Heimat retten! JA zur Volksinitiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen“
Von e.Nationalrat Rudolf Keller, SD-Zentralpräsident, Frenkendorf, 19. Februar 2012
Aus SD-Sicht formuliert könnte man auch sagen: Ausverkauf der Heimat stoppen! Denn der Initiant, Franz Weber, knüpft dort an, wo unser Kampf gegen den Ausverkauf der Heimat vor 15 Jahren nicht mehr weitergeführt werden konnte, weil wir - das immerhin ein grosser SD-Erfolg - verhinderten, dass das entsprechende Baueinschränkungs-Gesetz ganz abgeschafft werden konnte. Danach wurde es eher stiller. Aber die masslose Bauerei ging leider weiter.
Wer kennt es nicht. Schönste Täler werden und wurden immer stärker zugebaut in den letzten Jahrzehnten. In Zermatt, St. Moritz, Davos, Montana-Crans, Gstaad, Lugano, Grindelwald, in… wo auch immer in unseren Tourismusregionen, überall versuchten einige Einheimische ans grosse Geld ran zu kommen. Diese Gschäftlimacher liessen bauen, bauen und nochmals bauen. Inzwischen gibt es Ferienorte, wo ganze Feriensiedlungen und Quartiere sind, die während langer Zeit im Jahr jeweils leer stehen. So darf es nicht mehr weitergehen.
Tourismus braucht Landschaft,
aber eine möglichst unversehrte Landschaft. Die vielen Touristen bereisen unser Land nicht wegen irgendwelchen Bauten. Sie wollen bei uns Landschaft pur geniessen. Und die Touristiker werben immer mit schönen Landschaften, nie aber mit den überbauten Teilen ihrer Ferienregionen. Das sagt eigentlich schon alles. Wir müssen aufhören mit dieser endlosen Betonorgie! Das ganze ist ein ökologischer Unsinn. Man baut viel zu grosse Infrastrukturen aus, die effektiv wenig gebraucht werden. Dies kommt die Einheimischen teuer zu stehen. Denn mit den Häusern, die hingestellt werden, ist es nicht getan. Es müssen immer neue Strassen her, Kanalisationen werden gebaut, das Frischwasser muss fliessen, der Strommuss fliessen, der teure Winterdienst muss funktionieren, der Öffentliche Verkehr wird in diese halbleeren Quartiere ausgebaut, und und und. So verschwindet ständig mehr wertvolles Kulturland unter Beton. Und das in Bergregionen, wo das Kulturland sehr knapp ist.
Möglichst unversehrte und unverbaute Landschaften sind das Kapital unseres Tourismus!
Bauerei erhöht Mieten
Wenn der Zweitwohnungsanteil auf 20% begrenzt werden muss, bedeutet das in vielen Regionen unseres Landes, dass es einen Baustopp gibt. Bestehende Wohnungen müssen aber nicht abgerissen werden, wenn es bereits mehr als 20% Zweitwohnungsanteil hat. Diese Wohnungen bleiben und sie dürfen auch weiter verkauft werden. Dies betrifft im Übrigen nicht nur die touristischen Bergregionen. Auch die Region Zürichsee oder Genf sind betroffen. Man bedenke: Die Infrastrukturen müssen weitgehend von der Allgemeinheit mit Steuergeldern bezahlt werden. Denn die steuerlichen Einkünfte aus diesen Zweitwohnungen sind sehr klein. Und die heutigen Standortfaktoren bewirken, dass die Bodenpreise immer höhersteigen –auch weil das vorhandene Bauland knapper und knapper wird. Es gibt aber auch ausländische Bonzen, die bereit sind, jeden Preis für eine Zweitwohnung oder Villa zu bezahlen. Und das wiederum hatte in den letzten Jahren zur Folge, dass die Mieten für Einheimische in die Höhe schnellten.
Einheimische finden in diesen Regionen (z.B. auch im Raum Zürich) kaum mehr Wohnungen zu bezahlbaren Mieten.
Ausländer bauen
Und nicht zuletzt sei die Frage gestellt: Wer baut denn diese Häuser? Was sind das für Arbeitsplätze? Da werden Ausländer als Bauarbeiter angeschleppt. Und man stellt auch hier fest, was in den letzten Jahren wegen des unseligen EU-Freizügigkeitsabkommens gang und gäbe wurde: Viele kommen zu Dumpinglöhnen zu uns arbeiten. Manche nehmen Tag für Tag den Weg über die Landesgrenze unter die Räder. Andere wiederum hausen in schäbigen Baracken, wo sie wie Sklaven gehalten werden. Hauptsache der Profit für die Baumeister stimmt. Verkürzt könnte man auch feststellen: Ausländer bauen für reiche Ausländer!
Das einheimische Gewerbe macht dabei fast durchwegs Zweite. Die kommen immer seltener zum Zug. Ausländer beherrschen den Markt!
SVP will Heimat verbauen
Einmal mehr hat die SVP wieder ihr grosskapitalistisches, ihr wahres Gesicht gezeigt. Sie lehnt die Volksinitiative ab. Klar, die SVP-Baumeister und -Firmen wollen weiter viel Geld verdienen. Das, also die Wirtschaft pur, hat für die SVP Vorrang. Da haben dann Begriffe wie Ausverkauf der Heimat, Schutz des Kulturlandes, Heimat retten, usw. keinen Platz mehr. So wird dann die SVP sehr schnell zur Wirtschaftspartei. Wir erinnern uns nur zu gut, dass diese Partei schon vor Jahren gegen unsere entsprechenden Referenden und gegen unsere Volksinitiative gegen den Ausverkauf der Heimat stimmte. Die SVP zeigt damit einmal mehr, dass all die Floskeln, wonach sie unsere Heimat liebe, für sie nur leere Worthüllen sind, mit denen man billigen Wahlkampf macht. Diese Partei täuscht ihre Wählerinnen und Wähler und gehört am 11. März mit einem kräftigen JA zur Volksinitiative abgestraft! Und der SVP sei ins Stammbuch geschrieben: Wer für die unsägliche Weiterbauerei von Zweitwohnungen stimmt, ist auch dafür, dass noch mehr Ausländer ins Land kommen. Seien es die ausländischen Bauarbeiter oder seien es die Superreichen, welche uns die schönsten Orte vor der Nase wegkaufen!
Die SVP tritt mit ihrer Politik für noch mehr Ausländer ein.
Grünliberaler Etikettenschwindel
Was ist doch schon wieder diese Partei? Grün? Wir fragen uns, wie eine Partei, welche in ihrem Namen den Begriff „grün“ mit sich trägt, im Komitee gegen diese Initiative die Leitungsfunktion innehaben kann. Da diese GLP jetzt also für die weitere Zubetonierung schönster Bergregionen stimmt, zeigt sie sich sehr unökologisch. Wie lange werden das ihre Wählenden noch mitmachen?
Aufruf zum JA stimmen
Wir stimmen über eine Ergänzung von Art. 74 unserer Bundesverfassung ab. Das heisst, dass darin nur die Grundsätze festgelegt sind. Als politisch denkende Menschen wissen wir, dass in einer zweiten Phase noch die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden müssen. Darin werden diese Verfassungs-Vorgaben weiter ausgedeutscht. Es gibt –wie in jedem Gesetz –Ausnahmen, Ergänzungen, detaillierte Beschreibungen und Festlegungen darüber, wie der Verfassungsgrundsatz im Detail anzuwenden ist. Wer unsere Baulobby und Economie Suisse kennt, weiss, dass die alles dafür tun werden, um auf der gesetzlichen Ebene den Verfassungsartikel noch etwas aufzuweichen. Niemand braucht deshalb Angst zu haben, dass diese Volksinitiative nur schwer anwendbar wäre.
Legen wir also bedenkenlos ein JA zur Volksinitiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen“ in die Urnen. Und werben wir noch bei unseren Bekannten für dieses JA!
11. März 2012
Es ist ein Riesenerfolg, ein historischer Sieg, dass diese Initiative angenommen wurde.
Rettet den Schweizer Boden!
Bernhard Hess, Nationalrat und SD-Zentralpräsident, BernWussten Sie, dass in der Schweiz jede Sekunde ein Quadratmeter fruchtbares Land überbaut wird? So scheint der letzte noch verbliebene unverbaute, kostbare Heimatboden im Beton zu ersticken. Hemmungslos wird ausgezont, umgezont, entstehen neue Siedlungs- und Überbauungsprojekte, werden Luxus-Wohnsiedlungen gebaut. Oft sind es die schönsten Ecken in unserem Land, die auf diese Weise Stück für Stück vernichtet werden. Und nun will der Bundesrat auch noch die letzte Hürde herunterreissen, indem er die so genannte «Lex Koller» gänzlich abschaffen und somit den bislang limitierten Grundstückverkauf an reiche Käufer aus dem Ausland völlig freigeben will.
Doch nicht mit uns Schweizer Demokraten! Die SD und vormals die NA haben sich seit ihrer Parteigründung gegen die Verschacherung unseres Kulturlandes, die hemmungslose Zersiedelung und gegen den Ausverkauf der Heimat immer zur Wehr gesetzt und wir werden es auch in Zukunft tun. In diesem Zusammenhang sei den Spekulanten und Geldmenschen ein altes Indianergedicht ins Stammbuch geschrieben:
«Erst wenn Täler, Wald und Hügel
bis zum letzten Rasenziegel,
betoniert und umgegraben,
wird der Geldmensch Ruhe haben.»
Bei einer Zugfahrt von Genf nach Romanshorn wird einem eindrucksvoll vorgeführt, dass die Gross-Stadt-Schweiz bereits bittere Realität geworden ist. Boden ist aber keine nachwachsende Ressource. Was überbaut, was «verhäuselt» ist, ist weg und verloren für die Natur, verloren für die Landschaft, verloren für die Landwirtschaft und schlussendlich verloren für Mensch und Tier.
Zweitwohnungsbau steigt
Die einheimische Bevölkerung der Tourismus-Gebiete der Kantone Wallis, Waadt, Tessin, Bern und Graubünden weiss, zu welchen neokolonialistischen Zuständen die freie Handelbarkeit des Bodens führt. Jedenfalls muss bei der geplanten Aufhebung der Lex Koller in verschiedenen Regionen mit einer weiteren spürbaren Steigerung des Zweitwohnungsbaus gerechnet werden, und zwar sowohl in Tourismusregionen als auch in städtischen Gebieten. In Tourismusregionen ist eine Konzentration der Nachfrage auf die grösseren und bekannteren Destinationen zu erwarten. Einerseits hängt dies mit der Klimaänderung zusammen, welche zu einer Verlagerung der Nachfrage in höher gelegene, schneesichere Ferienregionen führen wird. Andererseits ist im Tourismus mit einem verschärften internationalen Wettbewerb zu rechnen, in welchem sich mittel- bis langfristig in erster Linie nur die grossen Ferienorte mit gut ausgebauten touristischen Angeboten und entsprechender Infrastruktur werden behaupten können. Bei einer allfälligen Aufhebung der «Lex Koller» wird sich darum als absehbarer Effekt auch die ökonomisch bedingte Abwanderung weiterer grösserer Teile der bisher in den touristisch weniger entwickelten und darum weniger konkurrenzfähigen Regionen ansässigen Bevölkerung bemerkbar machen und sich negativ auf die Erhaltung der Bewirtschaftung dieser Gebiete auswirken.
Zwischen 1980 und 2000 ist auch in städtischen Gebieten die Zahl der Zweitwohnungen markant gestiegen. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend fortsetzen wird, denn der wirtschaftliche Strukturwandel wird weiterhin dazu führen, dass Beschäftigte häufiger die Arbeitsstelle wechseln, Wohn- und Arbeitsort immer weiter auseinander liegen sowie in Haushalten beide Partner an verschiedenen Orten berufstätig sind. Dies dürfte in Zukunft zu einer wachsenden Nachfrage nach Zweitwohnungen in Städten führen.
Steigende Immobilien- und Mietpreise
Eine hohe Nachfrage nach Zweitwohnungen führt zu steigenden Immobilien- und Mietpreisen, was es für die Einheimischen erschwert, attraktiven und erschwinglichen Wohnraum vor Ort zu finden. So werden die Einheimischen von den meist sehr zahlungskräftigen Zweitwohnungskäufern vom Wohnungsmarkt verdrängt. Zudem müssen die Gemeinden die Infrastruktur auf die theoretische Maximalbelegung ausrichten, welche, wenn überhaupt, nur während eines Teils des Jahres erreicht wird. Dies kann zu überhöhten Infrastrukturkosten für die Gemeinden und damit zu einer klaren Benachteiligung der lokalen Bevölkerung und Wirtschaft und einer erhöhten Steuerbelastung führen.
Die zu beobachtende Überhandnahme der Zweitwohnungen führt vor allem in touristischen Regionen zu einer Reihe von unerwünschten Wirkungen. Die Lex Koller hat diese Entwicklungen in der Vergangenheit zwar nicht stoppen können, doch die geplante Aufhebung wird den Problemdruck merklich verschärfen.
Der Sinn des Gesetzeswerks
wurde vom Bundesrat 1960 wie folgt beschrieben:
«In der Schweiz ist der Boden besonders knapp.... Auf diesem von Natur engen und angespannten Bodenmarkt kann schon eine geringe und erst recht eine massive ausländische Nachfrage, oft buchstäblich „um jeden Preis“, den Bodenpreis gefährlich in die Höhe treiben. Der höhere Bodenpreis wirkt sich als Teuerungsfaktor für die ganze Volkswirtschaft aus. Jede Bodenpreissteigerung leistet der Bodenspekulation und diese wiederum einer weiteren Preissteigerung Vorschub»...
und am 13. Dezember 1972 bekräftigte der Bundesrat die Situation vor dem Nationalrat mit folgenden Worten:
«Es ist für einen Kleinstaat einfach nicht möglich, Auffangbecken zu werden für alle.»
Es kann nicht bestritten werden, dass die Situation heute um ein Mehrfaches schlimmer ist als noch 1960. Im Jahre 1960 teilten sich 5,2 Millionen Menschen in die Lebensgrundlage «Boden der Schweiz». Heute sind es 7,5 Millionen, wobei die verfügbare Bodenfläche der Schweiz unterdessen durch die wilde Bauerei wesentlich vermindert wurde. Seit 40 Jahren wird jede Sekunde 1 qm – meist des produktivsten Bodens – mit Beton versiegelt.
Es ist geradezu selbstmörderisch, wenn zusätzlich weiterhin jährlich ein Einwanderungsüberschuss von rund 50’000 Personen akzeptiert (gewollt) wird, damit die Wohnbautätigkeit rekordverdächtig weitergehen kann. Mit der Aufhebung der Lex Koller würde eine noch vorhandene Bremse der Selbstvernichtung durch Überlastung der natürlichen Lebensgrundlagen gelöst. Dagegen werden sich die Schweizer Demokraten mit aller Kraft wehren!
Lex Koller zeitgemäss oder nicht?
Die Gegner des Investitionsverbotes durch Ausländer in unseren Boden behaupten, dieses sei nicht mehr zeitgemäss. Doch schon heute lässt sich feststellen, dass sich die Flucht in die Sachwerte und ins Edelmetall abzeichnet. Somit ist es höchst zeitgemäss, die Lex Koller weiterzuführen. Nicht nur das, es wäre angezeigt, diese zu verschärfen, und den Immobilenmarkt vor dem zu erwartenden Fluchtkapital aus dem Ausland zu schützen.
Globalisierungsfalle
Zurzeit wird die Globalisierung mit allen Konsequenzen wie freie Handels- und Investitionsmöglichkeiten auf der ganzen Welt als unabwendbare, schicksalhafte Notwendigkeit dargestellt. Tatsächlich aber ist die Globalisierung ein neokolonialer Raub von Ressourcen der armen Länder. Niemand hat jedoch das Recht, dem andern die zum Leben notwendigen, natürlichen Grundlagen oder Ressourcen wegzukaufen oder gar gewaltsam zu entreissen. Die Schweiz ist im Sinne der natürlichen Lebensgrundlagen ein armes Land. Die geplante Aufhebung der Lex Koller wendet sich gegen die legitimen Interessen der Schweiz als freier und selbstbestimmter Staat. Die Schweizer Demokraten werden deshalb dem Ausverkauf der Heimat nicht tatenlos zusehen und das Referendum gegen die Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ergreifen.
Nachfrage wird steigen
Bei der Aufhebung der Lex Koller ist damit zu rechnen, dass der Nachfragedruck nach Liegenschaften, Zweitwohnungen und generell nach Grund und Boden, in den Kantonen und Gemeinden mit bereits heute hoher ausländischer Nachfrage noch stark zunehmen wird. Darauf deutet die derzeitige hohe Ausschöpfung der Kontingente in den touristischen Kantonen hin. Gestützt auf Artikel 13 BewG kennen derzeit zahlreiche Gemeinden weitergehende Einschränkungen des ausländischen Erwerbs. In vielen touristischen Gemeinden gelten heute, unabhängig von der Kontingentierung auf Bundesebene, Maximalquoten für den Verkauf von Grundstücken und Wohnungen an Personen im Ausland. Bei der Aufhebung der Lex Koller werden diese Regelungen wegen Fehlens der Rechtsgrundlage hinfällig, so dass in diesen Gemeinden mit einem zusätzlichen Nachfragedruck durch Personen im Ausland zu rechnen ist. Zudem ist nicht abzuschätzen, wie sich die Nachfrage in Kantonen und Gemeinden entwickeln wird, in denen der Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland heute nicht zugelassen ist, weil sie nicht als Tourismusregionen gelten.
Bedenkliches Demokratieverständnis
Der Grundstückerwerb durch Personen im Ausland war immer eine politisch hartumkämpfte Angelegenheit. Wie erwähnt, scheiterte am 20. Mai 1984 die NA-Initiative «gegen den Ausverkauf der Heimat» nur ganz knapp in der Volksabstimmung, und zwar mit 837'987 Ja-Stimmen (48,9 Prozent) gegen 874'964 Nein. Vor etwas mehr als zehn Jahren wurde dank einem Referendum der Schweizer Demokraten eine Lockerung der Lex Friedrich mit 53 Prozent verworfen. Es zeugt von einem falschen Demokratieverständnis, etwas mehr als ein Jahrzehnt später ein Gesetz nun gänzlich aufheben zu wollen, das auch heute von einer klaren Mehrheit des Stimmvolkes getragen wird.
Wir Schweizer Demokraten lehnen die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller in aller Form ab. Wir verlangen vielmehr die Prüfung der Möglichkeiten der künftigen Abwehr von spekulativem, anlagesuchendem Kapital in der Schweiz bei einer allfälligen, aber zu erwartenden, künftigen Konsolidierung der Weltwirtschaft. Ganz sicher werden wir aber dem Ausverkauf der Heimat nicht tatenlos zusehen und das Referendum gegen die Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ergreifen.
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Rettet den Schweizer Boden
Franz WeberWir alle können und müssen es täglich feststellen: Die Schweiz wird in atemberaubendem Tempo überbaut. Der Druck der Wirtschaft und der Immobilienspekulation auf Schweizer Grund und Boden übersteigt jedes Mass. Eine sichtbar fortschreitende Verstädterung der Schweiz ist die Folge, eine praktisch ungebremste Landvernichtung und Verödung unserer Heimat. Es war die grosse Sorge um die Schweiz, um unseren Schweizer Lebensraum, um unsere Schweizer Landschaften, die Franz Weber vor über vierzig Jahren zu seiner ersten Rettungskampagne im Engadin bewog, und es ist die gleiche Sorge und das gleiche Gefühl brennender Dringlichkeit, das auch seinem im Juni lancierten doppelten Volksbegehren „Rettet den Schweizer Boden“ zu Grunde liegt.
Tandem- Initiative Nr. 1
« Gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen »
Sie hat zum Ziel, dem Bund mehr Durchsetzungskraft in wichtigen raumplanerischen Fragen zu verleihen: Alle „umwelt- und landschaftsbelastenden Anlagen“ – dazu zählen Industriekomplexe, Flugplätze, Einkaufszentren, Sportstadien, Vergnügungsparks, Parkhäuser und anderes mehr – sollen nur noch erstellt werden können, wenn ein übergeordnetes Bedürfnis ausgewiesen ist und die Prinzipien der Nachhaltigkeit eingehalten werden können. Verbindliche Pläne sollen zudem die möglichen Standorte und das Mass solcher Anlagen festlegen.
Tandem-Initiative Nr. 2
« Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen »
Die bevorstehende Aufhebung der Lex Koller wird zu einem raumplanerischen Fiasko führen. Wird dieses Gesetz, das den Grundstückverkauf an Ausländer regelt, ersatzlos und ohne taugliche Folgemassnahmen gestrichen, wird die Verödung der Schweiz ganz massiv zunehmen. Das heutige Erscheinungsbild touristischer Regionen und die zahlreichen Umgehungen der Lex Koller beweisen zur Genüge das Vollzugsproblem in der Raumplanung.
Tandem-Initiative Nr. 2 will den Anteil von Zweitwohnungen pro Gemeinde auf 20 Prozent beschränken. In gewissen Tourismusgemeinden, wo dieser Anteil bereits heute deutlich höher liegt, würde die Initiative bei Annahme einen Baustopp für Zweitwohnungen bewirken. Die mit leerstehenden Ferienwohnungen überbauten Bergflanken zeigen mit aller Deutlichkeit, wie dringend griffige Massnahmen gegen die weitere Zersiedelung und Zerstörung der Landschaft und gegen die unkontrollierte, preistreibende Wirkung des Zweitwohnungsbaus auf die normalen, einheimischen Mieter vonnöten sind.
« Franz Webers Doppelinitiative ist alles andere als ein wohlausgewogenes Kompromisswerk. Im Gegenteil: Weber tritt mit dem geschärften Zweihänder an. Aber er zielt mit dem groben Instrument sehr exakt: Er trifft genau die ärgste Schwachstelle im Zusammenhang mit der Aufhebung der Lex Koller. Die bislang vom Bundesrat präsentierten flankierenden Massnahmen sind nämlich ungenügend. Und angesichts der heutigen Schwächen im Vollzug der Raumplanung stimmt es überhaupt nicht zuversichtlich, wenn der Bund die Kontrolle über die weitere Entwicklung den Kantonen und letztlich den direkt betroffenen und im Interessenkonflikt gefangenen Gemeinden übertragen will. Weber macht Druck, dass genau dies korrigiert wird und dem Bund eine stärkere Rolle in der Raumplanung zukommt. » (Der Bund, 10. Mai 2006)
Encadré unterlegt
Unser Kampf ist nicht nur ein Kampf um den Schweizer Boden. Es ist ein Kampf um die Zukunft der Schweiz, ein Kampf um eine noch lebenswerte Zukunft unserer Kinder. Ich bitte alle meine Landsleute, die Tandem-Initiative zu unterzeichnen. Benutzen Sie das beiliegende Initiativformular und schicken Sie es doppelt unterschrieben so rasch wie möglich an uns zurück. Bedenken Sie, dass diese Initiative den endgültigen Ausverkauf unseres Landes verhindern kann.
Ich danke Ihnen für Ihre Solidarität.
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«Ausverkauf der Heimat» – Eine Chronologie
SD/HeSeit über 40 Jahren ist der «Ausverkauf der Heimat» ein Thema der Schweizer Politik. Verschiedene Bundesräte erliessen Regeln über den Grundstücksverkauf an Ausländer.
Einzig die Nationale Aktion (NA) und die Nachfolgepartei Schweizer Demokraten (SD) bekämpften den Ausverkauf des Heimatbodens teilweise mit Achtungserfolgen.
Die Regeln über den Grundstückverkauf an Personen im Ausland wurden als Lex von Moos, Lex Celio, Lex Furgler, Lex Friedrich und Lex Koller bekannt. Eine Chronologie:
1. April 1961: Nach Vorstössen im eidgenössischen Parlament wird durch einen Bundesbeschluss, die Lex von Moos, der Grundstückerwerb durch Personen im Ausland einer Bewilligungspflicht unterstellt. Der Beschluss lässt den Kantonen grossen Spielraum.
2. Juli 1967: Die linke Volksinitiative «gegen die Bodenspekulation» wird mit 67,3 Prozent Nein verworfen, doch weisen alle Grossstädte annehmende Mehrheiten auf.
26. Juni 1972: Im Kampf gegen die Konjunkturüberhitzung untersagt der Bundesrat in der Lex Celio temporär den Verkauf von Grundstücken an Ausländer.
1. Feb. 1974: Die Lex von Moos wird durch die Lex Furgler verschärft: Strengere Erfassung der Umgehungsgeschäfte, Verschärfung der Voraussetzungen für den Erwerb von Zweitwohnungen und Verstärkung der Bundesaufsicht.
26. Okt. 1979: Die Nationale Aktion (NA) reicht die Volksinitiative «gegen den Ausverkauf der Heimat» ein: Sie sieht einen Bewilligungsstopp für Grundstücks- und Ferienwohnungsverkäufe an nicht in der Schweiz niedergelassene Ausländer vor.
16. Dez. 1983: Als indirekten Gegenvorschlag erarbeiten Bundesrat und Parlament ein verschärftes Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer, die sogenannte Lex Friedrich. Diese sieht ein Bewilligungs- und Kontingentierungssystem für Ferienwohnungen und ein Verbot des gewerbsmässigen Immobilienhandels für Ausländer vor.
20. Mai 1984: Die NA-Initiative «gegen den Ausverkauf der Heimat» wird mit 51,1 Prozent Nein-Stimmen knapp verworfen. Die Lex Friedrich tritt somit am 1. Januar 1985 in Kraft.
Okt. 1994: Die Eidgenössischen Räte stimmen einer Lockerung der Lex Friedrich zu. Die Schweizer Demokraten (vormals NA) ergreifen das Referendum.
25. Juni 1995: Grosser Erfolg für die Schweizer Demokraten (SD): In der eidgenössischen Abstimmung wird die vorgeschlagene Lockerung der Lex Friedrich mit 53,6 Prozent Nein verworfen.
1. Aug. 1996: Der Bundesrat lockert mit einer Verordnung die Lex Friedrich: Nichtgenutzte Kontingente können an Tourismuskantone transferiert werden.
1. Okt. 1997: Das revidierte Bewilligungsgesetz, die Lex Koller, tritt in Kraft. Um die Wirtschaft zu beleben, wird ausländischen Investoren die Ansiedlung in der Schweiz erleichtert.
1. Juli 2003: Der Bundesrat ändert eine Ausführungsverordnung der Lex Koller. Die erlaubte Wohnfläche für Zweit- und Ferienwohnungen wird auf 200 Quadratmeter verdoppelt.
1. April 2005: Der Bundesrat änderte die Lex Koller: Personen im Ausland brauchen keine Bewilligung mehr für den Aktienerwerb an börsenkotierten Immobiliengesellschaften.
2. Nov. 2005: Der Bundesrat schlägt die Aufhebung der Lex Koller vor.
28. Febr. 2006: Sämtliche Parteien ausser den Schweizer Demokraten (SD) stimmen in ihren Vernehmlassungsantworten der Aufhebung der Lex Koller zu.
25. März 2006: Die Schweizer Demokraten (SD) beschliessen an ihrer Delegiertenversammlung in Olten einstimmig, das Referendum gegen die geplante Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) zu ergreifen.
SD gegen Aufhebung der Lex Koller
Bern, 27. Februar 2006Die Schweizer Demokraten (SD) lehnen in ihrer Vernehmlassungsantwort die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller (Begrenzung von Grundstückerwerb durch Personen im Ausland) in aller Form ab. Sie verlangen vielmehr die Prüfung der Möglichkeiten der künftigen Abwehr von spekulativem, anlagesuchendem Kapital in der Schweiz bei einer allfälligen, aber zu erwartenden, künftigen Konsolidierung der Weltwirtschaft. Die vor geschlagenen raumplanerischen Massnahmen gegen die Ausuferung des Ferienwohnungsbaus unterstützen sie.
Bei der Aufhebung der Lex Koller ist damit zu rechnen, dass der Nachfragedruck in den Kantonen und Gemeinden mit bereits heute hoher ausländischer Nachfrage noch stark zunehmen wird. Darauf deutet die derzeitige hohe Ausschöpfung der Kontingente in den touristischen Kantonen hin. Gestützt auf Artikel 13 BewG kennen derzeit zahlreiche Gemeinden weitergehende Einschränkungen des ausländischen Erwerbs. In vielen touristischen Gemeinden gelten heute, unabhängig von der Kontingentierung auf Bundesebene, Maximalquoten für den Verkauf von Grundstücken und Wohnungen an Personen im Ausland. Bei der Aufhebung der Lex Koller werden diese Regelungen wegen Fehlens der Rechtsgrundlage hinfällig, so dass in diesen Gemeinden mit einem zusätzlichen Nachfrage- und Kostendruck durch Personen im Ausland zu rechnen ist. Zudem ist nicht abzuschätzen, wie sich die Nachfrage in Kantonen und Gemeinden entwickeln wird, in denen der Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland heute nicht zugelassen ist, weil sie nicht als Tourismusregion gelten.
Anlässlich ihrer eidgenössischen Delegiertenversammlung vom 25. März 2006 werden die SD das Referendum gegen die vom Bundesrat geplante völlige Aufhebung der Lex Koller beschliessen. Niemals werden die SD einen schrankenlosen Ausverkauf des Heimatbodens zulassen.
Schweizer Demokraten (SD)
Bernhard Hess, Nationalrat Zentralpräsident
Roland Schöni, Zentralsekretär
Vernehmlassungsantwort der Schweizer Demokraten (SD)
zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) und zur Änderung des RaumplanungsgesetzesSehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns eingeladen, am vorerwähnten Vernehmlassungsverfahren teilzunehmen. Nachstehend teilen wir Ihnen unsere ablehnende Haltung zur vorgeschlagenen ersatzlosen Aufhebung der Lex Koller und unsere Überlegungen zur geplanten Änderung des Raumplanungsgesetzes mit.
Schluss mit dem Etikettenschwindel
Das Gesetzeswerk wurde im Laufe der 60er (Lex von Moos) und der 70er Jahre (Lex Furgler) des letzten Jahrhunderts gegen den Ausverkauf der Heimat geschaffen. Sein Ziel war keineswegs die Verhinderung der Überfremdung des einheimischen Bodens, wie der Bundesrat seiner Botschaft unterstellt.
Die Behauptung, das Gesetz ziele auf die Verhinderung der Überfremdung des Schweizer Bodens ab, war immer eine Augenwischerei und wurde zum Kampf gegen die Initiative der Nationalen Aktion (NA) bei der Schaffung der Lex Friedrich 1983 eingeführt. Es ist darum schlicht falsch, wenn zur Begründung der Abschaffung der Lex Koller vom Bundesrat argumentiert wird:
«Eine Überfremdung des einheimischen Bodens lässt sich gesamtschweizerisch gesehen nicht ausmachen.»
Hingegen ist der Kampf gegen die totale Freigabe des Verkaufs an ausländische Interessenten oder internationale Investoren aktueller denn je. Wir kommen unten auf diese Problematik zurück.
Zweitwohnungsbau steigt
Die einheimische Bevölkerung der Tourismus-Gebiete der Kantone Wallis, Waadt, Tessin und Graubünden weiss, zu welchen neokolonialistischen Zuständen die freie Handelbarkeit des Bodens führt. Jedenfalls muss bei der geplanten Aufhebung der Lex Koller in verschiedenen Regionen mit einer weiteren spürbaren Steigerung des Zweitwohnungsbaus gerechnet werden, und zwar sowohl in Tourismusregionen als auch in städtischen Gebieten. In Tourismusregionen ist eine Konzentration der Nachfrage auf die grösseren und bekannteren Destinationen zu erwarten. Einerseits hängt dies mit der Klimaänderung zusammen, welche zu einer Verlagerung der Nachfrage in höher gelegene, schneesichere Ferienregionen führen wird. Andererseits ist im Tourismus mit einem verschärften internationalen Wettbewerb zu rechnen, in welchem sich mittel- bis langfristig in erster Linie nur die grossen Ferienorte mit gut ausgebauten touristischen Angeboten und entsprechend er Infrastruktur werden behaupten können. Bei einer allfälligen Aufhebung der «Lex Koller» wird sich darum als absehbarer Effekt auch die ökonomisch bedingte Abwanderung weiterer grösserer Teile
der bisher in den touristisch weniger entwickelten und darum weniger konkurrenzfähigen Regionen ansässigen Bevölkerung bemerkbar machen und sich negativ auf die Erhaltung der Bewirtschaftung dieser Gebiete auswirken.
Zwischen 1980 und 2000 ist auch in städtischen Gebieten die Zahl der Zweitwohnungen markant gestiegen. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend fortsetzen wird, denn der wirtschaftliche Strukturwandel wird weiterhin dazu führen, dass Beschäftigte häufiger die Arbeitsstelle wechseln, Wohn- und Arbeitsort immer weiter auseinander liegen sowie in Haushalten beide Partner an verschiedenen Orten berufstätig sind. Dies dürfte in Zukunft zu ein er wachsenden Nachfrage nach Zweitwohnungen in Städten führen.
Steigende Immobilien- und Mietpreise
Eine hohe Nachfrage nach Zweitwohnungen führt zu steigenden Immobilien- und Mietpreisen, was es für die Einheimischen erschwert, attraktiven und erschwinglichen Wohnraum vor Ort zu finden. So werden die Einheimischen von den meist sehr zahlungskräftigen Zweitwohnungskäufern vom Wohnungsmarkt verdrängt. Zudem müssen die Gemeinden die Infrastruktur auf die theoretische Maximalbelegung ausrichten, welche, wenn überhaupt, nur während eines Teils des Jahres erreicht wird. Dies kann zu überhöhten Infrastrukturkosten für die Gemeinden und damit zu einer klaren Benachteiligung der lokalen Bevölkerung und Wirtschaft und einer erhöhten Steuerbelastung führen. Die zu beobachtende Überhandnahme der Zweitwohnungen führt vor allem in touristischen Regionen zu einer Reihe von unerwünschten Wirkungen. Die Lex Koller hat diese Entwicklungen in der Vergangenheit zwar nicht stoppen können, doch die geplante Aufhebung wird den Problemdruck merklich verschärfen.
Ebenso wird eine allfällige Aufhebung der «Lex Koller» der Liberalisierung des Immobilienmarktes und Lancierung der in diesem Zusammenhang zu erwähnenden derivativen Finanzinstrumenten, in Form von «Immobilienderivaten» durch Banken und Finanzdienstleister, zusätzlich spekulativen Charakter verleihen und den Preisdruck und die Preisniveaus so mit unerfreulich erhöhen. Vergleichbare spekulative Effekte in d er Immobilienbranche sind in den Vereinigten Staaten von Amerika seit Jahren zu beobachten.
Der Sinn des Gesetzeswerks
wurde vom Bundesrat 1960 wie folgt beschrieben:
«In der Schweiz ist der Boden besonders knapp .... Auf diesem von Natur engen und angespannten Bodenmarkt kann schon eine geringe und erst recht eine massive ausländische Nachfrage, oft buchstäblich „um jeden Preis“, den Bodenpreis gefährlich in die Höhe treiben. Der höhere Bodenpreis wirkt sich als Teuerungsfaktor für die ganze Volkswirtschaft aus. Jede Bodenpreissteigerung leistet der Bodenspekulation und diese wiederum einer weiteren Preissteigerung Vorschub»...
und am 13. Dezember 1972 bekräftigte der Bundesrat die Situation vor dem Nationalrat mit folgenden Worten:
«Es ist für einen Kleinstaat einfach nicht möglich, Auffangbecken zu werden für alle.»
Es kann nicht bestritten werden, dass die Situation heute um ein Mehrfaches schlimmer ist als noch 1960. Im Jahre 1960 teilten sich 5,2 Millionen Menschen in die Lebensgrundlage «Boden der Schweiz». Heute sind es 7,5 Millionen, wobei die verfügbare Bodenfläche der Schweiz unterdessen durch die wilde Bauerei wesentlich vermindert wurde. Seit 40 Jahren wird jede Sekunde 1 qm – meist des produktivsten Bodens – mit Beton versiegelt.
Es ist geradezu selbstmörderisch , wenn zusätzlich weiter hin jährlich ein Migratiosüberschuss von r und 50’000 Personen akzeptiert (gewollt) wird, damit die Wohnbautätigkeit rekordverdächtig weitergehen kann. Mit der Aufhebung der Lex Koller würde eine noch vorhandene Bremse der Selbstvernichtung durch Überlastung der natürlichen Lebensgrundlagen gelöst. Dagegen werden sich die Schweizer Demokraten mit aller Kraft wehren!
Lex Koller zeitgemäss oder nicht?
Die Gegner des Investitionsverbotes durch Ausländer in unseren Boden behaupten, diese sei nicht mehr zeitgemäss. Doch schon heute lässt sich feststellen, dass sich die Flucht in die Sachwerte und ins Edelmetall abzeichnet. Somit ist es höchst zeitgemäss, die Lex Koller weiter zuführen. Nicht nur das, es wäre angezeigt, diese zu verschärfen, und den Immobilenmarkt vor dem zu erwartenden Fluchtkapital aus dem Ausland zu schützen. Zu überlegen wäre auch die Zweitauflage der Lex Celio (1972) und ihre Überführung ins ordentliche Recht.
Globalisierungsfalle
Zurzeit wird die Globalisierung mit allen Konsequenzen wie freie Handels- und Investitionsmöglichkeiten auf der ganzen Welt als unabwendbare, schicksalhafte Notwendigkeit dargestellt. Tatsächlich aber ist die Globalisierung ein neokolonialer Raub von Ressourcen der armen Länder. Niemand hat jedoch das Recht, dem andern die zum Leben notwendigen, natürlichen Grundlagen oder Ressourcen wegzukaufen oder gar gewaltsam zu entreissen. Die Schweiz ist im Sinne der natürlichen Lebensgrundlagen ein armes Land. Die geplante Aufhebung der Lex Koller wendet sich gegen die legitimen Interessen der Schweiz als freier und selbstbestimmter Staat. Die Schweizer Demokraten werden deshalb dem Ausverkauf der Heimat nicht tatenlos zusehen und das Referendum gegen die Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ergreifen
Nachfrage wird steigen
Bei der Aufhebung der Lex Koller ist damit zu rechnen, dass der Nachfragedruck nach Liegenschaften, Zweitwohnungen und generell nach Grund und Boden, in den Kantonen und Gemeinden mit bereits heute hoher ausländischer Nachfrage noch stark zunehmen wird. Darauf deutet die derzeitige hohe Ausschöpfung der Kontingente in den touristischen Kantonen hin. Gestützt auf Artikel 13 BewG kennen derzeit zahlreiche Gemeinden weitergehende Einschränkungen des ausländischen Erwerbs. In vielen touristischen Gemeinden gelten heute, unabhängig v on der Kontingentierung auf Bundesebene, Maximalquoten für den Verkauf von Grundstücken und Wohnungen an Personen im Ausland. Bei der Aufhebung der Lex Koller werden diese Regelungen wegen Fehlens der Rechtsgrundlage hinfällig, so dass in diesen Gemeinden mit einem zusätzlichen Nachfragedruck durch Personen im Ausland zu rechnen ist. Zudem ist nicht abzuschätzen, wie sich die Nachfrage in Kantonen und Gemeinden entwickeln wird, in denen der Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland heute nicht zugelassen ist, weil sie nicht als Tourismusregionen gelten.
Bedenkliches Demokratieverständnis
Der Grundstückerwerb durch Personen im Ausland war immer eine politisch hart umkämpfte Angelegenheit. Wie erwähnt, scheiterte am 20. Mai 1984 die NA-Initiative «gegen den Ausverkauf der Heimat» nur ganz knapp in der Volksabstimmung, und zwar mit 837'987 Ja-Stimmen (48,9 Prozent) gegen 874'964 Nein. Vor etwas mehr als zehn Jahren wurde dank einem Referendum der Schweizer Demokraten eine Lockerung der Lex Friedrich mit 53 Prozent verworfen. Es zeugt von einem falschen Demokratieverständnis, etwas mehr als ein Jahrzehnt später ein Gesetz nun gänzlich aufheben zu wollen, das auch heute von einer klaren Mehrheit des Stimmvolk es getragen wird.
Schlussfolgerungen
Die Schweizer Demokraten lehnen die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller in aller Form ab. Sie verlangen vielmehr die Prüfung der Möglichkeiten der künftigen Abwehr von spekulativem, anlagesuchendem Kapital in der Schweiz bei einer allfälligen, aber zu erwartenden, künftigen Konsolidierung der Weltwirtschaft. Die vorgeschlagenen raumplanerischen Massnahmen gegen die Ausuferung des Ferienwohnungsbaus unterstützen sie.
Schweizer Demokraten (SD)
Im Namen der SD-Parteileitung
Bernhard Hess, Nationalrat Zentralpräsident
Roland Schöni, Zentralsekretär