der „terroristischen Aktivität“ ist einerseits wenig konkret und wird auch nicht näher präzisiert, was den Spielraum zur Deklarierung einer Gefahr beliebig ausweitet. Andererseits beinhaltet der Entwurf die Formulierung der sogenannten „Verbreitung von Furcht und Schrecken“, wobei damit keine potenzielle Straftat verbunden sein muss. Somit entsteht zweifelsohne eine bezüglich des Wortlauts geschaffene Grundlage zur willkürlichen Praxis. Beispielsweise Demonstranten oder politische Aktivisten im Allgemeinen bezichtigt man regelmässig der Angstmacherei. Die Beeinflussung der staatlichen Ordnung darf deshalb genauso niemals mit Terrorismus gleichgesetzt werden. Die Schweizer Demokraten (SD) lehnen die vorgesehenen Vorbeugemassnahmen wie Gespräche, Kontaktverbot oder Meldepflicht keineswegs ab. Eine vorgängige richterliche Kontrolle sollte aber nicht nur bei Hausarrest zwingend vonnöten sein. Blosses Vertrauen stellt keine Garantie für Rechtsstaatlichkeit, Gewaltentrennung und die Bewahrung der Grundrechte dar. Vor vielen Jahren gab es bereits Fichen von zahlreichen politisch aktiven Personen. Aus diesen Gründen fordern die SD die Ausarbeitung einer neuen Vorlage. Des Weiteren benötigt es etwa zur Bekämpfung des Islamismus andere gezieltere Instrumente. Zur Vorlage wird die Nein-Parole beschlossen.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten
Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
- Abstimmungsparolen 13. Juni 2021 (37 KB)
Abstimmungsparolen vom 7. März 2021:
Worben, 23. Februar 2021Parolenfassung der SD-Geschäftsleitung vom 02. Februar 2021 für die eidg. Volksabstimmungen vom 07. März 2021:
Ja zur Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“
Mit dieser Volksinitiative will man verbieten, dass jemand in der Öffentlichkeit sein Gesicht verhüllen darf, was genauso für allgemein zugängliche Räumlichkeiten oder Orte gilt, an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchte Dienstleistungen angeboten werden. Sakralstätten sind davon ausgenommen. Zudem verhindert das Begehren die aufgezwungene Verschleierung aufgrund des Geschlechts. Diese Regelung betrifft die Problematik der islamischen Gesichtsverhüllung, welche ein Symbol der Unterdrückung der Frau darstellt. Dabei handelt es sich um eine archaische Sitte des muslimischen Patriarchats, wobei auch gemässigte Vertreter des Islams diesen Verstoss gegen die verfassungsmässige Gleichstellung der Geschlechter ablehnen. Ohne möglichst frühzeitiges Verbot wird die Fortschreitung der langfristigen schleichenden Islamisierung begünstigt, sodass sich dann niemand über eine allfällige Zunahme von verschleierten Musliminnen wundern sollte. Des Weiteren richtet sich die Initiative gegen linksextreme Aktivisten und Hooligans von Fussball- respektive Eishockeyclubs, die sich zwecks Begehung von strafbaren Handlungen wie gewalttätige Übergriffe auf Personen oder Zerstörung von Sachgütern vermummen. In Schweizer Grossstädten kommt es unter anderem am Rande von Demonstrationen immer wieder zu solchen kriminellen Taten. Zu erwähnen wäre an dieser Stelle etwa die linksautonome „Antifa“ (sogenannte Antifaschisten). Die Schweizer Demokraten (SD) haben die Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ bereits im Sammelstadium aktiv unterstützt, sind im Initiativkomitee vertreten und werden sich ebenfalls im bevorstehenden Abstimmungskampf entsprechend engagieren. Zur Vorlage wurde die Ja-Parole beschlossen.
Nein zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (EID-Gesetz, BGEID)
Mit dem vorliegenden Gesetz will man die Rahmenbedingungen zur Erstellung eines elektronischen Identitätsnachweises festlegen. Dieser digitale amtliche Ausweis soll dem Erwerb von Waren und Dienstleistungen dienen, wobei dessen Gebrauch freiwillig ist. Im Allgemeinen kann die Schaffung einer E-ID-Lösung keineswegs abgelehnt werden, zumal die Abwicklung von Online-Geschäften eine Realität darstellt. Die technische Umsetzung muss jedoch ebenfalls einer öffentlich-rechtlichen Behörde obliegen, sodass nicht private Unternehmungen infolge der jeweiligen Nutzung der E-ID über persönliche Daten von Bürgern verfügen. Die E-ID-Anbieter dürfen diese sogar für maximal sechs Monate speichern. Nur die unverzügliche Löschung verhindert allfälligen Datenmissbrauch. Die Schweizer Demokraten (SD) erachten es als sinnvoller, föderale Strukturen einzubeziehen. Demnach würden die Kantone den elektronischen Ausweis ausstellen. Eine Kommerzialisierung der digitalen Identität kommt für die SD niemals infrage. Deshalb wird zur Vorlage die Nein-Parole beschlossen.
Nein zum Bundesbeschluss über die Genehmigung des umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien
Mit diesem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen will man die Grundlage zum Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen schaffen. Dadurch soll das Exportvolumen gesteigert werden, wobei im Gegenzug auch Indonesien von Erleichterungen für den Absatz seiner Produkte profitiert. Eine prioritär erstrebenswerte nachhaltige Entwicklung ist jedoch mit diesem Freihandelsabkommen kaum möglich. Entsprechend ausgehandelte Bekenntnisse und Anforderungen scheitern von vornherein, zumal dem ostasiatischen Land die verlässlichen rechtsstaatlichen Strukturen fehlen. Demnach verwenden etwa dominante Agrarkonzerne hochgiftige Pestizide, welche in der Schweiz seit langem verboten sind. Dieselben Akteure machen sich genauso immer wieder für Kinderarbeit verantwortlich. Pro Stunde verschwindet Regenwald von einer Fläche von 100 Fussballfeldern, sodass an dessen Stelle unter anderem gigantische Palmölmonokulturen entstehen. Die lokal ansässigen Bauern verlieren ihre Existenz oder arbeiten häufig auf diesen Plantagen zu Hungerlöhnen. Letztlich schaden die vergünstigten Palmölimporte ebenfalls den Schweizer Landwirten. Das einheimische Raps- und Sonnenblumenöl würde an Konkurrenzfähigkeit einbüssen. Deshalb beschliessen die Schweizer Demokraten (SD) zur Vorlage die Nein-Parole.
Kantonale Volksabstimmungen vom 07. März 2021:
Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe: Nein zur Hauptvorlage, Ja zum Eventualantrag, Stichfrage zugunsten des Eventualantrags
Mit dieser Gesetzesreform will man primär die rechtlichen Grundlagen für den Verkauf und Konsum von sogenannten E-Zigaretten sowie vergleichbaren Produkten neu festlegen. Die Regeln würden sodann vollumfänglich den Vorschriften für herkömmliche Raucherwaren angeglichen. Sowohl bei der Hauptvorlage als auch beim Eventualantrag sind diese entsprechenden Änderungen vorgesehen. Dabei befürworten die Schweizer Demokraten (SD) ein Verkaufsverbot von elektronischen Zigaretten an Minderjährige, ein Werbeverbot und Bestimmungen zum Passivrauchen. Daneben enthält die Hauptvorlage jedoch auch eine Ausweitung der bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe im Detailhandel, was die SD vehement ablehnen. Zurzeit können Ladeninhaber ihre Geschäfte lediglich an zwei Sonntagen pro Jahr öffnen. Zukünftig wären dann deren vier möglich. Sie definieren mit zusätzlichen Öffnungszeiten ein angebliches Kundenbedürfnis zulasten des Verkaufspersonals, welches danach schlechtere Arbeitsbedingungen hätte und daher an einer Änderung des Status quo nichts Positives findet. Eine Ausdehnung der Präsenzzeiten erschwert ausserdem die Pflege von sozialen Kontakten. Des Weiteren helfen diese wenig nachhaltigen Massnahmen höchstens den Grossverteilern und schaffen keine neuen Arbeitsplätze. Bereits vor vielen Jahren wurde das Verbot für Nacht- und Sonntagsarbeit auf nationaler Ebene gelockert. Deshalb lässt sich diese langfristige schleichende Tendenz zur 24-Stunden-Gesellschaft nur mittels Eventualantrag bekämpfen. Im Gegensatz zur Hauptvorlage verzichtet dieser auf die Ausweitung der bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe und beinhaltet lediglich die neuen Regelungen für die E-Zigaretten. Die Schweizer Demokraten (SD) beschliessen zur Hauptvorlage die Nein-Parole und empfehlen den Eventualantrag zur Annahme. Den Stichentscheid fällen die SD zugunsten des Eventualantrags.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten
Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
- Abstimmungsparolen 7. März 2021 (32 KB)
2020
Abstimmungsparolen vom 29. November 2020:
Worben, 25. Oktober 2020
Parolenfassung der Mitgliederversammlung vom 20. Oktober 2020 für die eidg. Volksabstimmungen vom 29. November 2020:
Ja zur Volksinitiative „Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt“
Mit dieser Volksinitiative will man sicherstellen, dass Grosskonzerne mit Sitz in der Schweiz international anerkannte Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland einhalten. Dabei verpflichten sich die Unternehmungen, die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu eruieren und nötigenfalls zu korrigieren. Aufgrund mehrerer aktueller Beispiele besteht zweifelsohne zwingender Handlungsbedarf, zumal die bisherigen Regelungen keineswegs ausreichen. Zu erwähnen wäre etwa der im Rohstoffhandel tätige weltweite Marktführer Glencore, der in südamerikanischen und afrikanischen Staaten die Böden mit den Giften seiner Minen verseucht. Über verunreinigtes Wasser erkranken dann die dort wohnhaften Menschen. Des Weiteren verkauft der globale Anbieter für Agrartechnologie, Syngenta, in anderen Kontinenten Pestizide, welche in der Schweiz seit langem verboten sind. Als Folge davon kam es in Indien bei zahlreichen Kleinbauern zu schweren Gesundheitsschäden, sodass einige von ihnen sogar daran starben. Deshalb ist es unabdingbar, solche Schweizer Globalplayer und die durch sie kontrollierten Tochterfirmen für die verursachten Schäden entsprechend haften zu lassen. Ein Unternehmer soll für sein Handeln die Verantwortung übernehmen. Die Wirtschaft muss dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. Letztlich führt die Verletzung der Menschenrechte und internationalen Umweltschutzrichtlinien ebenfalls zu neuen Migrationswellen. Die Schweizer Demokraten (SD) haben zur Vorlage die Ja-Parole beschlossen.
Nein zur Volksinitiative „Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten“
Mit dieser Volksinitiative will man verbieten, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB), hiesige Stiftungen, die AHV und die Pensionskassen Kriegsmaterialproduzenten finanziell unterstützen dürfen. Als solche gelten Unternehmungen, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erzielen. Dieser Begriff unterliegt jedoch kaum einer klaren Definition, zumal lediglich Geräte zur humanitären Entminung sowie Jagd- und Sportwaffen davon ausgenommen sind. Auf andere hauptsächlich militärische Rüstungsgüter wird nicht eingegangen. Zudem verzichtet das Begehren darauf, das Kernproblem der mangelhaften Regulierung der Waffenexporte anzusprechen, weshalb die Initianten am Ziel vorbeischiessen. Die Einschränkungen mit der vorgesehenen Regelung sind für die Schweizer Rüstungsbetriebe zu gross, was letztlich vor allem die Armee schwächt. Diese kann ihre Handlungsfähigkeit nur über finanziell stabile einheimische Hersteller von Rüstungsmaterial sicherstellen. Ansonsten droht eine verstärkte Abhängigkeit von ausländischen Produzenten. Das hätte für die militärische Sicherheit der Bevölkerung und somit die Unabhängigkeit der Schweiz fatale Auswirkungen. Des Weiteren sollte man nicht zuletzt aus demografischen Gründen gerade bei den Pensionskassen mit solchen Anlagevorschriften vorsichtig sein. Die Schweizer Demokraten (SD) beschliessen zur Vorlage die Nein-Parole.
Freundliche Grüsse
Schweizer Demokraten
Kantonalverband Bern
Andreas Beyeler, Präsident
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
Partei
Standpunkte
Für die Schweizer Demokraten (SD) ist Patriotismus kein Fremdwort. So wollen wir die Schweiz als freie, lebensfähige und unabhängige Nation erhalten. Unsere Politik dient dem Ziel, einen gesunden, stabilen und sozialen Lebens-raum für uns Schweizer zu schaffen. Wir fordern einen Einwanderungsstopp für Nichteuropäer und die Rückführung nicht anpassungswilliger Ausländer. Wir wehren uns sowohl gegen die gefährliche Islamisierung wie auch gegen die schleichende Amerikanisierung der Schweiz. Den EU-Beitritt lehnen wir entschieden ab. Der Globalisierungswahn muss gestoppt werden, denn Arbeitslosigkeit, Lohndruck und Sozialabbau sind die Folgen davon. Wir setzen uns für die Erhaltung unserer Umwelt, Natur sowie für einen rigorosen Tierschutz ein.
Unsere drei wichtigsten Standpunkte:
1. Die Schweiz muss für Illegale und dreiste Einschleicher unattraktiv werden. Wir fordern einen besseren Schutz der Grenzen und eine Justiz, die härter gegen Asylmissbrauch, Kriminalität und Gewalt vorgeht.
2. Einen Beitritt zur zentralistischen, bürokratischen und undemokratischen EU lehnen die SD ab. Niemals dürfen unsere Freiheit und die direktdemokratischen Volksrechte einem EU-Beitritt geopfert werden.
3. Wir verlangen den absoluten Schutz der inländischen Arbeitnehmer und Lehrlinge auf dem Arbeitsmarkt sowie der einheimischen Studierenden im Ausbildungssektor und wehren uns gegen Lohndruck und Sozialabbau.
Statuten
STATUTEN SD - KANTONALVERBAND BERN
A. NAME und ZWECK
Art. 1 Name
Unter dem Namen Schweizer Demokraten (SD) , Kantonalverband Bern, besteht eine Partei (Verein) im Sinne von Art. 60 ff ZGB.
Er besteht aus Einzel- und Kollektivmitgliedern und gliedert sich in Orts- und Bezirksgruppen, sowie in Stadt- / Regionalsektionen und Amts-verbände. Die oben aufgeführten Gruppen und Sektionen sind dem Kantonalverband und dieser der schweizerischen Partei angeschlossen. Andere Parteibezeichnungen sind nicht erlaubt.
Art. 2 Zweck
Die Partei setzt sich ein für:
a. die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Eidgenossen-
schaft, des Kantons Bern und seiner Gemeinden:
- durch Anstreben einer stabilen Zahl der Wohnbevölkerung
- durch Förderung aller Bestrebungen zum Schutze des Menschen und der Umwelt
b. die Erhaltung der Familie und ihrem gesellschaftlichen Stellenwert
c. die Erhaltung unseres Wohn – und Lebensraumes
d. die Erhaltung und den Schutz unserer Kulturgüter
e. die Erhaltung der eidgenössischen und kantonalen Solidarität
f. die Erhaltung der einheimischen Klein – und Mittelbetriebe sowie der
Landwirtschaft und des Gewerbes
g. den Vorrang der einheimischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Die Partei ist gegen:
h. die bevölkerungsmässige und wirtschaftliche Überfremdung der
Eidgenossenschaft, des Kantons Bern und seiner Gemeinden
i. den Ausverkauf und die Überbauung der Heimat und unseres Lebensraumes
k. die übermässige Einwanderung und Überfremdung
l. die Auflösung des Mittelstandes und die Verarmung der Bevölkerung
m. die Benachteiligung der einheimischen Bevölkerung in allen Bereichen
n. unnötige und ungerechtfertigte Steuererhöhungen
o. Drogen
Art. 3 Tätigkeit
Der Kantonalverband will seine Ziele mit folgenden Mittel erreichen:
Zusammenschluss aller Schweizerbürger, welche bereit sind für die in Art. 2 umschriebenen Ziele einzustehen. Aufklärung des Volkes durch alle Mittel der öffentlichen Information. Um diese Ziele wirkungsvoll umzusetzen, schöpft der Kantonalverband alle demokratischen Mittel aus und beteiligt sich auch mit eigenen Listen an Wahlen auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene. Sämtliche SD-Parlamentarier auf allen Ebenen sind aufgefordert, sich voll für die Anliegen der Partei einzusetzen und einen Leistungsausweis zu erbringen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat die Geschäfts-leitung, über die Wiederaufstellung des betreffenden Mitgliedes zur Wiederwahl, letztinstanzlich zu entscheiden. Grundsätzlich gilt eine parteiinterne Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren. Die Amtsträger können mit einer ¾ Mehrheit der Geschäftsleitung für weitere Amtsperioden nominiert werden. Der Kantonalverband kann sich jederzeit an eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Initiativen, Referenden oder Petitionen beteiligen oder solche Aktionen selber durchführen. Der Kantonalverband vertritt die Interessen seiner Mitglieder, Dritten gegenüber. Er tut dies mit Einsprachen, Referenden, Petitionen und zuallerletzt mit einer gerichtlichen Klage.
Art. 4 Konfessionelle und politische Einstellung
Der Kantonalverband Bern ist konfessionell neutral. Die Geschäftsleitung und der Vorstand kann aber zu politischen Problemen und Auseinander-setzungen, im Rahmen unserer politischen Programme, Stellung nehmen.
Art. 5 Zusammenarbeit
Der Kantonalverband arbeitet mit allen Verbänden, Sektionen usw. der Schweizer Demokraten und der Jungen Schweizer Demokraten (JSD) zusammen. Die JSD gelten für den Kantonalverband wie eine Sektion und werden auch so behandelt. Die JSD ist aber Beitragsfrei!!
Der Kantonalverband kann zur Erreichung der Parteiziele mit anderen pro schweizerischen Organisationen zusammenarbeiten.
B. ORGANISATION
Art. 6 Organe
Die Organe der Partei sind:
a) ordentliche Mitgliederversammlung
b) Geschäftsleitung
c) Vorstand
d) Rechnungsrevisoren
Art. 7 ordentliche Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, in der Regel im April oder Mai statt. Sie wird vom Kantonalverband mindestens 14 Tage vorher schriftlich, unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Traktanden ein-berufen. Die Versammlung ist in jedem Fall beschlussfähig.
Die ordentliche Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) die Abnahme des Protokolls der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung
b) die Entgegennahme des Jahresberichtes vom Kantonalpräsidenten
c) die Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
d) die Abnahme des Mutationsberichtes
e) Décharge - Erteilung an die Geschäftsleitung (GL)
f) Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten, des Sekretärs, des
Kassiers und eines Rechnungsrevisor-Suppleanten für 1 Jahr
g) Wahlen von vakanten Sitzen in die Geschäftsleitung
h) Festlegung der kantonalen Mitgliederbeiträge und Sektionsabgaben
i) Bestimmung über allfällige Statutenänderungen
j) Behandlung von Anträgen der Geschäftsleitung
k) Verschiedenes mit Beschlussfassung
Art. 8 ausserordentliche Mitgliederversammlung
Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann durch Mehrheits- beschluss der Geschäftsleitung einberufen werden. Die Versammlung hat innerhalb von vier Wochen nach dem Beschluss stattzufinden.
Mit der Einladung ist der Grund und die Traktandenliste bekanntzugeben.
Die ausserordentliche Mitgliederversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig.
Art. 9 Die Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung koordiniert Tätigkeiten wie z B. Flugblätter, Wahlveranstaltungen usw. der Sektionen und entscheidet über dringende politische Geschäfte.
Die Geschäftsleitung besteht aus folgenden Mitgliedern:
a) dem Kantonalpräsidenten
b) dem Vizepräsidenten
c) dem Kassier
d) dem Sekretär
e) den Sektionspräsidenten oder deren Ersatzpersonen
Die Geschäftsleitung ist in jedem Fall beschlussfähig
Art. 10 Befugnisse der Geschäftsleitung
a) Die ordentliche Mitgliederversammlung vorbereiten und einzuberufen
b) Die finanziellen und administrativen Kompetenzen, inklusive der
Zeichnungsberechtigungen des Vorstandes und des Kassiers zu
bestimmen, oder anzupassen
c) Sie kann einem Amtsverband, einer Orts- oder Regionalgruppe, einer Stadt- oder Regionalsektion, die Berechtigung zur Führung des Namens “Schweizer Demokraten“(SD) entziehen, wenn diese gegendie Kantonalstatuten verstossen oder dem Ansehen der Partei Schaden zufügen
d) Sie hat die Verantwortung für die Beteiligung an Wahlen und die Herausgabe von Parolen bei kantonalen Abstimmungen. Sie kann auch bei eidgenössischen Vorlagen Parolen fassen
e) Sie hat die Kompetenz, erforderlichen Aktionen zur Erreichung der Parteiziele durchzuführen
Art. 11 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:
a) dem Präsidenten
b) dem Vizepräsidenten
c) dem Kassier/Mutationsführer
d) dem Sekretär/Protokollführer
Art. 12 Befugnisse des Vorstandes
Dem Vorstand obliegt die operative Führung des Kantonalverbandes. Insbesondere hat er folgende Aufgaben:
a) die Partei nach innen und aussen zu vertreten
b) Geschäftsleitungs-Sitzungen vorbereiten und einzuberufen
c) Ein Sekretariat zu betreiben mit allen dazugehörenden Aufgaben
d) Mutationen
e) Mitgliederbeiträge einfordern und Postversände durchführen
Dringende Geschäfte können durch den Vorstand behandelt werden.
Art. 13 Wahlausschusskommission der Geschäftsleitung
a) Die Geschäftsleitung kann bei Bedarf Spezialkommissionen, Wahlaus- schüsse und Arbeitsgruppen bestellen und diesen besondere Aufgaben übertragen, wenn es sinnvoll erscheint, können auch Nichtmitglieder zugezogen werden.
b) Sämtliche Meinungsverschiedenheiten und Differenzen innerhalb der
Schweizer Demokraten des Kantons Bern werden durch die Geschäfts-leitung entschieden, sofern nicht eine Verständigung durch die zuständigen Verbandsorgane erreicht werden kann. In solchen Fällen verzichten die streitenden Parteien ausdrücklich auf Betretung des Rechtsweges und Benützung von Presse, Radio und Fernsehen.
c) Spezialkommissionen, Wahlausschüsse und Arbeitsgruppen haben über ihre Tätigkeit der Geschäftsleitung Bericht zu erstatten. Diese erteilt ihnen Décharge. Wird diese von der Geschäftsleitung verweigert, so fällt die ordentliche Mitgliederversammlung den Entscheid über deren Berichtsabnahme.
Art. 14 Rechnungsrevisoren
Die Revisionskommission besteht aus zwei Rechnungsrevisoren und einem Suppleanten. Sie erneuern sich nach dem Rotationsprinzip.
Nach einjähriger Amtsdauer scheidet der erste Revisor aus, der zweite rutscht nach und der Suppleant wird zum zweiten Revisor. Ein Suppleant ist demnach jedes Jahr zu wählen. Es können nur Mitglieder vorge- schlagen werden, die nicht dem Vorstand oder der Geschäftsleitung (GL) angehören.
Die Revisoren haben die Bücher und Belege der Rechnungsführung zu prüfen und der ordentlichen Mitgliederversammlung, alljährlich schriftlich Bericht zu erstatten. Sie haben die Pflicht, darüber zu wachen, dass sich die finanziellen Geschäfte im Interesse der Partei, im Rahmen der Statuten und aufgrund der Beschlüsse der Parteigremien abwickeln.
Art. 15 Wahlen, Abstimmungen
Wahlen und Abstimmungen finden in der Geschäftsleitung in der Regel offen statt, wobei das einfache Mehr entscheidet. Der Präsident kann mit-stimmen und gibt bei Stimmgleichheit den Stichentscheid.
Geheime Abstimmungen sind durchzuführen, wenn dies von mindestens ¼ der anwesenden Mitgliedern verlangt wird. Über einen diesbezüglichen Antrag ist sofort offen abzustimmen.
Dringlichkeitsanträge und Themen die nicht auf der Traktandenliste aufgeführt sind, können in der Geschäftsleitung mit der Zustimmung von ⅔ der anwesenden Mitgliedern zur Beratung und Beschlussfassung zuge-lassen werden.
C. MITGLIEDSCHAFT
Art. 16 Aufnahme, Ehrenmitglieder, Austritt
Mitglied der Schweizer Demokraten können Schweizerbürger werden, nach erreichen ihres 16. Altersjahres. Die Geschäftsleitung kann jedoch die Mitgliedschaft ohne Angaben von Gründen verweigern.
Wenn ein Mitglied nicht einer Orts- oder Bezirksgruppe, einer Stadt- oder Regionalsektion oder einem Amtsverband angehören will, kann es als Einzelmitglied dem Kantonalverband angehören.
Der Kantonalverband kann auch Kollektivmitglieder aufnehmen. Die ordentliche Mitgliederversammlung bestimmt von Fall zu Fall den je-weiligen Jahresbeitrag. Verdiente Mitglieder können von der ordentlichen Mitgliederver-sammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ein Austritt kann jederzeit schriftlich angezeigt werden, doch sind die Verpflichtungen für das laufende Jahr noch zu erfüllen. Wer mit einem öffentlichen Mandat aus der Partei austritt, hat sich an den entstandenen Wahlkosten, anteilmässig zu beteiligen.
Art. 17 Ausschluss
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es fortgesetzt gegen die Statuten verstösst oder wenn sein Benehmen das Ansehen der Partei schädigt. Auch wer mit vertraulichen, parteiinternen Angelegenheiten an die Öffentlichkeit geht, kann ausgeschlossen werden.
Der Ausschluss erfolgt durch die Geschäftsleitung.
D. FINANZEN
Art. 18 Finanzen, Fonds, Geschäftsjahr und Haftung
Die Einnahmen der Partei bestehen aus:
a) den Jahresbeitrag von Einzel- und Kollektivmitgliedern
b) dem Anteil der Jahresbeiträge der Orts- oder Bezirksgruppen, der Stadt- oder Regionalsektionen und den Amtsverbänden. Die Höhe des Jahresbeitrages an die Kantonalkasse wird durch die ordentliche Mitgliederversammlung festgesetzt, wobei die Orts- oder Bezirksgruppen, die Stadt- oder Regionalsektionen und die Amts-verbände mit ihrem Vermögen für diese Beiträge haften.
c) freiwillige Beiträge wie Spenden, Sammlungen zugunsten von Partei-anliegen und Ziele.
d) Legaten
Die Orts- oder Bezirksgruppen, die Stadt- oder Regionalsektionen und die Amtsverbände haben gemäss ihrem Mitgliederbestands per 31. Dezember des Vorjahres, bis zum 31. Januar des laufenden Jahres, den durch die ordentliche Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrag an die Kantonalkasse zu überweisen. Für die laufenden Ausgaben haben die Orts- oder Bezirksgruppen, die Stadt- oder Regionalsektionen und die Amtsverbände selbst aufzu-kommen. Für spezielle Aktionen von regionaler, kantonaler oder schweizerischer Bedeutung, können die Orts- oder Bezirksgruppen, die Stadt- oder Regionalsektionen und die Amtsverbände, Gesuche um Unterstützungs-beiträge an den Vorstand, zu Handen der Geschäftsleitung einreichen. Über die Verwendung solcher Beiträge ist dem Kantonalkassier innert Monatsfrist nach Abschluss der Aktion, Rechenschaft und Belege abzu- geben. In der Jahresrechnung ist die ordnungsgemässe Verwendung zu bestätigen. Nicht verwendete Beiträge sind sofort und unaufgefordert dem Kantonal- kassier zurückzuerstatten. Der Kantonalkassier hat jederzeit Einsichtsrecht in die Jahresrechnung und in den Revisorenbericht der angeschlossenen Orts- oder Bezirks- gruppen, den Stadt- oder Regionalsektionen und den Amtsverbänden.
Für bestimmte Zwecke kann die Geschäftsleitung die Bildung eines Fonds beschliessen. Allfällige Überschüsse und Zinserträge werden der ordent-lichen Rechnung gutgeschrieben. Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.Für die Verbindlichkeiten des Kantonalverbandes Bern haftet nur das Vereinsvermögen. Der Präsident und Vizepräsident zeichnen kollektiv rechtsgültig. Der Kassier zeichnet mit Einzelunterschrift rechtsgültig
Art. 19 Mandatsabgaben
Jährlich sind die Amtsträger wie: National-, Stände-, Regierungs- und Grossräte, sowie Kreisrichter und Kreisrichtersuppleanten verpflichtet, dem Kantonalverband prozentuale oder pauschale Abgaben von Mandats- und Fraktionsgeldern zu bezahlen. Diese prozentuale oder pauschale Ab-gaben werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung bestimmt. Ausnahmen sind Stadt- und Gemeinderäte, ihre Abgaben gehen an die jeweiligen Orts- oder Bezirksgruppen, Stadt- oder Regionalsektionen, oder an den jeweiligen Amtsverband.
Art. 20 Mandate
Es ist Mitgliedern eines Parlamentes oder Rates nicht gestattet, mehr als ein öffentliches Amt auszuüben. Ausnahmen können nur von der Geschäftsleitung genehmigt werden.
Art. 21 Schweizerische Delegiertenversammlung
Die Delegierten, für die schweizerische Delegiertenversammlung, werden durch die ordentliche Mitgliederversammlung gewählt. Die zahlenmässige Zuteilung wird durch die Geschäftsleitung, gemäss den Mitgliederbeständen vorgenommen.
Art. 22 Auflösung
Eine Auflösung des Kantonalverbandes Bern kann nur anlässlich einer eigens dafür einberufenen ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Eine Auflösung darf nicht erfolgen, solange 20 anwesende Mitglieder für den Fortbestand des Verbandes eintreten. Bei einer Auflösung des Kantonalverbandes Bern, geht das Vermögen an die Zentralkasse über.
Art. 23 Übergangsbestimmungen
Die vorliegenden, revidierten Statuten wurden durch die ordentliche Delegiertenversammlung vom 25. Mai 2010 genehmigt und in Kraft gesetzt.
Der Präsident: Der Sekretär: Der Vizepräsident:
Andreas Beyeler Christoph Bosshard Armin Loosli
Geschäftsleitung
Präsident
Andreas Beyeler, Jg. 1970, Worben
Gastwirt
Motorrad, Modellschiffe und Politik
Vizepräsident
Markus E. Engel, Jg. 1962, Port
Zugchef SBB
IML-International Marching League,
Gruppe Giardino, Touristenclub Biel/Bienne
Marschieren, Reisen, Kultur
Sekretär
Adrian Pulver, Jg. 1983, Bern
SD-Zentralsekretär/Redaktor
dipl. Kaufmann HWD
Präsident SD Stadt Bern
Mitglied Ecopop, WWF, BSC YB, Westsideband
Protokollführerin
Margrit Neukomm, Jg. 1953, Bern
Bibliothekarin
Mitglied WWF, Greenpeace und KAG-Freiland
Katzen, Bücher, Geschichte
Präsident SD Berner Oberland / Thun
Walter Brunner, Jg. 1974, Unterseen
Landschaftsgärtner
Lesen, Schreiben
Beisitzer
Roland Walpert, Jg. 1981, Ostermundigen
Pharmafachmitarbeiter
Mitglied AUNS und Helvetia Nostra
Wandern, Natur, Fotografie
Beisitzerin
Wajma Engel, Jg. 1976, Port
Barista/Dolmetscherin
Marschieren, Lesen, Schreiben,
Stricken, Reisen
Mitmachen
Geldspenden
Schweizer Demokraten (SD)
Kantonalverband Bern
3252 Worben
Konto 30-33795-6
IBAN CH75 0900 0000 3003 3003 3795 6