Die Irrtümer der Wirtschaft
Wirtschaftsverbände bejahen die Ausweitung der Personenfreizügigkeit. Wie stark sie sich täuschen, zeigt sich bereits aus ihren Zeitungsinseraten, welche die folgenden Irrtümer beinhalten:
Vier Irrtümer bezüglich Personenfreizügigkeit:
Irrtum Nr. 1: Sie habe etwas zu tun mit freiem Marktzutritt
In den Zeitungsinseraten wird argumentiert, es könnten „neue Exportmärkte in den neuen EU-Ländern geöffnet“ werden. Dies ist klar falsch. Die Märkte sind bereits geöffnet, denn per 1. Mai 2004 wurden alle unsere Handelsverträge mit der EU (v.a. Freihandelsabkommen 1972, Versicherungsabkommen 1989, Wirtschaftsdossiers der Bilateralen I) automatisch auf die zehn neuen Mitglieds-Staaten ausgedehnt.
Irrtum Nr. 2: Sie habe zu tun mit „wirtschaftlicher Öffnung“
Insbesondere das Beispiel der USA zeigt, dass freier Personenverkehr überhaupt nichts mit „wirtschaftlicher Öffnung“ zu tun hat. Die USA gelten als die vehementesten Verfechter des freien Marktes und der „wirtschaftlichen Öffnung“; aber gerade sie kämen nie und nimmer auf die Idee, die Personenfreizügigkeit einzuführen.
Irrtum Nr. 3: Sie sei nötig, um Arbeitskräfte zu holen
Es wird argumentiert, Personenfreizügigkeit sei nötig, um Arbeitskräfte aus den zehn neuen EU-Ländern zu holen. Auch das ist ein fundamentaler Irrtum, denn wen man ins eigene Land holen kann, ist immer eine Frage des einheimischen Rechts. Dazu braucht es nie ein Personenfreizügigkeitsabkommen. Leute, die wir in der Schweiz brauchen (von qualifizierten Spezialisten bis zu Erntearbeitern für die Bauern) können wir selbstverständlich auch ohne internationale Abkommen zu uns holen.
Irrtum Nr. 4: Sie bedeute eine „Ausweitung der Bilateralen I“
Gezielt irreführend ist, wie in den Zeitungsinseraten gesagt wird, es sei wichtig für die Wirtschaft, dass die „Bilateralen Verträge I“ auf die zehn neuen EU-Staaten ausgedehnt werde. Die Ausdehnung ist am 1. Mai 2004 automatisch erfolgt. Ausnahme ist ein einziges Dossier: der freie Personenverkehr. Also geht es jetzt nur noch um die Frage, ob wir mit den neuen EU-Staaten freie Einwanderung vereinbaren wollen.
Binsenwahrheit Nr. 2:
Freier Personenverkehr hat überhaupt nichts zu tun mit „Marktöffnung“ oder mit „freier Wirtschaft“.
Die wahren Interessen der Wirtschaft
Nur zwei echte Anliegen und eine echte Sorge
Ernst zu nehmen ist die Sorge von Wirtschaftsvertretern, die EU könnte die „Bilateralen I“ kündigen, falls wir die Personenfreizügigkeit mit den neuen EU-Staaten ablehnen. Dass diese Sorge unbegründet ist, wird in Kapitel 7 dargestellt. Im Übrigen gibt es nur zwei echte Anliegen, weshalb „die Wirtschaft“ an einem „Ja“ zum freien Personenverkehr interessiert sein kann. Beide Anliegen können auch ohne Einführung der generellen Personenfreizügigkeit sichergestellt werden.
Anliegen Nr. 1: Arbeitnehmer ins Ausland verlagern
Erstens gäbe die Personenfreizügigkeit unserer Wirtschaft die Möglichkeit, Arbeitnehmer in die neuen EU-Staaten zu verlagern, ohne dort eine Bewilligung einholen zu müssen. Sollte dies wirklich das Ziel der Wirtschaft sein, so kann dies auch ohne Personenfreizügigkeit mit den zehn neuen Staaten direkt ausgehandelt werden (die Schweiz müsste dazu nur die geeigneten Leute an die Verhandlungsfront schicken). Länder wie Polen wären aus eigenem Interesse bereit, Schweizer Arbeitskräfte einwandern zu lassen, ohne auf den generellen freien Personenverkehr zu beharren.
Anliegen Nr. 2: Weniger Bürokratie bei Arbeitnehmerimport
Personenfreizügigkeit würde der Wirtschaft zweitens den Vorteil bringen, benötigte Arbeitnehmer ohne bürokratisches Bewilligungsverfahren in die Schweiz zu holen. Auch dieses Problem ist ohne freien Personenverkehr lösbar, nämlich durch sinnvolle Anpassung des einheimischen Rechts. Es ist alles daran zu setzen, der Wirtschaft zu ermöglichen, diejenigen Leute zu importieren, die mithelfen, produktive Arbeitsplätze zu erhalten und aufzubauen. Wer sollte gegen dieses Anliegen sein? Doch wohl kaum diejenigen, die generell den freien Personenverkehr befürworten (die politische Linke)!? Ebenso wenig diejenigen, die seit jeher Verständnis für die Anliegen der Wirtschaft haben (die politische Rechte).
Entscheidend ist immer, wer kommen darf
Jeder Unternehmer weiss: Für den Erfolg seines Unternehmens ist nie die Anzahl der Mitarbeiter entscheidend (Quantität), sondern nur immer, wer als Mitarbeiter ausgewählt wird (Qualität). Auch für ein Land kann niemals entscheidend sein, dass jedermann kommen kann (Quantität), sondern nur immer, wer kommen darf. Welche Art von Einwanderung werden wir haben: Nützliche oder schädliche (Qualität)? Entscheidend ist: Werden Leute kommen, die helfen, unser Land aufzubauen, oder solche, die keine berufliche Bildung haben, die sich nicht integrieren wollen, oder die ganz einfach von unserem Sozialsystem profitieren wollen?
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